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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege­reform 2027: Was der Entwurf ändern will und was bis dahin gilt

Ein Referentenentwurf will ab dem 1. Januar 2027 viele Leistungen der Pflegeversicherung in Budgets umbauen. Beschlossen ist das nicht: Stand Ende September 2026 hat das Kabinett den Entwurf nicht verabschiedet, Bundestag und Bundesrat haben ihn noch nicht beraten. Bis ein Gesetz steht, gelten die heutigen Leistungen, etwa 599 € Pflegegeld bei Pflegegrad 3.

Zwei Frauen am Küchentisch mit Unterlagen
Entwurf, nicht beschlossen. Geplant ab 1. Januar 2027.
PflegegradPflegegeld heuteEntlastungsbudget im Entwurf
Pflegegrad 2347 €386 €
Pflegegrad 3599 €638 €
Pflegegrad 4800 €889 €
Pflegegrad 5990 €1.079 €

Wo das Verfahren steht

Im Juni 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Das ist der erste Schritt: Danach müssen Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat sich damit befassen. In jedem dieser Schritte kann sich der Inhalt noch ändern, Beträge genauso wie Fristen. Auch der geplante Start am 1. Januar 2027 ist nicht sicher.

Für Familien heißt das: mit den Beträgen von heute planen und die Richtung kennen.

Aus Einzelleistungen werden Budgets

Der Entwurf will viele einzelne Leistungen mit eigenen Anträgen zu wenigen Budgets bündeln:

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld, für Pflegegrad 2 bis 5. Es soll etwas höher liegen als das heutige Pflegegeld.
  • Sachleistungsbudget statt Pflegesachleistung, ebenfalls etwas höher als heute.
  • Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget sollen Alternativen sein, die sich nicht gleichzeitig in voller Höhe nutzen lassen.
  • Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag, für Pflegegrad 2 bis 5. Es soll höher ausfallen als der heutige Betrag und wie bisher gegen Beleg für anerkannte Hilfe im Alltag erstattet werden.
  • Überbrückungsbudget für Kurzzeitpflege und akute Krisen, gestaffelt nach Pflegegrad 2 und 3 sowie 4 und 5.

Die Tabelle auf dieser Seite stellt das heutige Pflegegeld und das Entlastungsbudget des Entwurfs gegenüber.

Verhinderungs- und Kurzzeit­pflege sollen neu geordnet werden

Den gemeinsamen Jahresbetrag von heute 3.539 € soll es als eigene Leistung nicht mehr geben. Stattdessen sieht der Entwurf drei Wege vor: Selbst organisierte Ersatzpflege, etwa durch Nachbarn, läuft über das Entlastungsbudget. Ersatzpflege durch einen Dienst läuft über das Sachleistungsbudget. Kurzzeitpflege und akute Krisen deckt das Überbrückungsbudget.

Das Überbrückungsbudget allein soll niedriger ausfallen als der heutige Jahresbetrag. Ob Familien am Ende mehr oder weniger Geld für Auszeiten haben, hängt davon ab, wie sie die Budgets nutzen.

Was wegfallen soll

  • Die eigene Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, also die Pflegebox. Handschuhe und Desinfektion sollen künftig aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden.
  • Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 für neue Fälle. Wer ihn heute bekommt, soll ihn behalten.
  • Im Heim soll der höchste Zuschlag von 75 Prozent für neue Bewohner erst nach viereinhalb statt nach drei Jahren greifen. Wer schon im Heim lebt, behält seinen Stand.

Außerdem will der Entwurf Pflegegrade häufiger befristen und genauer prüfen, ob die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern.

Was bleiben soll

  • Der Zuschuss für den Umbau der Wohnung von bis zu 4.180 € je Maßnahme bleibt unverändert.
  • Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett und der Hausnotruf bleiben.
  • Die fünf Pflegegrade bleiben.
  • Bei Pflegegrad 1 bleiben Umbau-Zuschuss, Hausnotruf und technische Hilfsmittel erhalten. Eine neue Pflegebegleitung soll ab 2028 vor allem Menschen mit Pflegegrad 1 erreichen.

Was du jetzt tun kannst

Nichts drängt, aber einiges lohnt sich schon heute:

  • Den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in diesem Jahr nutzen. Er verfällt am 31. Dezember.
  • Angesparte Entlastungsbeträge im Blick behalten. Sie lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
  • Wer ohnehin einen Pflegegrad beantragen wollte, muss nicht auf die Reform warten. Nach dem Entwurf behält, wer Pflegegrad 1 schon hat, den Entlastungsbetrag.
  • Einen Umbau muss niemand vorziehen, der Zuschuss soll bleiben.

Eltern­unterhalt bleibt Sache des Sozialamts

Oft gefragt wird, ob die Reform am Elternunterhalt etwas ändert. Die Grenze dafür steht nicht in der Pflegeversicherung, sondern im Sozialhilferecht, und sie gilt heute unverändert: Kinder müssen für die Pflege der Eltern erst zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Wie das im Einzelnen geht, steht beim Elternunterhalt.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 beschlossen?

Nein. Es gibt einen Referentenentwurf vom Juni 2026, das Kabinett hat ihn bis Ende September 2026 nicht verabschiedet. Bundestag und Bundesrat müssen danach noch zustimmen.

Wird das Pflegegeld 2027 gekürzt?

Nach dem Entwurf nicht: Das Pflegegeld soll als Entlastungsbudget etwas höher ausfallen. Es soll aber künftig auch Dinge abdecken, die heute eigene Leistungen sind, etwa die Pflegebox und selbst organisierte Ersatzpflege.

Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?

Nein, auch nach dem Entwurf gibt es Pflegegrad 1 weiter. Neue Fälle sollen aber keinen Entlastungsbetrag mehr bekommen. Was heute bei Pflegegrad 1 gilt, bleibt bis zu einem Gesetz bestehen.

Was passiert mit Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2027?

Der gemeinsame Jahresbetrag soll wegfallen. Ersatzpflege soll über Entlastungs- oder Sachleistungsbudget laufen, Kurzzeitpflege über ein eigenes Überbrückungsbudget.

Fällt die Pflegebox weg?

Der eigene Betrag von heute 42 € im Monat soll nach dem Entwurf entfallen. Verbrauchsmaterial soll dann aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden. Bis zu einem Gesetz gibt es die Pflegebox wie bisher.

Bleibt der Zuschuss für den Umbau?

Ja, der Entwurf lässt den Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme unverändert.

Muss ich vor 2027 noch etwas beantragen?

Nein, Pflicht ist nichts. Sinnvoll ist, die Leistungen von heute zu nutzen, vor allem den Jahresbetrag, der am Jahresende verfällt. Wer ohnehin einen Pflegegrad braucht, muss nicht warten.