Zum Inhalt
PflegeanteilZuschuss-Check

Ambulanter Pflege­dienst: Was er kostet und was die Kasse zahlt

Ein Pflegedienst rechnet nach festen Preisen je Leistung oder nach Zeit ab. Eine große Morgentoilette kostet 30,93 € bis 35,01 €, dazu die Anfahrt. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Dienst, bei Pflegegrad 2 bis zu 796 € und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € im Monat. Was darüber liegt, zahlst du selbst.

Pflegerin im Gespräch mit einer älteren Frau
Pflegedienst jeden Morgen, 30 Tage, Pflegegrad 21.157,40 €
Zahlt die Kasse796 €
Zahlst du selbst361,40 €
Große Morgentoilette und Anfahrt zu Preisen aus Bayern, zusammen 38,58 € am Tag. Die Kasse zahlt bis zu 796 € im Monat direkt an den Dienst.
Preise aus Bayern und Sachsen-Anhalt, je Bundesland und Dienst verschieden.
LeistungPreis je Einsatz
Große Morgen- oder Abendtoilette30,93 bis 35,01 €
Kleine Morgen- oder Abendtoilette17,56 bis 19,45 €
Hilfe beim Essen19,45 bis 20,90 €
Anfahrt7,65 bis 11,38 €

Wie ein Pflege­dienst abrechnet

Die Preise handeln die Pflegekassen mit den Diensten in jedem Bundesland aus, deshalb unterscheiden sie sich von Land zu Land und von Dienst zu Dienst. Es gibt zwei Arten abzurechnen.

Nach Leistungskomplexen: Jede Leistung, etwa Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen, hat eine feste Punktzahl. Punkte mal Punktwert ergibt den Preis. Nach Zeit: Der Dienst rechnet je angefangene 5 Minuten ab. In Bayern liegen die Stundensätze bei 40,56 € bis 70,44 €, je nachdem, ob es um Körperpflege, Betreuung oder Haushalt geht.

Für jeden Besuch kommt eine Anfahrt von 7,65 € bis 11,38 € dazu, nachts am meisten. Vor dem ersten Einsatz schließt ihr einen Pflegevertrag, und darin steht, was die vereinbarten Leistungen voraussichtlich kosten.

Typische Preise je Einsatz

  • Große Morgen- oder Abendtoilette mit Ganzkörperwäsche, An- und Auskleiden: 30,93 € bis 35,01 €
  • Kleine Morgen- oder Abendtoilette mit Teilwäsche: 17,56 € bis 19,45 €
  • Hilfe beim Essen und Trinken: 19,45 € bis 20,90 €
  • Erstbesuch mit Pflegeplanung: 38,90 € bis 80,34 €, einmalig

Kommt der Dienst jeden Morgen zur großen Morgentoilette, reicht der Betrag für Pflegegrad 2 nicht für den ganzen Monat. Bei Pflegegrad 3 geht das meist auf. Die Preise gelten je Einsatz, ohne Anfahrt.

Sachleistung: Die Kasse zahlt direkt

Die Pflegesachleistung ist Geld für den Pflegedienst. Die Kasse überweist es direkt, du siehst nur die Abrechnung.

  • Pflegegrad 2: bis 796 € im Monat
  • Pflegegrad 3: bis 1.497 € im Monat
  • Pflegegrad 4: bis 1.859 € im Monat
  • Pflegegrad 5: bis 2.299 € im Monat

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Sachleistung. Dann lässt sich der Entlastungsbetrag von 131 € für den Dienst nutzen, auch für die Körperpflege. Ab Pflegegrad 2 gilt der Entlastungsbetrag beim Pflegedienst nur für Hilfe im Haushalt und Betreuung. Mehr unter Pflegesachleistung.

Pflege­geld und Pflege­dienst kombinieren

Wer den Pflegedienst nur für einen Teil braucht, bekommt für den Rest Pflegegeld. Das heißt Kombinationsleistung. Nutzt ihr 40 Prozent der Sachleistung, zahlt die Kasse noch 60 Prozent des Pflegegelds aus. So kann die Familie selbst pflegen und sich die schweren Aufgaben abnehmen lassen.

Bleibt von der Sachleistung etwas übrig, dürft ihr bis zu 40 Prozent davon für anerkannte Hilfen im Alltag umwandeln. Wie sich das für euren Fall rechnet, zeigt der Rechner zur Kombinationsleistung.

Beratungsbesuch: Pflicht bei Pflege­geld, für euch kostenlos

Wer nur Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen, bei Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 geht das auf Wunsch jedes Vierteljahr. Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause, schaut, ob die Pflege gut läuft, und gibt Tipps. Die Kasse bezahlt den Besuch, für euch kostet er nichts. Bis Ende März 2027 kann jeder zweite Besuch auch per Video stattfinden.

Fällt der Besuch aus, kürzt die Kasse das Pflegegeld und streicht es im Wiederholungsfall. Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch, aber keine Pflicht.

Was die Krankenkasse zahlt

Verbandswechsel, Wundversorgung, Medikamente stellen, Spritzen oder Kompressionsstrümpfe gehören zur Behandlungspflege. Die zahlt die Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung, zusätzlich zur Sachleistung. Für höchstens 28 Tage im Jahr fällt eine kleine Zuzahlung an, dazu eine Gebühr je Verordnung.

Fällt die Familie aus, kann ein Pflegedienst auch als Vertretung kommen. Das zahlt die Kasse als Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €, zusätzlich zur Sachleistung.

Häufige Fragen

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst pro Stunde?

Bei Abrechnung nach Zeit in Bayern 40,56 € bis 70,44 € je Stunde, Körperpflege am teuersten. Viele Dienste rechnen aber je Leistung ab, nicht nach Stunden.

Wie oft kommt der Pflegedienst bei Pflegegrad 3 oder 4?

So oft, wie ihr es vereinbart. Die Kasse legt keine Zahl fest, sie zahlt nur bis zum Höchstbetrag. Bei Pflegegrad 3 kommt der Dienst oft einmal täglich, bei Pflegegrad 4 häufig morgens und abends.

Gibt es Pflegegeld trotz Pflegedienst?

Ja, anteilig. Nutzt ihr nur einen Teil der Sachleistung, zahlt die Kasse den Rest als Pflegegeld aus. Das nennt sich Kombinationsleistung.

Pflegegeld oder Pflegedienst: Was ist besser?

Die Sachleistung ist höher als das Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 sind es 1.497 € gegenüber 599 €. Pflegt die Familie viel selbst, bringt das Pflegegeld mehr Freiheit. Viele kombinieren beides.

Wer zahlt Verbandswechsel und Medikamentengabe?

Die Krankenkasse, wenn der Arzt es verordnet. Das belastet die Sachleistung der Pflegekasse nicht.

Kann der Pflegedienst Verhinderungspflege übernehmen?

Ja. Fällt die Familie aus, rechnet der Dienst die Vertretung über den Jahresbetrag von 3.539 € ab, zusätzlich zur Sachleistung.

Kann ich bei Pflegegrad 2 auf den Pflegedienst verzichten?

Ja. Pflegt die Familie selbst, gibt es 347 € Pflegegeld. Pflicht ist dann nur der Beratungsbesuch jedes halbe Jahr.