Kurzzeitpflege: Wenn es zu Hause für ein paar Wochen nicht geht
Kurzzeitpflege ist ein Aufenthalt auf Zeit in einer Pflegeeinrichtung, etwa nach dem Krankenhaus oder wenn die Familie verreist. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Kasse die Pflege aus einem Jahresbetrag von bis zu 3.539 €, für bis zu 8 Wochen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du selbst, meist 35 bis 65 € am Tag.

Wann Kurzzeitpflege passt
- Nach dem Krankenhaus, wenn es zu Hause noch nicht geht oder die Versorgung erst organisiert werden muss.
- In einer Krise, etwa wenn die pflegende Tochter selbst ins Krankenhaus muss.
- Wenn die Familie Urlaub braucht und niemand die Pflege zu Hause übernehmen kann.
- Während eines Umbaus, etwa wenn das Bad mehrere Wochen nicht nutzbar ist.
- Zum Kennenlernen, bevor ein dauerhafter Umzug ins Heim entschieden wird.
Was sie kostet und wer was zahlt
Ein Tag in der Kurzzeitpflege kostet insgesamt meist 80 bis 180 €. Die Kasse zahlt daraus den Teil für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege, bis der Jahresbetrag von 3.539 € aufgebraucht ist. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du selbst, meist 35 bis 65 € am Tag. Für diesen Eigenanteil lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen, auch mit angesparten Beträgen.
Während der Kurzzeitpflege zahlt die Kasse die Hälfte des Pflegegelds weiter, für bis zu 8 Wochen. Reicht das Geld für den Eigenanteil nicht, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen.
Einen Platz finden
Kurzzeitpflegeplätze sind in vielen Regionen knapp, vor allem in den Ferien und für Menschen mit Demenz. Frag deshalb früh an, bei geplanten Aufenthalten am besten Monate vorher. Es gibt eigene Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Pflegeheime, die einzelne Plätze für Kurzzeitpflege freihalten.
Listen der Einrichtungen in der Nähe haben die Pflegekasse und die Pflegestützpunkte. Nach einem Krankenhausaufenthalt hilft der Sozialdienst der Klinik bei der Suche, oft schon einige Tage vor der Entlassung.
Ohne Pflegegrad 2: Kurzzeitpflege über die Krankenkasse
Wer nach einer Operation oder schweren Krankheit vorübergehend nicht allein zurechtkommt, aber keinen Pflegegrad 2 hat, bekommt die Kurzzeitpflege unter Umständen von der Krankenkasse bezahlt. Das regelt § 39c SGB V, ebenfalls für bis zu 8 Wochen im Jahr. Den Antrag stellst du bei der Krankenkasse, meist mit einer Bescheinigung aus dem Krankenhaus. Mit Pflegegrad 1 lässt sich außerdem der Entlastungsbetrag einsetzen.
Ein Budget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege teilen sich den Jahresbetrag. Was für die Kurzzeitpflege verbraucht wird, fehlt später für die Ersatzpflege zu Hause. Wer beides plant, sollte das ganze Jahr im Blick behalten. Der Betrag verfällt am 31. Dezember.
Wird aus der Kurzzeitpflege ein dauerhafter Aufenthalt, gelten ab dem Einzug die Regeln fürs Pflegeheim, mit anderen Beträgen und einem Zuschlag, der mit der Zeit im Heim steigt.
Alles zu Kurzzeitpflege
- Pflegegrad 2Bei Pflegegrad 2 zahlt die Kasse für Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Verhinderungspflege, für bis zu 8 Wochen.
- Pflegegrad 3Mit Pflegegrad 3 übernimmt die Kasse die Pflege in der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, für höchstens 8 Wochen.
- Pflegegrad 4Bei Pflegegrad 4 zahlt die Kasse die Pflege in der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, gemeinsam mit der Verhinderungspflege.
- Pflegegrad 5Auch bei Pflegegrad 5 zahlt die Kasse für Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, für bis zu 8 Wochen.
Häufige Fragen
Wie lange kann man in die Kurzzeitpflege?
Bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr, solange der Jahresbetrag reicht. Die Wochen müssen nicht am Stück genommen werden.
Was kostet Kurzzeitpflege für zwei Wochen?
Selbst zahlst du Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, meist 35 bis 65 € je Tag, für zwei Wochen also das Vierzehnfache. Die Pflegekosten übernimmt die Kasse aus dem Jahresbetrag. Frag die Einrichtung vorab nach dem genauen Eigenanteil.
Bekommt man Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad?
Ja, unter Umständen von der Krankenkasse, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Voraussetzung ist, dass die Versorgung zu Hause vorübergehend nicht reicht. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse.
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, zur Hälfte für bis zu 8 Wochen im Jahr. Für den Tag der Aufnahme und den Tag der Rückkehr zahlt die Kasse das volle Pflegegeld.
Kann ich den Entlastungsbetrag für die Kurzzeitpflege nutzen?
Ja, vor allem für den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Angesparte Beträge aus dem Vorjahr lassen sich bis zum 30. Juni ebenfalls einsetzen.
Was ändert sich 2027 bei der Kurzzeitpflege?
Stand heute gilt der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €. Ein Entwurf will die Kurzzeitpflege 2027 über ein eigenes Budget regeln, beschlossen ist das nicht.