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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege­heim und Steuer: Was du absetzen kannst

Der Eigenanteil im Pflegeheim zählt als außergewöhnliche Belastung, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit nötig war. Abgezogen werden die Leistungen der Kasse, eine Haushaltsersparnis von 12.348 € im Jahr, wenn die eigene Wohnung aufgegeben wurde, und die zumutbare Belastung. Für Kosten, die dabei nicht zählen, gibt es 20 Prozent der Pflege- und Betreuungskosten als Steuerermäßigung, bis zu 4.000 € im Jahr.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt
Davon geht noch die zumutbare Belastung ab. Beispiel mit dem Durchschnitt in Deutschland.
PostenIm Jahr
Eigenanteil, erstes Jahr40.368 €
Abzüglich Haushaltsersparnis12.348 €
Bleibt als Belastung28.020 €

Heim­kosten als außergewöhnliche Belastung

Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit ins Heim zieht, kann die Kosten nach § 33 des Einkommensteuergesetzes absetzen. Als Nachweis reicht in der Regel der Bescheid über den Pflegegrad. Absetzbar ist nicht nur die Pflege, sondern auch Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

So wird gerechnet:

  • Heimkosten im Jahr nach der Rechnung des Heims
  • Minus die Leistungen der Pflegekasse und andere Erstattungen
  • Minus die Haushaltsersparnis von 12.348 € im Jahr, wenn die eigene Wohnung aufgelöst wurde
  • Minus die zumutbare Belastung, je nach Einkünften, Familienstand und Kindern zwischen 1 und 7 Prozent der Einkünfte

Was übrig bleibt, senkt das zu versteuernde Einkommen. Zieht jemand im Laufe des Jahres ins Heim, wird die Haushaltsersparnis nur anteilig abgezogen.

Die Steuerermäßigung für Pflege und Betreuung

Neben dem Abzug als außergewöhnliche Belastung gibt es eine zweite Regel, § 35a. Sie zieht 20 Prozent bestimmter Kosten direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr. Im Heim gilt das für Kosten, die mit Hilfe im Haushalt vergleichbar sind: Pflege, Betreuung, Reinigung des Zimmers, Wäsche, Zubereitung der Mahlzeiten.

Beide Regeln dürfen nicht für dieselben Kosten gelten. Üblich ist: Den großen Teil setzt du als außergewöhnliche Belastung ab. Für den Betrag, der wegen der zumutbaren Belastung dort nicht zählt, nutzt du die 20 Prozent. Dafür muss das Heim die Kosten für diese Dienste in der Rechnung oder einer Bescheinigung ausweisen. Frag im Heim danach.

Wenn die Kinder zahlen

Übernimmt ein Kind Heimkosten, weil Rente und Vermögen der Eltern nicht reichen, kann es die Zahlungen absetzen. Es kommt auf den Grund für den Umzug an:

  • Zieht der Elternteil wegen Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung ins Heim, zählen die übernommenen Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung beim Kind als außergewöhnliche Belastung. Abgezogen werden die Haushaltsersparnis, wenn der Haushalt aufgelöst wurde, und die zumutbare Belastung des Kindes.
  • Zieht er nur aus Altersgründen ins Heim, zählen die Zahlungen als Unterhalt. Dafür gilt eine Obergrenze von 12.348 € im Jahr, eigene Einkünfte der Eltern werden gegengerechnet.
  • Zahlt das Kind Elternunterhalt an das Sozialamt, gilt dasselbe.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Eltern kaum Vermögen haben und ihre Einkünfte für das Heim nicht reichen. Ob ein Kind überhaupt zahlen muss, hängt von der Grenze von 100.000 € im Jahr ab, siehe Elternunterhalt.

Pauschbeträge, Ehepaare und kleine Renten

  • Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung: Bei Pflegegrad 4 oder 5 gibt es 7.400 € im Jahr. Wer die tatsächlichen Heimkosten absetzt, kann den Pauschbetrag für dieselben Kosten nicht zusätzlich nutzen. Rechne beides durch und nimm das Günstigere.
  • Pflege-Pauschbetrag: Den gibt es nur für Angehörige, die zu Hause pflegen, nicht für die Pflege im Heim. Mehr unter Pflege-Pauschbetrag.
  • Ehepaare: Zieht ein Partner ins Heim, gilt das nicht als dauerndes Getrenntleben. Ihr könnt weiter gemeinsam veranlagt werden.
  • Kleine Rente: Wer nur eine kleine Rente hat, zahlt oft kaum Einkommensteuer. Dann bringt der Abzug wenig. Bei einem Ehepaar mit weiterem Einkommen oder bei Kindern, die zahlen, sieht das anders aus.

So gehst du bei der Steuererklärung vor

  • Hol dir vom Heim eine Jahresabrechnung mit allen Posten und dem Anteil der Kasse.
  • Bitte um eine Bescheinigung über die Kosten für Pflege, Betreuung und haushaltsnahe Dienste.
  • Leg den Bescheid über den Pflegegrad bereit.
  • Trag die Kosten in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen ein, den Rest für die Steuerermäßigung in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen.
  • Wenn Kinder zahlen: Belege über jede Zahlung aufheben, am besten per Überweisung.

Weitere Regeln für die Pflege zu Hause stehen unter Pflege und Steuer.

Häufige Fragen

Kann man den Eigenanteil im Pflegeheim von der Steuer absetzen?

Ja, als außergewöhnliche Belastung, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit nötig war. Abgezogen werden die Kassenleistungen, die Haushaltsersparnis von 12.348 € im Jahr und die zumutbare Belastung.

Was ist die Haushaltsersparnis?

Der Betrag, den man spart, weil man keinen eigenen Haushalt mehr führt. Das Finanzamt zieht dafür 12.348 € im Jahr von den Heimkosten ab, aber nur, wenn die eigene Wohnung aufgelöst wurde. Behält jemand die Wohnung, etwa weil der Partner dort lebt, entfällt der Abzug.

Können Kinder die Heimkosten der Eltern absetzen?

Ja, wenn die Eltern bedürftig sind und die Kinder die Kosten tatsächlich tragen. Bei einem Umzug wegen Pflegebedürftigkeit zählen die Zahlungen als außergewöhnliche Belastung, bei einem Umzug nur aus Altersgründen als Unterhalt mit Obergrenze.

Ist Elternunterhalt steuerlich absetzbar?

Ja. Zahlungen an das Sozialamt für die Heimkosten der Eltern werden behandelt wie andere Zahlungen für das Heim, je nach Grund des Umzugs als außergewöhnliche Belastung oder als Unterhalt.

Kann man Heimkosten und den Behinderten-Pauschbetrag zusammen absetzen?

Nicht für dieselben Kosten. Du wählst entweder die tatsächlichen Heimkosten oder den Pauschbetrag, bei Pflegegrad 4 und 5 7.400 € im Jahr. Bei einem Dauerplatz im Heim liegen die tatsächlichen Kosten oft deutlich darüber.

Was ist, wenn die Rente zu klein ist, um Steuern zu zahlen?

Dann bringt der Abzug wenig, weil es keine Steuer gibt, die sinken könnte. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung kann er trotzdem helfen, wenn der Partner zu Hause eigenes Einkommen hat.