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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflegegrad 3: Wenn jeden Tag Hilfe nötig ist

Pflegegrad 3 gibt es ab 47,5 Punkten, wenn die Selbständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Pflegen Angehörige, zahlt die Kasse 599 € Pflegegeld im Monat, ein Pflegedienst bekommt bis zu 1.497 €. Für die Tagespflege gibt es zusätzlich bis zu 1.357 €, ohne dass Pflegegeld oder Pflegedienst gekürzt werden.

Tochter im Gespräch mit ihrer Mutter
Heim im ersten Jahr, Pflegegrad 3, im Monat4.996 €
Zahlt die Kasse1.632 €
Zahlst du selbst3.364 €
Durchschnitt in Deutschland zum 1. Juli 2026. Den Eigenanteil für dein Bundesland findest du unter Pflegeheim.

Punkte in der Begutachtung: 47,5 bis unter 70

Alle Leistungen bei Pflegegrad 3

Pflegegeld und Pflegedienst schließen sich nicht aus: Nutzt du den Pflegedienst nur zum Teil, gibt es den Rest anteilig als Pflegegeld.
Leistungim Monatim Jahr
Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen599 €7.188 €
Pflegedienst (Sachleistung), höchstens1.497 €17.964 €
Tages- und Nachtpflege, höchstens1.357 €16.284 €
Entlastungsbetrag131 €1.572 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €504 €
Hausnotruf, Basisgerät27 €324 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege3.539 €
Umbau der Wohnung, je Maßnahme4.180 €
Pflegeheim, Anteil der Kasse1.319 €15.828 €

Typische Lage bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 ist Hilfe keine Ausnahme mehr, sondern Teil jedes Tages. Die Mutter braucht beim Waschen und Anziehen Unterstützung, beim Gang zur Toilette jemanden in der Nähe, die Mahlzeiten müssen vorbereitet werden. Häufig kommt eine mittlere Demenz dazu, oder es sind die Folgen eines Schlaganfalls. Allein lassen kann man sie nur noch kurz, und manche Nacht ist unterbrochen.

Für berufstätige Kinder ist das oft der Punkt, an dem Pflege und Job nicht mehr zusammengehen. Dann geht es auch darum, wer tagsüber da ist.

Was zuerst zu tun ist

  • Eine Tagespflege suchen und einen Probetag vereinbaren. Oft gibt es Wartelisten.
  • Den Pflegedienst für die schweren Handgriffe holen, etwa das Duschen, und den Rest als Pflegegeld behalten.
  • Die Wohnung anpassen: Dusche statt Wanne, Haltegriffe, bei Treppen ein Treppenlift. Die Kasse zahlt bis zu 4.180 € je Umbau.
  • Pflegebett, Toilettenstuhl und Hausnotruf beantragen.
  • Fahrten zum Arzt klären: Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität gilt die Fahrt zur ambulanten Behandlung als genehmigt, der Arzt stellt die Verordnung aus.

Tages­pflege bringt bei Pflegegrad 3 am meisten

Die Tagespflege hat bei Pflegegrad 3 ein eigenes Budget von bis zu 1.357 € im Monat, zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegedienst. Darin enthalten sind Pflege, Betreuung und die Fahrt hin und zurück. Selbst zahlst du Essen, Unterkunft und Investitionskosten, meist 15 bis 35 € je Besuchstag. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € einsetzen.

Für viele Familien ist das die Leistung, die Pflege zu Hause überhaupt möglich macht: Zwei oder drei Tage in der Woche ist die Mutter versorgt, die Kinder können arbeiten, und abends ist sie wieder zu Hause. Wie viele Tage das Budget trägt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab. Mehr dazu bei der Tagespflege.

Pflege­dienst und Pflege­geld zusammen

Das Budget für den Pflegedienst ist bei Pflegegrad 3 deutlich höher als das Pflegegeld. Nutzt der Dienst davon zum Beispiel 40 Prozent, zahlt die Kasse noch 60 Prozent des Pflegegelds aus. Jeder Euro für den Dienst kostet dich so weniger als einen Euro Pflegegeld.

Nicht aus diesem Budget kommt die Behandlungspflege: Spritzen, Verbände, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen und das Richten der Medikamente zahlt die Krankenkasse, wenn der Arzt sie verordnet. Das schont die Sachleistung für Waschen und Anziehen.

Geld und Rechte für die Pflegenden

  • Rentenbeiträge: Ein Jahr Pflege mit reinem Pflegegeld bringt knapp 0,4 Rentenpunkte, fünf Jahre also knapp 2.
  • Pflege-Pauschbetrag: 1.100 € im Jahr für Angehörige, die ohne Bezahlung pflegen. Was sich sonst von der Steuer absetzen lässt, etwa Pflegedienst und Tagespflege, steht dort.
  • Freistellung im Job: Pflegezeit bis 6 Monate, Familienpflegezeit bis 24 Monate mit verringerter Arbeitszeit.
  • Zuzahlungen: Mit Pflegegrad 3 und Dauerbehandlung gilt man als chronisch krank, die Grenze für Zuzahlungen bei der Krankenkasse sinkt auf 1 Prozent des Einkommens.

Wenn es das Heim wird

Mit Pflegegrad 3 zahlt die Kasse im Heim 1.319 € im Monat für die Pflege und einen Zuschlag, der mit jedem Jahr im Heim steigt. Den Rest zahlst du selbst, im Schnitt so:

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?

Pflegen Angehörige, zahlt die Kasse 599 € Pflegegeld im Monat, im Jahr 7.188 €. Ein Pflegedienst bekommt bis zu 1.497 € im Monat. Dazu kommen bis zu 1.357 € für die Tagespflege, 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel.

Wie oft kann man mit Pflegegrad 3 in die Tagespflege?

So oft, wie das Budget von 1.357 € im Monat reicht. Bei einem mittleren Tagessatz sind das meist mehrere Tage in der Woche. Die Einrichtung sagt dir vorab, wie viele Tage die Kasse übernimmt.

Was kostet die Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3 nach dem Krankenhaus?

Die Pflegekosten zahlt die Kasse aus dem Jahresbetrag von 3.539 €. Selbst zahlst du Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, meist 35 bis 65 € am Tag. Das halbe Pflegegeld läuft währenddessen bis zu 8 Wochen weiter.

Übernimmt die Krankenkasse bei Pflegegrad 3 das Taxi zum Arzt?

Ja, wenn eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität besteht. Dann gilt die Fahrt zur ambulanten Behandlung als genehmigt, der Arzt stellt eine Verordnung aus. Du zahlst die übliche Zuzahlung je Fahrt.

Ist man mit Pflegegrad 3 chronisch krank?

Für die Zuzahlungen der Krankenkasse kann das gelten. Wer mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung ist und Pflegegrad 3 oder höher hat, gilt als schwerwiegend chronisch krank. Dann liegt die Grenze für Zuzahlungen bei 1 statt 2 Prozent des Einkommens.

Reicht Pflegegrad 3 für eine 24-Stunden-Betreuung?

Die Kasse zahlt einen Teil über Pflegegeld und Jahresbetrag, den größeren Teil trägt meist die Familie. Was Betreuungskräfte kosten und wie sich das rechnet, steht bei der 24-Stunden-Pflege mit Pflegegrad 3.