Pflegeheim Kosten: Was du im Monat selbst zahlst
Im ersten Jahr zahlst du für einen Platz im Pflegeheim im Schnitt 3.364 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr im Schnitt 2.111 €. Der Betrag ist bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 gleich hoch. Er hängt vor allem vom Bundesland, vom einzelnen Heim und von der Zeit im Heim ab.

| Bundesland | 1. Jahr | ab 4. Jahr |
|---|---|---|
| Bremen | 3.761 € | 2.383 € |
| Saarland | 3.695 € | 2.389 € |
| Nordrhein-Westfalen | 3.671 € | 2.481 € |
| Baden-Württemberg | 3.657 € | 2.216 € |
| Hamburg | 3.481 € | 2.186 € |
| Hessen | 3.431 € | 2.091 € |
| Berlin | 3.387 € | 1.941 € |
| Rheinland-Pfalz | 3.289 € | 2.229 € |
| Bayern | 3.270 € | 1.959 € |
| Thüringen | 3.163 € | 1.936 € |
| Sachsen | 3.152 € | 1.870 € |
| Brandenburg | 3.150 € | 1.847 € |
| Schleswig-Holstein | 3.148 € | 2.078 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.031 € | 1.789 € |
| Niedersachsen | 3.008 € | 1.890 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 € | 1.695 € |
Woraus sich die Heimkosten zusammensetzen
Die Rechnung eines Pflegeheims besteht aus drei Teilen. Den festen Betrag der Pflegekasse für den Pflegegrad hat das Heim dabei schon abgezogen. Im Bundesschnitt bleibt im Monat:
- Pflege und Betreuung: 2.088 €. Darin stecken auch die Kosten für die Ausbildung neuer Pflegekräfte.
- Unterkunft und Verpflegung: 1.068 €, also Zimmer, Essen, Reinigung und Wäsche.
- Investitionskosten: 521 €. Damit bezahlt das Heim Gebäude, Einrichtung und Instandhaltung, ähnlich wie eine Miete.
Zusammen sind das 3.677 € im Monat. Vom Pflegeanteil übernimmt die Kasse im ersten Jahr zusätzlich 15 Prozent als Zuschlag. So kommst du auf 3.364 €.
Dazu kommen manchmal Zusatzleistungen, die du frei wählst, etwa ein größeres Zimmer oder besondere Speisen. Diese stehen getrennt im Heimvertrag und sind in den Durchschnittswerten nicht enthalten.
Warum Pflegegrad 4 und 5 nicht mehr kosten als Pflegegrad 2
Viele erwarten, dass das Heim mit höherem Pflegegrad teurer wird. Für dich bleibt der Eigenanteil aber gleich. Jedes Heim hat einen einheitlichen Eigenanteil für die Pflege, der für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gilt. Steigt der Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse mehr an das Heim, deine Rechnung ändert sich nicht.
Die Kasse zahlt im Monat für die Pflege:
- Pflegegrad 2: 805 €
- Pflegegrad 3: 1.319 €
- Pflegegrad 4: 1.855 €
- Pflegegrad 5: 2.096 €
Ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad lohnt sich im Heim trotzdem, denn davon hängt ab, wie viel Personal das Heim einsetzen kann. Oft bittet das Heim selbst darum. Anders ist es bei Pflegegrad 1: Hier zahlt die Kasse nur 131 € im Monat, und es gibt keinen Zuschlag. Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim mit Pflegegrad 1.
Mit jedem Jahr im Heim sinkt der Eigenanteil
Die Pflegekasse zahlt zu ihrem festen Betrag einen Zuschlag. Er wächst mit der Zeit im Heim und gilt nur für den Pflegeanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten:
- Im ersten Jahr: 15 Prozent
- Im zweiten Jahr: 30 Prozent
- Im dritten Jahr: 50 Prozent
- Ab dem vierten Jahr: 75 Prozent
Im Bundesschnitt sinkt der Eigenanteil so von 3.364 € im ersten Jahr über 3.051 € und 2.633 € auf 2.111 € ab dem vierten Jahr. Angefangene Monate zählen dabei voll, und ein Umzug in ein anderes Heim setzt die Zählung nicht zurück. Mit dem Rechner für die Heimkosten siehst du den Betrag für dein Bundesland und jedes Jahr.
Wo das Heim am meisten und am wenigsten kostet
Am teuersten ist das erste Jahr im Heim in Bremen mit 3.761 € im Monat, am günstigsten in Sachsen-Anhalt mit 2.891 €. Die Unterschiede haben drei Gründe: die Löhne in der Pflege und wie viele Pflegekräfte auf die Bewohner kommen, die Bau- und Grundstückskosten in den Investitionskosten und die Preise für Unterkunft und Essen.
Innerhalb eines Landes schwanken die Preise noch einmal deutlich, zwischen einzelnen Heimen, zwischen neuen und älteren Häusern. Die Zahlen auf dieser Seite sind Durchschnitte. Für ein bestimmtes Heim zählt die Preisliste, die es dir vor dem Vertrag geben muss. Die Durchschnitte jedes Landes stehen auf den Seiten der einzelnen Bundesländer.
Wenn Rente und Erspartes nicht reichen
Reicht die Rente nicht für den Eigenanteil, wird zuerst das eigene Vermögen eingesetzt. 10.000 € je Person bleiben geschützt, ebenso ein angemessenes Haus, solange der Ehepartner darin wohnt. Danach zahlt das Sozialamt den fehlenden Betrag als Hilfe zur Pflege. Wer so unterstützt wird, behält jeden Monat mindestens 152,01 € als Barbetrag für persönliche Ausgaben.
Kinder müssen erst zahlen, wenn eines von ihnen im Jahr mehr als 100.000 € an Einkünften hat. Unter dieser Grenze fragt das Amt sie gar nicht. Wie das genau geprüft wird, steht unter Elternunterhalt, die ganze Reihenfolge unter wer das Heim bezahlt.
Stell den Antrag beim Sozialamt früh. Das Amt zahlt erst ab dem Tag, an dem es von der Not erfährt, nicht für die Zeit davor.
Vor dem Einzug: vier Punkte, die Geld sparen
- Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad zahlt die Kasse im Heim nichts, mit Pflegegrad 1 nur 131 € im Monat.
- Preisliste und Heimvertrag lesen. Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen einzeln ausgewiesen sein.
- Nach der Vereinbarung mit dem Sozialamt fragen. Reicht das Geld später nicht, zahlt das Amt in der Regel nur Preise, die es mit dem Heim vereinbart hat.
- Die Steuer mitdenken. Der Eigenanteil zählt als außergewöhnliche Belastung, und die Belege aus dem ersten Monat brauchst du später.
Alles zu Pflegeheim
- Heimkosten-RechnerDer Rechner zeigt, was du für einen Heimplatz im Monat selbst zahlst: nach Bundesland, Pflegegrad und der Zeit, die der Mensch schon im Heim lebt.
- Wer zahltZuerst zahlt die Pflegekasse ihren Teil, dann der Mensch im Heim mit Rente und Erspartem.
- ElternunterhaltMeistens nicht.
- EhepartnerAnders als Kinder stehen Ehepartner ohne Einkommensgrenze füreinander ein.
- Haus und VermögenDas eigene Haus bleibt geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt und es angemessen ist.
- TaschengeldZahlt das Sozialamt einen Teil der Heimkosten, bleiben dem Menschen im Heim jeden Monat mindestens 152,01 € zur freien Verfügung.
- PflegewohngeldPflegewohngeld ist ein Zuschuss zu den Investitionskosten im Pflegeheim, also zu den Kosten für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung.
- Heim mit Pflegegrad 1Mit Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse im Heim nur einen Zuschuss von 131 € im Monat.
- SteuerDer Eigenanteil im Pflegeheim zählt als außergewöhnliche Belastung, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit nötig war.
- Baden-WürttembergIm ersten Jahr zahlst du in Baden-Württemberg für einen Heimplatz im Schnitt 3.657 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.216 €.
- BayernEin Heimplatz kostet dich in Bayern im ersten Jahr im Schnitt 3.270 € im Monat, ab dem vierten Jahr 1.959 €.
- BerlinIn Berlin zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.387 € im Monat für einen Heimplatz, ab dem vierten Jahr 1.941 €.
- BrandenburgFür einen Heimplatz in Brandenburg zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.150 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.847 €.
- BremenIn Bremen zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.761 € im Monat für einen Heimplatz, ab dem vierten Jahr 2.383 €.
- HamburgEin Heimplatz in Hamburg kostet dich im ersten Jahr im Schnitt 3.481 € im Monat, ab dem vierten Jahr 2.186 €.
- HessenDer durchschnittliche Eigenanteil in einem hessischen Pflegeheim liegt im ersten Jahr bei 3.431 € im Monat, ab dem vierten Jahr bei 2.091 €.
- Mecklenburg-VorpommernIn Mecklenburg-Vorpommern zahlst du für einen Heimplatz im ersten Jahr im Schnitt 3.031 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.789 €.
- NiedersachsenIn Niedersachsen zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.008 € im Monat für einen Heimplatz, ab dem vierten Jahr 1.890 €.
- Nordrhein-WestfalenIn Nordrhein-Westfalen zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.671 € im Monat für einen Heimplatz, ab dem vierten Jahr 2.481 €.
- Rheinland-PfalzFür einen Heimplatz in Rheinland-Pfalz zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 3.289 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.229 €.
- SaarlandIm Saarland zahlst du für einen Heimplatz im ersten Jahr im Schnitt 3.695 € im Monat, ab dem vierten Jahr 2.389 €.
- SachsenEin Heimplatz in Sachsen kostet dich im ersten Jahr im Schnitt 3.152 € im Monat, ab dem vierten Jahr 1.870 €.
- Sachsen-AnhaltSachsen-Anhalt hat im Durchschnitt die günstigsten Heimplätze: Im ersten Jahr zahlst du 2.891 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.695 €.
- Schleswig-HolsteinIn Schleswig-Holstein zahlst du für einen Heimplatz im ersten Jahr im Schnitt 3.148 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.078 €.
- ThüringenIn Thüringen zahlst du für einen Heimplatz im ersten Jahr im Schnitt 3.163 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.936 €.
- Pflegegrad 2Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse im Heim 805 € im Monat und dazu einen Zuschlag, der mit der Zeit wächst.
- Pflegegrad 3Mit Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse im Heim 1.319 € im Monat und einen Zuschlag, der mit jedem Jahr steigt.
- Pflegegrad 4Bei Pflegegrad 4 zahlt die Kasse im Heim 1.855 € im Monat plus einen Zuschlag auf den Pflegeanteil.
- Pflegegrad 5Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse im Heim 2.096 € im Monat, den höchsten Betrag, dazu einen Zuschlag.
- HeimvertragDer Heimvertrag ist ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.
- Heim findenEin Pflegeheim findest du am schnellsten über die Heimsuche der Pflegekassen, den Pflegestützpunkt und den Sozialdienst im Krankenhaus.
- Wenn die Kosten steigenEin Pflegeheim darf die Preise erhöhen, muss die Erhöhung aber mindestens vier Wochen vorher schriftlich ankündigen und begründen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 4?
Genauso viel wie bei Pflegegrad 2, 3 oder 5. Im ersten Jahr zahlst du im Bundesschnitt 3.364 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 2.111 €. Die Kasse zahlt bei Pflegegrad 4 zwar 1.855 € im Monat, das Geld geht aber an das Heim und senkt deinen Anteil nicht.
Wie viel zahlt man im zweiten Jahr im Pflegeheim?
Im zweiten Jahr übernimmt die Kasse 30 Prozent des Pflegeanteils statt 15 Prozent. Im Bundesschnitt sinkt der Eigenanteil dadurch auf 3.051 € im Monat, im dritten Jahr auf 2.633 €.
Ab wann müssen Kinder für das Pflegeheim zahlen?
Erst wenn ein Kind im Jahr Einkünfte von mehr als 100.000 € hat. Gemeint ist die Summe der Einkünfte aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Jedes Kind wird für sich betrachtet, das Einkommen von Schwiegerkindern zählt nicht.
Kann man die Heimkosten von der Steuer absetzen?
Ja. Der Eigenanteil zählt als außergewöhnliche Belastung, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit nötig war. Abgezogen werden die Leistungen der Kasse, eine Haushaltsersparnis von 12.348 € im Jahr, wenn die eigene Wohnung aufgegeben wurde, und die zumutbare Belastung.
Zahlt man bei Demenz mehr im Pflegeheim?
Nicht wegen der Diagnose. Der Eigenanteil für die Pflege ist im selben Heim für alle mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Ein Heim mit eigenem geschützten Bereich für Menschen mit Demenz kann aber insgesamt teurer sein als ein Haus ohne diesen Bereich.
Was zahlt die Beihilfe bei Beamten im Pflegeheim?
Bei Beamten teilen sich die private Pflegeversicherung und die Beihilfe den festen Betrag und den Zuschlag, zusammen so viel wie bei der gesetzlichen Kasse. Einige Beihilferegeln helfen bei kleinem Einkommen auch bei Unterkunft und Verpflegung. Frag dafür bei deiner Beihilfestelle nach.
Gibt es eine Obergrenze für die Heimkosten?
Nein, eine feste Obergrenze gibt es nicht. Die Preise steigen meist mit Löhnen und Kosten. Gesenkt wird nur der Pflegeanteil, über den Zuschlag der Kasse, der mit jedem Jahr im Heim wächst.