Betreutes Wohnen: Was es kostet und was die Pflegekasse zahlt
Betreutes Wohnen kostet Miete, Nebenkosten und eine Pauschale für den Grundservice, zusammen meist 800 bis 5.000 € im Monat. Die Pauschale allein liegt bei 15 bis 150 €. Pflege ist nicht dabei: Die kommt wie in jeder Wohnung über einen Pflegedienst, und dafür zahlt die Pflegekasse wie zu Hause.

| Posten | Im Monat |
|---|---|
| Grundservice | 15 bis 150 € |
| Zusammen mit Miete | 800 bis 5.000 € |
Was betreutes Wohnen ist
Beim betreuten Wohnen mietet die Person eine eigene, barrierefreie Wohnung in einer Anlage für ältere Menschen. Sie schließt zwei Verträge: einen Mietvertrag und einen Vertrag über den Grundservice. Zum Grundservice gehören meist eine Ansprechperson im Haus, ein Hausnotruf, ein Hausmeister und Beratung.
Andere Namen dafür sind Service-Wohnen oder Wohnen mit Service. Seniorenresidenzen bieten mehr, etwa Restaurant, Kulturprogramm und Reinigung, und kosten entsprechend mehr.
Was im Monat anfällt
- Miete und Nebenkosten: meist etwas über dem örtlichen Mietspiegel, weil die Wohnungen barrierefrei sind.
- Grundservice: 15 bis 150 € im Monat. Die Pauschale ist auch fällig, wenn die Person nichts davon nutzt.
- Wahlleistungen: Mittagessen, Reinigung, Wäsche oder Fahrdienst kosten extra, je nach Nutzung.
- Pflege: kommt über einen Pflegedienst und wird getrennt abgerechnet.
Zusammen mit der Miete sind es 800 bis 5.000 € im Monat, die obere Spanne gilt für Residenzen. Für Ehepaare kommt meist eine Zweizimmerwohnung in Frage, die Pauschale fällt je nach Anlage je Wohnung oder je Person an.
Was die Pflegekasse zahlt und was nicht
Für das betreute Wohnen selbst zahlt die Pflegekasse keinen eigenen Betrag. Die Person gilt als zu Hause lebend und bekommt dieselben Leistungen wie in jeder anderen Wohnung: Pflegegeld, Sachleistung für den Pflegedienst, Entlastungsbetrag und Tagespflege.
Zwei Dinge helfen beim Umzug. Der Umbau-Zuschuss der Kasse von bis zu 4.180 € gilt auch für die Kosten eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung. Und weil die Person Mieterin ist, kann sie Wohngeld beantragen, wenn das Einkommen knapp ist.
Die Ausnahme: ambulant betreute Wohngruppe
Anders ist es in einer Wohngruppe. Leben mindestens drei Menschen mit Pflegegrad in einer gemeinsamen Wohnung und beauftragen zusammen eine Kraft, die sich um die Gruppe kümmert, zahlt die Pflegekasse jedem einen Wohngruppenzuschlag von 224 € im Monat nach § 45f. Für den Umbau der gemeinsamen Wohnung gibt es den Zuschuss je Person, zusammen bis 16.720 €.
Solche Wohngruppen gibt es vor allem für Menschen mit Demenz. Sie liegen zwischen betreutem Wohnen und Heim.
Betreutes Wohnen oder Heim
Im betreuten Wohnen bleibt die Person Mieterin mit eigener Tür, eigenem Alltag und freier Wahl des Pflegedienstes. Hilfe gibt es aber nur zu vereinbarten Zeiten. Wer nachts oft Hilfe braucht oder nicht mehr allein sein kann, stößt hier an Grenzen.
Im Heim ist alles in einem Vertrag: Zimmer, Essen, Pflege rund um die Uhr. Die Kasse zahlt dort je nach Pflegegrad bis 2.096 € im Monat, der Eigenanteil liegt im ersten Jahr im Schnitt bei 3.364 €. Manche Anlagen haben ein Heim nebenan, das erleichtert einen späteren Wechsel. Mehr unter Pflegeheim.
Worauf du im Vertrag achtest
- Was genau steckt im Grundservice, und was kostet extra?
- Sind Mietvertrag und Betreuungsvertrag aneinander gekoppelt, und wie kündigt man?
- Wie und wie oft darf die Pauschale steigen?
- Ist der Pflegedienst frei wählbar?
- Was passiert, wenn der Pflegebedarf stark steigt?
- Ist Probewohnen möglich?
Häufige Fragen
Was kostet betreutes Wohnen im Monat?
Miete, Nebenkosten und Grundservice kosten zusammen meist 800 bis 5.000 € im Monat. Die Pauschale für den Grundservice allein liegt bei 15 bis 150 €. Pflege und Wahlleistungen kommen dazu.
Zahlt die Pflegekasse das betreute Wohnen?
Nein, nicht die Miete und nicht die Pauschale. Sie zahlt die Pflege wie in jeder Wohnung, also Pflegegeld oder Pflegedienst. Eine Ausnahme ist die ambulant betreute Wohngruppe mit einem eigenen Zuschlag.
Zahlt das Sozialamt betreutes Wohnen?
Reicht das Einkommen nicht, übernimmt das Sozialamt über die Grundsicherung eine angemessene Miete. Ob es auch die Pauschale trägt, entscheidet es im Einzelfall. Liegt die Rente knapp über der Grenze, kommt stattdessen Wohngeld in Frage.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Den Teil der Pauschale für Dienste wie Hausnotruf, Hausmeister oder Reinigung kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung angeben, 20 Prozent davon, bis 4.000 € im Jahr. Die Miete nicht.
Ist betreutes Wohnen bei Demenz möglich?
Bei leichter Demenz oft ja, mit Pflegedienst und Tagespflege. Wird die Person nachts unruhig oder verlässt die Wohnung ohne Orientierung, passt eine Wohngruppe oder ein Heim meist besser.
Was kostet ambulant betreutes Wohnen pro Stunde?
Das ist etwas anderes: Hilfe für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in der eigenen Wohnung, bezahlt meist über die Eingliederungshilfe. Mit betreutem Wohnen für Senioren hat es wenig zu tun.