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PflegeanteilZuschuss-Check

Wohnumfeld­verbessernde Maßnahmen: Zuschuss für den Umbau der Wohnung

Für Umbauten, die das Leben mit Pflegegrad zu Hause erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in der Wohnung, sind es zusammen bis zu 16.720 €. Den Antrag stellst du vor dem Einbau, eine Eigenbeteiligung gibt es nicht.

Ältere Frau mit Tasse am Fenster
Kurviger Treppenlift, zwei Menschen mit Pflegegrad im Haus11.500 €
Zahlt die Kasse8.360 €
Zahlst du selbst3.140 €
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf bis zu 4.180 € je Maßnahme, zusammen höchstens 16.720 €.
Menschen mit Pflegegrad im HaushaltZuschuss höchstens
14.180 €
28.360 €
312.540 €
416.720 €

Welche Umbauten zählen

Bezuschusst wird, was die Pflege erleichtert, ein möglichst selbständiges Leben ermöglicht oder die Wohnung überhaupt erst nutzbar macht. Typische Beispiele:

  • Treppenlift, Plattformlift oder Hublift
  • Bodengleiche Dusche statt Badewanne, erhöhtes WC, unterfahrbares Waschbecken
  • Fest montierte Haltegriffe und Stützklappgriffe
  • Breitere Türen, entfernte Schwellen, rutschfeste Böden
  • Eine Rampe oder ein Lift am Hauseingang
  • Herdabschaltung, Türsicherungen und Orientierungslicht bei Demenz
  • Der Umzug in eine besser geeignete Wohnung, etwa ins Erdgeschoss

Nicht bezuschusst werden reine Modernisierungen, Arbeiten im Garten oder Dinge, die ohnehin zum normalen Standard einer Wohnung gehören.

Eine Maßnahme ist alles, was gerade nötig ist

Alle Umbauten, die zu einem Zeitpunkt nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme. Werden Bad und Treppe gleichzeitig angepasst, gibt es einmal bis zu 4.180 €, nicht zweimal. Deshalb lohnt es sich, gründlich zu planen und alles in einen Antrag zu schreiben.

Ändert sich die Pflegesituation später, etwa weil ein Rollstuhl nötig wird, gibt es einen neuen Zuschuss. Eine feste Grenze, wie oft das geht, gibt es nicht. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in der Wohnung, hat jeder einen eigenen Anspruch, zusammen bis zu 16.720 €.

Der Antrag Schritt für Schritt

  • Einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen, mit einer kurzen Begründung, was der Umbau erleichtert.
  • Einen oder besser zwei Kostenvoranschläge beilegen, dazu Fotos der jetzigen Lage.
  • In der Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters einholen.
  • Auf die Zusage warten. Wer vorher beginnt, riskiert, dass die Kasse nichts zahlt.
  • Nach dem Umbau die Rechnung einreichen. Die Kasse zahlt den Zuschuss an dich oder direkt an die Firma.

Die Kasse kann den Medizinischen Dienst oder eine Pflegefachkraft schicken, um den Bedarf zu prüfen. Wie das beim Treppenlift oder im Bad aussieht, steht beim Zuschuss für den Treppenlift und beim Zuschuss für den Badumbau.

Mehr Geld: weitere Förderung

  • Die KfW gibt für altersgerechtes Umbauen einen Kredit im Programm 159, unabhängig vom Pflegegrad. Den Zuschuss 455-B gibt es für 2026 nicht mehr, die Mittel sind ausgeschöpft.
  • Einige Länder fördern selbst: Bayern etwa mit einem zins- und tilgungsfreien Darlehen bis 10.000 €, abhängig vom Einkommen, Hamburg mit Zuschüssen von 3.000 bis 20.000 €.
  • Bei der Steuer lassen sich die Kosten, die nach Abzug der Zuschüsse bleiben, je nach Fall als außergewöhnliche Belastung oder über den Handwerkerlohn ansetzen. Wie das beim Lift geht, steht bei Treppenlift und Steuer.

Abgelehnt: was dann

Häufige Gründe für eine Ablehnung sind ein Baubeginn vor der Zusage, ein Umbau ohne Bezug zur Pflege oder ein Zuschuss, der für dieselbe Pflegesituation schon gezahlt wurde. Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen und begründen, warum der Umbau für die Pflege nötig ist. Eine Stellungnahme von Arzt, Pflegedienst oder Ergotherapeutin hilft dabei.

Häufige Fragen

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss für den Umbau?

Ab Pflegegrad 1. Die Höhe ist bei allen Graden gleich, bis zu 4.180 € je Maßnahme.

Wie oft kann ich den Zuschuss bekommen?

Einmal je Maßnahme, und neu, sobald sich die Pflegesituation ändert. Alles, was zu einem Zeitpunkt nötig ist, zählt als eine Maßnahme. Deshalb gehört es in einen gemeinsamen Antrag.

Zahlt die Pflegekasse auch einen Umzug?

Ja, der Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann als Maßnahme gelten, etwa aus dem dritten Stock ohne Aufzug ins Erdgeschoss. Beantrage den Zuschuss vor dem Umzug.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Nur in Ausnahmen zahlt die Kasse nachträglich. Warte die Zusage ab, bevor der Handwerker anfängt.

Brauche ich in der Mietwohnung die Zustimmung des Vermieters?

Ja. Der Vermieter muss einem Umbau für ein Leben mit Behinderung oder Pflegebedarf in der Regel zustimmen, wenn er ihm zuzumuten ist. Er kann verlangen, dass beim Auszug zurückgebaut wird.

Gibt es noch den KfW-Zuschuss für den Umbau?

Den Zuschuss 455-B gibt es für 2026 nicht mehr, die Mittel sind ausgeschöpft. Den Kredit 159 für altersgerechtes Umbauen bietet die KfW weiter an.

Bleibt der Zuschuss 2027?

Ja, nach heutigem Stand. Auch der Entwurf für eine Reform 2027 lässt den Zuschuss für den Umbau unverändert.

Gibt es ein Formular für den Antrag?

Viele Pflegekassen haben ein eigenes Formular, nötig ist es nicht. Ein formloser Antrag reicht: was umgebaut werden soll, warum es die Pflege erleichtert, und ein Kostenvoranschlag. Wichtig ist nur, dass der Antrag vor dem Auftrag bei der Kasse ist.