Zuschuss-Check: Was steht euch zu, was zahlt ihr selbst?
Der Check fragt nach Pflegegrad, Wohnung, dem, was schwerfällt, und dem Bundesland. Danach siehst du, was die Pflegekasse jeden Monat zahlt, was die passende Hilfe kostet und was ihr im Heim selbst zahlen würdet. Er dauert unter zwei Minuten und speichert nichts.

Was der Check zusammenzählt
Oben im Ergebnis steht eine Summe: alles, was die Kasse jeden Monat ohne weiteren Aufwand zahlt. Darin stecken das Pflegegeld ab Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag von 131 €, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 42 € und der Hausnotruf mit 27 €.
Darunter stehen die Beträge, die nicht jeden Monat fließen: bis zu 4.180 € je Umbau und ab Pflegegrad 2 der Jahresbetrag von 3.539 € für Vertretung und Kurzzeitpflege. Kommt ein Pflegedienst, zahlt die Kasse ihn statt des Pflegegelds. Auch das zeigt der Check, damit ihr beide Wege vor Augen habt.
Welche Kosten er für eure Lage rechnet
Bei der dritten Frage wählst du, was schwerfällt. Für jede Antwort rechnet der Check ein Beispiel mit der Mitte der Preisspanne und zieht ab, was die Kasse gibt.
- Die Treppe: ein Treppenlift an einer geraden Treppe, bei einer Wohnung im Obergeschoss ein Lift für draußen.
- Baden und Duschen: die Badewanne raus, eine Dusche rein.
- Allein sein: ein Hausnotruf mit Schlüssel und Einsatzdienst.
- Waschen und Anziehen am Morgen: ein Pflegedienst jeden Morgen, 30 Tage lang, mit Anfahrt.
- Jemand rund um die Uhr: eine Betreuungskraft, die mit im Haus lebt.
Zum Schluss steht das Heim in eurem Bundesland daneben, mit dem Eigenanteil im ersten Jahr. So seht ihr auf einen Blick, ob zu Hause bleiben günstiger ist.
Was euch je Pflegegrad zusteht
- Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel, der Hausnotruf und bis zu 4.180 € je Umbau. Pflegegeld gibt es noch nicht.
- Pflegegrad 2: dazu 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst, 721 € für Tagespflege und der Jahresbetrag von 3.539 €.
- Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € für den Pflegedienst, 1.357 € für Tagespflege.
- Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € für den Pflegedienst, 1.685 € für Tagespflege.
- Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € für den Pflegedienst, 2.085 € für Tagespflege.
Alle Beträge im Einzelnen stehen auf den Seiten zu Pflegegrad 3 und den anderen Graden.
Was der Check nicht kann
Er ersetzt keine Begutachtung und keine Beratung im Einzelfall. Die Preise sind Beispiele aus dem Markt, euer Angebot kann darüber oder darunter liegen. Welcher Pflegegrad in Frage kommt, rechnet der Pflegegrad-Rechner mit den Punkten der Begutachtung aus.
Deine Antworten bleiben in deinem Browser. Der Check schickt nichts ab und legt nichts an.
Häufige Fragen
Pflegegrad 1: Was steht mir zu?
Kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag im Monat für Hilfe im Alltag, 42 € für Handschuhe und Unterlagen, der Hausnotruf mit 27 € und bis zu 4.180 € je Umbau. Der Zuschuss zum Umbau ist bei Pflegegrad 1 genauso hoch wie bei Pflegegrad 5.
Pflegegrad 2: Was steht mir zu?
Pflegegeld von 347 € im Monat, wenn die Familie pflegt, oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst. Dazu kommen Entlastungsbetrag, Tagespflege, Hausnotruf und der Jahresbetrag von 3.539 € für Vertretung und Kurzzeitpflege.
Pflegegrad 3: Was steht mir zu?
Pflegegeld von 599 € oder bis zu 1.497 € für den Pflegedienst. Tagespflege zahlt die Kasse bis 1.357 € zusätzlich, ohne dass das Pflegegeld sinkt.
Pflegegrad 4: Was steht mir zu?
Pflegegeld von 800 € oder bis zu 1.859 € für den Pflegedienst, Tagespflege bis 1.685 €. Im Heim zahlt die Kasse 1.855 € im Monat für die Pflege.
Pflegegrad 5: Was steht mir zu?
Pflegegeld von 990 € oder bis zu 2.299 € für den Pflegedienst, Tagespflege bis 2.085 €. Dazu Hilfsmittel wie Pflegebett oder Lifter über die Kasse.
Gibt es bei Pflegegrad 5 Rentenpunkte?
Nicht für die Person mit Pflegegrad, aber für Angehörige, die pflegen. Pflegt jemand mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen und arbeitet höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge. Bei Pflegegrad 5 sind sie am höchsten.
Was steht einem Kind mit Pflegegrad 2 zu?
Dieselben Beträge wie Erwachsenen, also 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Sachleistung, dazu Entlastungsbetrag und Jahresbetrag. Kinder bis 18 Monate werden nach einer eigenen Regel eingestuft.