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PflegeanteilZuschuss-Check

Kurzzeit­pflege bei Pflegegrad 3: nach dem Krankenhaus, Zuzahlung und Dauer

Mit Pflegegrad 3 übernimmt die Kasse die Pflege in der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, für höchstens 8 Wochen. Die Zuzahlung für Unterkunft, Essen und Investitionskosten liegt meist bei 35 bis 65 € am Tag. Während der Zeit gibt es das halbe Pflegegeld, 299,50 € im Monat.

Ältere Frau mit Tasse am Fenster
Kurzzeitpflege und Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3, im Jahr3.539 €
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Dazu läuft die Hälfte des Pflegegelds weiter, 299,50 € im Monat für bis zu 8 Wochen.

Der häufigste Fall: direkt nach dem Krankenhaus

Bei Pflegegrad 3 beginnt die Kurzzeitpflege oft mit einem Anruf aus der Klinik: Die Mutter wird in wenigen Tagen entlassen, kann aber noch nicht nach Hause. Der Sozialdienst des Krankenhauses sucht dann meist einen Platz und stellt den Kontakt her. Die Familie muss zustimmen und die Pflegekasse informieren.

Die Zeit in der Kurzzeitpflege ist dafür da, die Rückkehr vorzubereiten. Braucht es ein Pflegebett, einen Pflegedienst, einen Umbau im Bad? Das lässt sich in diesen Wochen organisieren, statt am Tag der Entlassung.

Wenn der Pflegegrad nicht mehr passt

Hat sich der Zustand im Krankenhaus deutlich verschlechtert, passt Pflegegrad 3 vielleicht nicht mehr. Dann lohnt ein Antrag auf Höherstufung noch aus der Klinik heraus. Liegt die Person im Krankenhaus oder in der Reha und ist die Versorgung danach ungeklärt, muss die Begutachtung dort in der Regel innerhalb einer Woche stattfinden.

Für die Kurzzeitpflege selbst ändert ein höherer Grad am Eigenanteil nichts. Er erhöht aber alle anderen Leistungen für die Zeit danach.

Was die Zuzahlung ausmacht

Die Kasse zahlt in der Kurzzeitpflege nur die Pflege, die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Den Rest trägt die Familie:

  • Unterkunft, also Zimmer, Reinigung, Wäsche
  • Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung

Zusammen sind das meist 35 bis 65 € pro Tag, bei drei Wochen also ein spürbarer Betrag. Er lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen, soweit davon noch Guthaben da ist. Reicht das Einkommen nicht, kann das Sozialamt den Eigenanteil übernehmen.

Dauer: 8 Wochen oder bis das Geld aufgebraucht ist

Bei Pflegegrad 3 ist der Pflegesatz meist höher als bei Pflegegrad 2, der Jahresbetrag reicht also für etwas weniger Tage. Die 8 Wochen im Jahr sind eine Obergrenze, keine Zusage. Ist der Betrag vorher verbraucht, bleibt die gepflegte Person nur, wenn die Familie weiterzahlt.

Wer vorher schon Verhinderungspflege genutzt hat, hat entsprechend weniger übrig, denn beide Leistungen teilen sich den Betrag.

Kein Platz frei: was dann

Findet sich nach dem Krankenhaus kein Platz in einer Kurzzeitpflege, kann die Klinik die Person für bis zu 10 Tage in einer Übergangspflege behalten. Das zahlt die Krankenkasse. Diese Tage sind keine Kurzzeitpflege und verbrauchen den Jahresbetrag nicht.

Häufige Fragen

Wie lange Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3?

Bis zu 8 Wochen im Jahr. Wie viele Tage es tatsächlich werden, entscheidet der Jahresbetrag von 3.539 €, der mit der Verhinderungspflege geteilt wird.

Wie hoch ist die Zuzahlung in der Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3?

Meist 35 bis 65 € pro Tag für Unterkunft, Essen und Investitionskosten. Er hängt nicht vom Pflegegrad ab.

Was kostet Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 3 insgesamt?

Insgesamt meist 80 bis 180 € pro Tag. Den Pflegeanteil übernimmt die Kasse aus dem Jahresbetrag, den Rest die Familie.

Wer organisiert die Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus?

Meist der Sozialdienst des Krankenhauses gemeinsam mit der Familie. Den Antrag bei der Pflegekasse stellt die Familie, oft reicht ein kurzes Formular.

Gibt es während der Kurzzeitpflege weiter Pflegegeld?

Ja, die Hälfte, bei Pflegegrad 3 299,50 € im Monat für bis zu 8 Wochen.