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PflegeanteilZuschuss-Check

Rente für pflegende Angehörige: Wann die Pflege­kasse einzahlt und wie viel es bringt

Pflegst du einen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen und arbeitest höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Du selbst zahlst dafür nichts. Wie viel es bringt, hängt vom Pflegegrad ab und davon, ob die Familie Pflegegeld nimmt oder einen Pflegedienst.

Tochter umarmt ihre Mutter im Park

Die Voraussetzungen

  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenbeiträge.
  • Du pflegst mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage. Pflegst du zwei Menschen, etwa beide Eltern, dürfen die Stunden zusammengezählt werden.
  • Du pflegst ohne Gehalt. Weitergegebenes Pflegegeld ist dabei kein Gehalt.
  • Die Pflege findet zu Hause statt, bei der gepflegten Person oder bei dir.
  • Du arbeitest regelmäßig höchstens 30 Stunden in der Woche. Wer dafür kürzertritt, etwa mit der Familienpflegezeit, kann die Grenze so erreichen.
  • Du hast die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, oder du beziehst danach nur eine Teilrente.

Die Stunden stehen später im Gutachten des Medizinischen Dienstes. Sag bei der Begutachtung deshalb klar, wer wie viele Stunden pflegt.

Wie viel es bringt: Pflegegrad und Leistungsart

Die Pflegekasse zahlt Beiträge, als hättest du einen Teil eines durchschnittlichen Einkommens verdient. Wie groß dieser Teil ist, steht im Gesetz. Je höher der Pflegegrad, desto mehr. Und je mehr die Familie selbst pflegt, desto mehr:

  • Pflegegrad 5: 100 Prozent bei reinem Pflegegeld, 85 Prozent bei der Kombination mit einem Pflegedienst, 70 Prozent bei reinem Pflegedienst.
  • Pflegegrad 4: 70, 59,5 oder 49 Prozent.
  • Pflegegrad 3: 43, 36,55 oder 30,1 Prozent.
  • Pflegegrad 2: 27, 22,95 oder 18,9 Prozent.

In Rentenpunkten heißt das nach Stand 2026 bei reinem Pflegegeld je Jahr Pflege: bei Pflegegrad 5 knapp ein Punkt, etwa 0,91, bei Pflegegrad 4 etwa 0,64, bei Pflegegrad 3 etwa 0,39 und bei Pflegegrad 2 etwa 0,25. Fünf Jahre Pflege bei Pflegegrad 3 mit Pflegegeld ergeben damit rund 2 Rentenpunkte. Was ein Punkt in Euro wert ist, steht in deiner Renteninformation.

Mehrere Pflegende, mehrere Gepflegte

Pflegen zwei oder mehr Menschen dieselbe Person, wird der Beitrag nach dem Anteil an der Pflege aufgeteilt. Jede Pflegeperson muss dabei selbst auf mindestens 10 Stunden kommen. Teilen sich zwei Geschwister die Pflege der Mutter mit Pflegegrad 4 genau hälftig, bekommt jede die Hälfte.

Pflegst du dagegen zwei Menschen, zum Beispiel Vater und Mutter, zahlen beide Pflegekassen für dich, jede nach dem Pflegegrad ihrer Versicherten. Die Stunden für beide zählen zusammen, damit du die 10 Stunden erreichst.

So kommst du an die Beiträge

Einen eigenen Antrag bei der Rentenversicherung brauchst du nicht. Die Pflegekasse der gepflegten Person schickt dir einen Fragebogen zur Pflegeperson, oft zusammen mit dem Antrag auf Pflegegeld oder nach der Begutachtung. Darin gibst du an, wie viele Stunden du pflegst und wie viel du arbeitest. Die Kasse meldet dich dann bei der Rentenversicherung und zahlt.

Kommt kein Fragebogen, frag bei der Pflegekasse nach. Das gilt bei jeder Kasse gleich, ob AOK, Barmer, DAK oder Knappschaft. Prüf nach ein paar Monaten in deinem Versicherungsverlauf, ob die Zeiten eingetragen sind.

Die Beiträge laufen auch weiter, wenn du Urlaub machst, bis zu 8 Wochen im Jahr. Zieht die gepflegte Person ins Heim oder sinkt der Pflegeumfang unter 10 Stunden, enden sie.

Rentner, Teilrente und Flexirente

Beziehst du schon eine Altersrente, hast die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht, zahlt die Pflegekasse weiter ein. Das erhöht die Rente später.

Nach der Regelaltersgrenze gibt es Beiträge nur, wenn du keine volle Altersrente beziehst, sondern eine Teilrente. Manche wählen dafür eine Teilrente von 99 Prozent. Die Beiträge aus der Pflege erhöhen die Rente dann jedes Jahr ein wenig. Ob sich das für dich lohnt, rechnet dir die Rentenversicherung in einer Beratung aus.

Wichtig für die Planung: Pflegegeld, das du weitergegeben bekommst, zählt selbst nicht für die Rente. Mehr dazu unter Geld für Angehörige.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich bei Pflegegrad 3?

Bei reinem Pflegegeld nach Stand 2026 etwa 0,39 Punkte je Jahr Pflege, in fünf Jahren also rund 2. Kommt ein Pflegedienst dazu, ist es weniger. Pflegen mehrere Personen, wird geteilt.

Gibt es Rentenpunkte bei Pflegegrad 1?

Nein. Rentenbeiträge zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2.

Muss ich die Rentenbeiträge beantragen?

Nicht bei der Rentenversicherung. Du füllst den Fragebogen zur Pflegeperson aus, den die Pflegekasse der gepflegten Person schickt. Kommt keiner, fordere ihn an.

Bekomme ich Rentenpunkte, wenn ich mein Kind pflege?

Ja, nach denselben Regeln: Pflegegrad 2 oder höher, mindestens 10 Stunden Pflege an 2 Tagen in der Woche, höchstens 30 Stunden eigene Arbeit. Das gilt auch zusätzlich zu den Zeiten für Kindererziehung.

Zahlt die Pflegekasse auch, wenn ich schon Rente bekomme?

Bis zur Regelaltersgrenze ja, auch neben einer Altersrente. Danach nur, wenn du eine Teilrente statt der vollen Rente beziehst.

Lohnt sich Pflegegeld oder Pflegedienst mehr für meine Rente?

Für die Rente bringt reines Pflegegeld am meisten, mit Pflegedienst sinkt der Beitrag. Entscheidend sollte aber sein, was die Pflege braucht und was du schaffst. Wie sich beides mischen lässt, zeigt die Kombinationsleistung.