Pflegegrad 1: Was dir zusteht, auch ohne Pflegegeld
Pflegegrad 1 gibt es ab 12,5 Punkten, wenn im Alltag schon etwas Hilfe nötig ist, das meiste aber noch allein geht. Pflegegeld gibt es bei diesem Grad nicht. Dafür zahlt die Kasse 131 € im Monat für Hilfe im Haushalt, bis zu 4.180 € für einen Umbau und den Hausnotruf.

Punkte in der Begutachtung: 12,5 bis unter 27
Alle Leistungen bei Pflegegrad 1
| Leistung | im Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 504 € |
| Hausnotruf, Basisgerät | 27 € | 324 € |
| Umbau der Wohnung, je Maßnahme | 4.180 € | |
| Pflegeheim, Anteil der Kasse | 131 € | 1.572 € |
Typische Lage bei Pflegegrad 1
Die Mutter lebt noch allein, zieht sich selbst an und kocht, aber manches wird schwer: Das Duschen ist unsicher, die Treppe mühsam, der Einkauf zu schwer, die Tabletten geraten durcheinander. Vielleicht gab es einen ersten Sturz. Die Familie hilft hier und da, von Pflege würde noch niemand sprechen.
Genau für diese Lage ist Pflegegrad 1 gedacht. Er beginnt bei 12,5 Punkten und reicht bis unter 27. Schon geringe Einschränkungen in zwei Bereichen können reichen: Wer bei der Selbstversorgung etwas Hilfe braucht (10 Punkte) und bei der Mobilität leicht eingeschränkt ist (2,5 Punkte), kommt auf 12,5 Punkte.
Was zuerst zu tun ist
- Den Entlastungsbetrag nutzen: Such einen anerkannten Dienst für Haushalt, Einkauf oder Begleitung. Die Kasse erstattet bis zu 131 € im Monat gegen Rechnung.
- Den Hausnotruf beantragen, wenn die Mutter viel allein ist: Die Kasse übernimmt 27 € im Monat für das Basisgerät, eine Anschlussgebühr fällt dann nicht an. Wie das geht, steht beim kostenlosen Hausnotruf.
- Das Bad sicher machen, bevor etwas passiert: Haltegriffe, Duschsitz oder eine bodengleiche Dusche. Für den Badumbau gibt es bis zu 4.180 €, beantragt vor dem Einbau.
- Pflegehilfsmittel bestellen: Für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz zahlt die Kasse bis zu 42 € im Monat.
Der Entlastungsbetrag bringt bei Pflegegrad 1 am meisten
Im Jahr sind das 1.572 €. Bei Pflegegrad 1 darf das Geld sogar für einen Pflegedienst eingesetzt werden, der beim Waschen oder Duschen hilft. Bei höheren Graden geht das nicht mehr, dort ist der Betrag für Betreuung und Haushalt gedacht.
Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Die Kasse erstattet Rechnungen von anerkannten Anbietern, etwa Haushaltshilfen, Alltagsbegleitern, Betreuungsgruppen oder Pflegediensten. Welche Anbieter in eurer Nähe anerkannt sind, sagt die Pflegekasse. Ob auch Nachbarn nach einem kurzen Kurs abrechnen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst. Wer ein paar Monate nichts nutzt, verliert nichts: Die Beträge sammeln sich und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. Mehr dazu beim Entlastungsbetrag.
Was es bei Pflegegrad 1 nicht gibt
- Kein Pflegegeld und kein Budget für den Pflegedienst
- Kein eigenes Budget für Tagespflege, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Dafür lässt sich aber der Entlastungsbetrag einsetzen.
- Keine Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und kein Pflege-Pauschbetrag in der Steuer
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend den Haushalt nicht allein schafft, hat bei Pflegegrad 1 oft Ansprüche an die Krankenkasse: eine Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen oder eine Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V. Den Antrag stellst du bei der Krankenkasse, meist mit einer Bescheinigung vom Arzt oder aus dem Krankenhaus.
Reicht das eigene Geld nicht, springt bei Pflegegrad 1 auch das Sozialamt nur begrenzt ein: für Pflegehilfsmittel, einen Umbau und einen Entlastungsbetrag.
Wann ein neuer Antrag sinnvoll ist
Pflegegrad 2 beginnt bei 27 Punkten. Der Unterschied ist groß: Ab dort gibt es 347 € Pflegegeld im Monat, ein Budget für den Pflegedienst, Tagespflege, 3.539 € im Jahr für Auszeiten und Rentenbeiträge für die Pflegenden. Braucht die Mutter inzwischen täglich Hilfe beim Waschen oder bei den Tabletten, oder findet sie sich nicht mehr sicher zurecht, lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung.
Wenn es das Heim wird
Mit Pflegegrad 1 zahlt die Kasse im Heim nur einen Zuschuss von 131 € im Monat. Die Pflege selbst zahlst du dann ganz, deshalb lohnt sich eine neue Begutachtung, sobald mehr Hilfe nötig ist.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein, Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Kasse stattdessen gegen Rechnung 131 € im Monat für anerkannte Hilfe im Alltag. Dazu kommen Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und der Zuschuss für einen Umbau.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 nutzen?
Für anerkannte Haushaltshilfen, Einkaufs- und Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen und bei Pflegegrad 1 auch für einen Pflegedienst, der bei der Körperpflege hilft. Auch Eigenanteile in Tagespflege oder Kurzzeitpflege lassen sich damit bezahlen. Helfer aus der eigenen Familie kann die Kasse in der Regel nicht bezahlen.
Zahlt die Kasse bei Pflegegrad 1 einen Badumbau oder Badewannenlift?
Den Umbau, etwa eine bodengleiche Dusche, bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 €, wenn du vor dem Einbau beantragst. Ein Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Er braucht eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad.
Bekommt man ab 80 automatisch Pflegegrad 1?
Nein. Das Alter spielt für den Pflegegrad keine Rolle, nur die Einschränkungen im Alltag. Auch mit 85 gibt es Pflegegrad 1 nur nach Antrag und Begutachtung.
Wird Pflegegrad 1 abgeschafft?
Nein, Pflegegrad 1 gilt weiter, mit allen Leistungen auf dieser Seite. Ein Entwurf für 2027 will den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 für neue Fälle streichen, beschlossen ist das nicht.
Kann ich mit Pflegegrad 1 in die Kurzzeitpflege?
Ein eigenes Budget dafür gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 kannst du den Entlastungsbetrag einsetzen, auch angesparte Beträge. Nach einem Krankenhausaufenthalt zahlt unter Umständen die Krankenkasse eine Kurzzeitpflege.
Gibt es bei Pflegegrad 1 eine Geldleistung?
Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wird nicht bar ausgezahlt, sondern erstattet, wenn du eine anerkannte Hilfe im Alltag nutzt, zum Beispiel eine Haushaltshilfe. Dazu kommen Pflegehilfsmittel, der Hausnotruf und bis zu 4.180 € für einen Umbau.