Elternunterhalt im Pflegeheim: Müssen Kinder zahlen?
Meistens nicht. Das Sozialamt darf sich das Geld für die Heimkosten erst von einem Kind zurückholen, wenn dieses im Jahr mehr als 100.000 € an Einkünften hat, und es prüft jedes Kind für sich. Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht mit.

Die Grenze gilt für jedes Kind und jedes Jahr
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt eine hohe Schwelle: Das Sozialamt holt sich Geld für die Heimkosten nur von Kindern zurück, deren Einkünfte im Jahr über 100.000 € liegen. So steht es in § 94 des Zwölften Sozialgesetzbuchs.
Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern die Summe der Einkünfte, wie sie im Steuerbescheid steht. Bei Angestellten ist das der Bruttolohn nach Abzug der Werbungskosten, mindestens der Pauschale. Dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietung oder aus einer Selbständigkeit. Sonderausgaben wie Beiträge zur Altersvorsorge werden dabei nicht abgezogen.
Das Amt geht zunächst davon aus, dass du unter der Grenze liegst. Es fragt deshalb oft die Eltern nach Beruf und Wohnort der Kinder. Auskunft über dein Einkommen musst du erst geben, wenn es handfeste Hinweise auf ein höheres Einkommen gibt.
Geschwister, Schwiegerkinder und Enkel
Jedes Kind wird einzeln geprüft. Verdient eine Schwester mehr als 100.000 € und ihr Bruder weniger, kann sich das Amt nur an die Schwester wenden. Die Einkünfte werden nicht zusammengezählt.
- Schwiegerkinder sind den Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Für die Grenze zählt nur das Einkommen des eigenen Kindes, nicht das seines Ehepartners.
- Enkel müssen für ihre Großeltern nichts zahlen, wenn das Sozialamt die Heimkosten übernimmt, egal wie viel sie verdienen.
- Geschwister der Eltern, also Tanten und Onkel, sind nie unterhaltspflichtig.
Wenn ein Kind über der Grenze liegt
Dann gilt das normale Unterhaltsrecht. Das Amt rechnet aus, wie viel das Kind zahlen kann, und lässt ihm einen hohen Selbstbehalt, also einen Betrag für das eigene Leben und die eigene Familie. Abgezogen werden unter anderem Kredite für das eigene Haus, Unterhalt für eigene Kinder und Beiträge zur eigenen Altersvorsorge.
Auch Vermögen kann dann zählen, aber mit Freibeträgen, etwa für das selbst bewohnte Haus und die Rente. Die genaue Rechnung ist ein Einzelfall. Kommt ein Schreiben vom Amt mit einer Forderung, lass die Berechnung von einer Beratungsstelle, einem Sozialverband oder einer Anwältin für Familienrecht prüfen, bevor du zahlst.
Unterhalt kann das Amt nur für die Zeit ab seinem ersten Schreiben an dich verlangen, nicht rückwirkend für Jahre davor.
Schenkungen: hier hilft die Grenze nicht
Unabhängig vom Einkommen gibt es einen zweiten Weg, auf dem Kinder zahlen müssen: Schenkungen. Hat ein Elternteil in den letzten zehn Jahren einem Kind Geld, ein Grundstück oder ein Haus geschenkt, kann das Sozialamt das Geschenk zurückfordern, soweit es für die Heimkosten gebraucht wird. Die Grenze von 100.000 € schützt hier nicht.
Bei einem übertragenen Haus kann das bedeuten, dass das Kind jeden Monat einen Teil der Heimkosten zahlt, bis der Wert des Geschenks erreicht ist. Was sonst mit dem Elternhaus passiert, steht unter Haus und Pflegeheim.
Was du jetzt tun kannst
- Ruhig bleiben, wenn ein Brief vom Sozialamt kommt. Oft ist es zunächst nur eine Frage nach deinem Beruf oder deinem Einkommen.
- Nur beantworten, was gefragt ist. Ohne handfeste Hinweise geht das Amt davon aus, dass du unter der Grenze liegst.
- Den Antrag auf Hilfe zur Pflege für die Eltern nicht aus Sorge vor dem Unterhalt aufschieben. Das Amt zahlt nicht rückwirkend.
- Zahlungen für das Heim der Eltern bei der Steuer angeben. Wie das geht, steht unter Heimkosten und Steuer.
Die ganze Reihenfolge von Kasse, Rente, Vermögen und Sozialamt findest du unter wer das Heim bezahlt.
Häufige Fragen
Ab welchem Einkommen müssen Kinder für das Pflegeheim zahlen?
Ab Einkünften von mehr als 100.000 € im Jahr, gerechnet für jedes Kind einzeln. Gemeint ist die Summe der Einkünfte aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt.
Zählt das Einkommen des Ehepartners beim Elternunterhalt?
Für die Grenze nicht. Es kommt nur auf die Einkünfte des Kindes selbst an. Auch wenn Kind und Schwiegerkind zusammen mehr als 100.000 € verdienen, muss niemand zahlen, solange das Kind allein darunter liegt.
Müssen Kinder ihr Vermögen für das Pflegeheim einsetzen?
Nicht, wenn ihre Einkünfte unter der Grenze liegen. Dann fragt das Amt gar nicht nach dem Vermögen. Liegt ein Kind darüber, bleiben das selbst bewohnte Haus und Rücklagen für die eigene Altersvorsorge in aller Regel geschützt.
Was gilt bei mehreren Kindern?
Jedes Kind wird für sich geprüft. Nur ein Kind, das über der Grenze liegt, kann zu Unterhalt herangezogen werden. Die anderen bleiben außen vor, auch wenn alle zusammen mehr verdienen.
Kann man Elternunterhalt von der Steuer absetzen?
Ja. Zahlungen für die Heimkosten der Eltern zählen als außergewöhnliche Belastung oder als Unterhalt, je nachdem, warum die Eltern ins Heim gezogen sind. Voraussetzung ist, dass die Eltern die Kosten nicht selbst tragen können.
Ändert die Pflegereform 2027 etwas am Elternunterhalt?
Die Grenze von 100.000 € steht im Sozialgesetzbuch und gilt weiter. Die Reform ist bisher ein Entwurf und nicht beschlossen. Ob sie am Elternunterhalt etwas ändert, ist offen.
Müssen Enkel für das Pflegeheim der Großeltern zahlen?
Nein. Übernimmt das Sozialamt die Heimkosten, darf es sich das Geld nicht von Enkeln zurückholen. Das gilt unabhängig vom Einkommen der Enkel.