Pflegende Angehörige: Was dir zusteht, wenn du Mutter oder Vater pflegst
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, hat eigene Rechte, auch wenn das Geld der Pflegekasse an die gepflegte Person geht. Dazu gehören Rentenbeiträge, eine kostenlose Unfallversicherung, Freistellung vom Job, Pflegekurse und bezahlte Auszeiten. Vieles davon greift ab Pflegegrad 2 und mindestens 10 Stunden Pflege in der Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage.

Geld: Pflegegeld und was die Familie daraus macht
Die Pflegekasse zahlt kein Gehalt an Angehörige. Das Pflegegeld geht an die gepflegte Person, von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat. Sie darf es an die Menschen weitergeben, die pflegen, und das bleibt für Angehörige steuerfrei.
Wie Familien das Geld aufteilen, wenn mehrere Geschwister helfen, ist ihre Sache. Oft hilft eine einfache Absprache, wer welche Aufgaben übernimmt und wie viel bekommt. Alle Wege zu Geld stehen weiter unten bei Geld für Angehörige.
Absicherung: Rente, Unfall und Arbeitslosenversicherung
Pflegst du einen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen, sichert dich die Pflegeversicherung ab:
- Rentenbeiträge, wenn du höchstens 30 Stunden in der Woche arbeitest. Wie viel das bringt, hängt vom Pflegegrad und von der Leistungsart ab.
- Eine gesetzliche Unfallversicherung für alles, was du bei der Pflege tust, und für den Weg dorthin. Sie kostet nichts und braucht keinen Antrag.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn du für die Pflege den Job aufgibst oder vorher Arbeitslosengeld bekommen hast.
Für die Rentenbeiträge schickt die Pflegekasse einen Fragebogen. Füll ihn aus, auch wenn er dir lästig erscheint.
Job und Pflege: kurze und lange Auszeiten
Tritt die Pflege plötzlich ein, darfst du bis zu 10 Arbeitstage fehlen, in jedem Betrieb. Dafür zahlt die Pflegekasse das Pflegeunterstützungsgeld, 90 Prozent deines Nettolohns.
Dauert es länger, gibt es die Pflegezeit mit bis zu 6 Monaten ganz oder teilweise frei, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Die Familienpflegezeit erlaubt bis zu 24 Monate mit mindestens 15 Wochenstunden, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Zusammen dauern beide höchstens 24 Monate. Für das fehlende Einkommen gibt es ein zinsloses Darlehen, dazu Schutz vor Kündigung.
Entlastung: Pause ohne schlechtes Gewissen
Pflege ist auf Dauer nur machbar, wenn du selbst Pausen hast. Dafür gibt es eigenes Geld:
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen mit 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2. Damit springt jemand ein, wenn du Urlaub machst oder krank bist. Mehr dazu bei der Verhinderungspflege.
- Tagespflege mit eigenem Budget, ab Pflegegrad 2, ohne Abzug beim Pflegegeld.
- Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1, für Betreuung oder Hilfe im Haushalt über anerkannte Dienste.
Brauchst du selbst eine Reha, hast du als pflegende Angehörige Anspruch auf eine stationäre Reha, auch wenn eine ambulante reichen würde. Die gepflegte Person kann mitkommen und in derselben Einrichtung versorgt werden oder in dieser Zeit in die Kurzzeitpflege gehen. Den Antrag stellst du bei deiner Krankenkasse.
Wissen, Beratung und Steuer
Pflegekurse sind kostenlos und zeigen, wie du hebst, lagerst und wäschst, ohne dir selbst zu schaden. Die Pflegeberatung der Kasse hilft, alle Hilfen zu ordnen, auf Wunsch bei euch zu Hause.
In der Steuererklärung gibt es den Pflege-Pauschbetrag: 600 € im Jahr bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 und 5. Er gilt nur, wenn du für die Pflege kein Geld bekommst, das weitergegebene Pflegegeld zählt dabei als Geld. Eltern eines Kindes mit Behinderung dürfen ihn trotzdem nutzen.
Alles zu Pflegende Angehörige
- RentePflegst du einen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen und arbeitest höchstens 30 Stunden, …
- PflegezeitMit der Pflegezeit kannst du dich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu …
- FamilienpflegezeitMit der Familienpflegezeit kannst du deine Arbeitszeit bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden in der Woche verringern, um einen nahen …
- PflegekursDie Pflegekassen bieten Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche kostenlos an, in der Gruppe, online oder als Schulung bei euch zu Hause.
- Geld für AngehörigeDie Pflegekasse zahlt kein Gehalt an Angehörige.
- UnfallversicherungWer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, ist dabei gesetzlich unfallversichert, kostenlos und ohne Antrag.
Häufige Fragen
Welche Rechte haben pflegende Angehörige?
Rentenbeiträge, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung über die Pflegekasse, bis zu 10 Tage Freistellung mit Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit und Familienpflegezeit mit Kündigungsschutz, kostenlose Pflegekurse und Beratung. Dazu kommen Auszeiten über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Bekommen pflegende Angehörige Geld von der Pflegekasse?
Nicht direkt. Das Pflegegeld geht an die gepflegte Person, die es an dich weitergeben darf. Bei Verhinderungspflege kann die Kasse auch an Angehörige zahlen, die einspringen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
Gibt es 10 Tage Sonderurlaub für pflegende Angehörige?
Ja, bei einer akuten Pflegesituation darfst du bis zu 10 Arbeitstage fehlen. Der Arbeitgeber muss den Lohn dafür meist nicht zahlen, stattdessen gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse der gepflegten Person.
Was gilt für pflegende Angehörige, die schon Rente bekommen?
Hast du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, zahlt die Pflegekasse weiter Rentenbeiträge, auch wenn du schon eine Altersrente beziehst. Danach geht das nur mit einer Teilrente. Die Unfallversicherung gilt in jedem Alter.
Haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Kur?
Auf eine stationäre Reha, wenn sie medizinisch nötig ist, auch wenn eine ambulante reichen würde. Die gepflegte Person kann mitkommen. Den Antrag stellst du bei deiner eigenen Krankenkasse, mit Unterstützung der Hausärztin.
Was passiert, wenn ich für die Pflege meinen Job aufgebe?
Hast du vorher in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, zahlt die Pflegekasse die Beiträge weiter. Endet die Pflege, hast du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld und Hilfe bei der Rückkehr in den Beruf.