Zum Inhalt
PflegeanteilZuschuss-Check

Entlastungs­betrag nach § 45b: Geld für Hilfe im Alltag, ab Pflegegrad 1

Jeder, der zu Hause lebt und einen Pflegegrad hat, bekommt 131 € im Monat Entlastungsbetrag, auch schon bei Pflegegrad 1. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet, für anerkannte Hilfe im Haushalt, Betreuung, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.

Ältere Frau mit Tasse am Fenster
Entlastungsbetrag im Jahr, ab Pflegegrad 11.572 €
Zahlt die Kasse1.572 €
Zahlst du selbst0 €
Nicht genutzte Beträge kannst du bis zum 30. Juni des Folgejahres nachholen.

Wofür du ihn einsetzen kannst

  • Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Haushaltshilfe, Einkaufs- und Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, stundenweise Betreuung zu Hause.
  • Leistungen eines Pflegedienstes für Betreuung und Haushalt. Bei Pflegegrad 1 auch Hilfe beim Waschen und Anziehen, ab Pflegegrad 2 nicht mehr.
  • Tages- und Nachtpflege, vor allem den Eigenanteil für Essen und Unterkunft.
  • Kurzzeitpflege, auch hier den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Nicht jede Putzhilfe, jeder Essensdienst und jede Fußpflege ist anerkannt. Frag vor dem ersten Einsatz bei der Kasse nach, ob der Anbieter abrechnen darf.

Anerkannt heißt: nach Landesrecht zugelassen

Welche Angebote anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst. Die Pflegekasse und die Pflegestützpunkte haben Listen der Anbieter in eurer Gegend. In manchen Ländern dürfen auch Nachbarn oder Bekannte abrechnen, wenn sie einen kurzen Kurs gemacht und sich registriert haben. Nahe Verwandte und Menschen aus demselben Haushalt sind davon meist ausgeschlossen.

Eine Betreuungskraft, die im Haus wohnt, lässt sich in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag bezahlen. Für solche Modelle passen eher Pflegegeld und Verhinderungspflege.

So rechnest du ab

Es gibt zwei Wege. Beim ersten bezahlst du die Rechnung selbst und reichst sie bei der Kasse ein, die dir das Geld erstattet. Beim zweiten unterschreibst du beim Anbieter eine Abtretungserklärung, dann rechnet er direkt mit der Kasse ab. Die Formulare heißen bei AOK, Barmer, DAK oder TK unterschiedlich, gemeint ist immer dasselbe: ein formloser Antrag auf Erstattung mit Rechnung.

Heb Kopien der Rechnungen auf. Darauf müssen Name des Gepflegten, Datum, Art der Leistung und Betrag stehen.

Ansparen und verfallen

Was in einem Monat nicht genutzt wird, bleibt stehen und sammelt sich über das Jahr. Wer von Januar bis Dezember nichts abruft, hat am Jahresende 1.572 € gut. Dieser Betrag lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen, danach verfällt er.

Angespartes Geld passt gut für größere Posten, etwa den Eigenanteil einer Kurzzeitpflege. Bar ausgezahlt wird der Entlastungsbetrag nie, auch nicht auf Nachfrage.

Mit anderen Leistungen kombinieren

Der Entlastungsbetrag kommt zu allem anderen dazu und kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistung. Mit der Verhinderungspflege lässt er sich gut verbinden: Die Verhinderungspflege bezahlt auch private Helfer, der Entlastungsbetrag anerkannte Dienste. Reicht beides nicht, lässt sich ab Pflegegrad 2 zusätzlich bis zu 40 Prozent der Sachleistung für Hilfe im Alltag umwandeln.

Nicht verwechseln: Entlastungs­betrag für Alleinerziehende

Im Steuerrecht gibt es einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er hat mit Pflege nichts zu tun, wird beim Finanzamt geltend gemacht und senkt die Einkommensteuer. Wer von der Pflegekasse spricht, meint den Betrag auf dieser Seite.

Alles zu Entlastungs­betrag

Häufige Fragen

Kann man sich den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein. Die Kasse erstattet nur Rechnungen anerkannter Anbieter. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Dürfen Angehörige über den Entlastungsbetrag abrechnen?

In der Regel nicht. Nahe Verwandte und Menschen aus demselben Haushalt sind in den meisten Ländern ausgeschlossen. Für Hilfe von Angehörigen passt eher die Verhinderungspflege.

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?

Ja, für Leistungen im laufenden Jahr und angesparte Beträge aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni. Die Hilfe muss in einer Zeit geleistet worden sein, in der schon ein Pflegegrad bestand.

Ist der Entlastungsbetrag steuerpflichtig?

Für den Gepflegten nicht, Leistungen der Pflegekasse sind steuerfrei. Ob die Einnahmen beim Helfer versteuert werden müssen, hängt von dessen Lage ab. Anerkannte Nachbarschaftshelfer sollten das für sich klären.

Gibt es den Entlastungsbetrag auch im Pflegeheim?

Nein, er ist für die Pflege zu Hause gedacht. Wer ins Heim zieht, kann angesparte Beträge noch für Hilfe aus der Zeit davor einsetzen.

Was wird aus dem Entlastungsbetrag 2027?

Stand heute bleibt es bei 131 € im Monat. Ein Entwurf will ihn 2027 in ein höheres Budget umbauen und bei Pflegegrad 1 für neue Fälle streichen, beschlossen ist das nicht; mehr bei der Pflegereform 2027.

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?

Ja, aber nicht beliebig lange. Was du in einem Kalenderjahr nicht genutzt hast, kannst du noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres einsetzen. Danach verfällt es. Mehrere Jahre rückwirkend geht nicht.

Zahlt der Entlastungsbetrag eine Haushaltshilfe oder Nachbarschaftshilfe?

Eine Haushaltshilfe ja, wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt ist. Nachbarschaftshilfe geht in vielen Bundesländern ebenfalls, oft nach einem kurzen Kurs und einer Anmeldung. Welche Regeln gelten, sagt dir die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt in deinem Land.

Wo steht der Entlastungsbetrag im Gesetz?

In § 45b SGB XI. Dort steht auch, wofür du ihn einsetzen darfst: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst für Hilfe im Alltag und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.