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PflegeanteilZuschuss-Check

Heim­kosten ausrechnen: Eigen­anteil nach Land und Jahr

Der Rechner zeigt, was du für einen Heimplatz im Monat selbst zahlst: nach Bundesland, Pflegegrad und der Zeit, die der Mensch schon im Heim lebt. Im Bundesschnitt sind es im ersten Jahr 3.364 €, ab dem vierten Jahr 2.111 €.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt
Pflegegrad
Wie lange schon im Heim?
Deutschland, Pflegegrad 3, erstes Jahr, im Monat4.996 €
Zahlt die Kasse1.632 €
Zahlst du selbst3.364 €

Was du eingibst und was herauskommt

Du brauchst drei Angaben: das Bundesland des Heims, den Pflegegrad und seit wann der Mensch im Heim lebt. Der Rechner nimmt die Durchschnittswerte des Landes für Pflege, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten, zieht den festen Betrag der Kasse ab und dann den Zuschlag, der zum Aufenthaltsjahr passt.

Heraus kommen drei Zahlen: was der Platz im Monat kostet, was die Kasse davon zahlt und was du selbst zahlst. Kasse und Eigenanteil stehen immer getrennt, damit du siehst, woher jeder Betrag kommt.

So liest du das Ergebnis

Das Ergebnis ist ein Durchschnitt für dein Land. Ein bestimmtes Heim kann darüber oder darunter liegen. Hast du schon eine Preisliste, vergleiche Posten für Posten: Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten stehen dort einzeln.

Rechne danach selbst weiter: Zieh vom Eigenanteil die Rente und andere feste Einnahmen ab. Was übrig bleibt, fehlt jeden Monat. Teile das Ersparte über 10.000 € durch diesen Betrag, dann weißt du ungefähr, wie viele Monate es reicht, bevor das Sozialamt einspringt.

Bedenke dabei: Mit jedem Jahr im Heim sinkt der Eigenanteil, weil der Zuschlag der Kasse steigt, von 15 Prozent im ersten auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Die Lücke wird kleiner, sie verschwindet aber nicht, weil Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gleich bleiben.

Beispiel: erstes Jahr im Bundesschnitt

Ein Beispiel mit den Durchschnittswerten für Deutschland, Pflegegrad 3, erstes Jahr im Heim:

  • Eigenanteil für die Pflege nach dem festen Betrag der Kasse: 2.088 €
  • Unterkunft und Verpflegung: 1.068 €
  • Investitionskosten: 521 €
  • Eigenanteil ohne Zuschlag: 3.677 €
  • Eigenanteil nach dem Zuschlag von 15 Prozent: 3.364 €

Bei Pflegegrad 2, 4 oder 5 sieht deine Rechnung genauso aus. Nur der feste Betrag der Kasse ist anders: Bei Pflegegrad 3 sind es 1.319 €, bei Pflegegrad 5 2.096 €. Er geht an das Heim und ist im Gesamtpreis schon verrechnet.

Heimsuche der Kassen und dieser Rechner

Die großen Pflegekassen bieten eigene Suchen an, in denen du einzelne Heime mit ihren Preisen findest, etwa den Pflegenavigator der AOK. Dort siehst du die Beträge eines bestimmten Hauses.

Dieser Rechner geht den anderen Weg: Er zeigt den Durchschnitt deines Landes und wie sich der Eigenanteil über alle vier Stufen des Zuschlags entwickelt. Beides zusammen hilft: Hier siehst du, womit du rechnen musst, in der Suche der Kasse, welches Heim in deiner Nähe darüber oder darunter liegt.

Heim oder zu Hause: der Vergleich

Wer noch unsicher ist, ob es das Heim sein muss, vergleicht mit den Kosten zu Hause. Der Zuschuss-Check rechnet aus, was Treppenlift, Bad, Hausnotruf und Hilfe im Alltag kosten und was die Kasse dazu gibt. Kennst du den Pflegegrad noch nicht, schätzt ihn der Pflegegrad-Rechner nach den Punkten der Begutachtung.

Reicht das Geld für das Heim nicht, zeigt die Seite wer das Heim bezahlt, in welcher Reihenfolge Rente, Vermögen, Sozialamt und Kinder dran sind.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Eigenanteil im Pflegeheim?

Vom Heimpreis zieht die Kasse ihren festen Betrag für den Pflegegrad ab. Übrig bleiben der Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Vom Pflegeanteil übernimmt die Kasse dann noch einen Zuschlag von 15 Prozent bis 75 Prozent, je nach Zeit im Heim. Der Rest ist dein Eigenanteil.

Wie hoch ist der Eigenanteil in NRW und Niedersachsen?

In Nordrhein-Westfalen zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.671 € im Monat, ab dem vierten Jahr 2.481 €. In Niedersachsen sind es 3.008 € und ab dem vierten Jahr 1.890 €. Wer in Nordrhein-Westfalen die Investitionskosten nicht zahlen kann, bekommt unter Umständen Pflegewohngeld.

Kann ich mit dem Rechner auch den Elternunterhalt ausrechnen?

Das braucht es meist nicht. Kinder zahlen nur, wenn ihre Einkünfte im Jahr über 100.000 € liegen, jedes Kind für sich. Liegt ein Kind darüber, rechnet das Sozialamt den Unterhalt im Einzelfall aus, mit einem Selbstbehalt für das Kind und seine Familie.

Stimmen die Beträge für mein Heim?

Der Rechner nimmt Durchschnitte je Bundesland mit Stand 1. Juli 2026. Dein Heim kann teurer oder günstiger sein, maßgeblich ist die Preisliste im Heimvertrag. Will das Heim die Preise erhöhen, muss es das vorher schriftlich ankündigen und begründen.

Ändert sich der Eigenanteil, wenn der Pflegegrad steigt?

Nein, solange es um Pflegegrad 2 bis 5 geht. Der Eigenanteil für die Pflege ist im Heim für alle gleich. Nur der Wechsel von Pflegegrad 1 auf 2 ändert deine Rechnung deutlich, weil die Kasse erst ab Pflegegrad 2 die Pflege bezahlt und den Zuschlag gibt.

Gilt der Rechner auch für Österreich?

Nein. Er rechnet mit den Leistungen der deutschen Pflegeversicherung und den Heimkosten in den 16 Bundesländern. In Österreich gelten andere Regeln und andere Beträge.