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PflegeanteilZuschuss-Check

Ein Partner im Heim, einer zu Hause: Wer zahlt was?

Anders als Kinder stehen Ehepartner ohne Einkommensgrenze füreinander ein. Das Sozialamt schaut deshalb auf Einkommen und Vermögen beider. Dem Partner zu Hause bleiben aber die angemessene Wohnung und genug Geld zum Leben. Jeder von beiden behält 10.000 € Erspartes.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt

Warum die Grenze für Kinder hier nicht gilt

Die Grenze von 100.000 € im Jahr schützt nur Kinder und Eltern. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bilden für das Sozialamt eine Gemeinschaft, in der beide füreinander einstehen. Das bleibt so, wenn einer von beiden ins Heim zieht. Der Umzug ins Heim gilt nicht als Trennung, solange ihr nicht getrennt lebt.

Praktisch heißt das: Reichen Rente und Erspartes des Partners im Heim nicht, prüft das Amt als Nächstes das Einkommen und Vermögen des Partners zu Hause, bevor es selbst zahlt.

Was vom Einkommen beim Partner zu Hause bleibt

Das Sozialamt rechnet zuerst mit einer Einkommensgrenze. Für ein Ehepaar liegt sie bei 1.521 € im Monat, dazu kommen die angemessenen Kosten für die Wohnung, also Miete und Nebenkosten oder bei Eigentum Nebenkosten und Zinsen. Was über dieser Grenze liegt, wird für das Heim eingesetzt.

Bei einem Dauerplatz im Heim darf das Amt auch Einkommen unter dieser Grenze verlangen, weil der Partner im Heim keinen Haushalt mehr führt. Wie viel der Partner zu Hause dann behält, legt das Amt im Einzelfall fest. Dabei muss es die bisherige Lebenssituation des Partners zu Hause berücksichtigen, also Wohnung, Versicherungen und die laufenden Kosten des Alltags.

Prüf den Bescheid deshalb genau. Fehlen laufende Kosten wie Strom, Versicherungen oder ein Kredit für die Wohnung, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Vermögen: zweimal geschützt, dazu die Wohnung

Beim Vermögen zählt, was beiden gehört, auch das Konto des Partners zu Hause. Geschützt bleiben 10.000 € für jeden von euch, dazu:

  • Das selbst bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung, solange der Partner darin wohnt und sie angemessen ist
  • Ein angemessenes Auto
  • Hausrat und Dinge des täglichen Lebens
  • Staatlich geförderte Altersvorsorge wie Riester-Verträge

Ob ein Haus angemessen ist, hängt von Wohnfläche, Grundstück, Wert und der Zahl der Bewohner ab. Mehr zum Haus steht unter Haus und Pflegeheim.

Konto, Rente, Steuer: was sich im Alltag ändert

  • Getrennte Konten helfen nicht gegen die Anrechnung. Das Amt zählt das Vermögen beider, egal auf wessen Namen es liegt.
  • Die Rente des Partners im Heim wird bis auf den Barbetrag von 152,01 € für das Heim eingesetzt, wenn das Sozialamt mitzahlt. Die Rente des Partners zu Hause bleibt auf seinem Konto, abgegeben wird nur der Teil, den das Amt festsetzt.
  • Bei der Steuer bleibt ihr ein Ehepaar. Der Umzug ins Heim gilt nicht als dauerndes Getrenntleben, ihr könnt weiter gemeinsam veranlagt werden. Den Eigenanteil fürs Heim könnt ihr als außergewöhnliche Belastung absetzen, siehe Heimkosten und Steuer.
  • Die Haushaltsersparnis wird bei der Steuer nicht abgezogen, solange der Partner die gemeinsame Wohnung weiterführt.

Der erste Schritt

Stell den Antrag auf Hilfe zur Pflege, sobald klar ist, dass Rente und Erspartes beider nicht reichen. Das Amt zahlt nicht für die Zeit, bevor es davon wusste. Leg die Rentenbescheide beider Partner bei, die Kontoauszüge, die Kosten der Wohnung und den Heimvertrag. Wie die ganze Reihenfolge von Kasse, Rente, Vermögen und Sozialamt aussieht, steht unter wer das Heim bezahlt.

Häufige Fragen

Muss der Ehepartner die Kosten für das Pflegeheim zahlen?

Ja, im Rahmen seiner Möglichkeiten. Ehepartner stehen füreinander ein, eine Einkommensgrenze wie bei Kindern gibt es nicht. Dem Partner zu Hause bleiben aber die angemessene Wohnung und ein Betrag zum Leben, den das Amt festlegt. Jeder von beiden behält 10.000 € Erspartes.

Wie viel Geld bleibt dem Ehepartner, wenn einer ins Pflegeheim kommt?

Einen festen Betrag gibt es nicht. Ausgangspunkt ist die Einkommensgrenze von 1.521 € im Monat plus Wohnkosten. Bei einem Dauerplatz kann das Amt auch darunter gehen, muss aber die bisherige Lebenssituation des Partners zu Hause berücksichtigen.

Muss das Haus verkauft werden, wenn der Ehepartner ins Heim kommt?

Nein, solange der andere Partner darin wohnt und das Haus angemessen ist. Erst wenn niemand von euch mehr darin lebt, kann das Amt verlangen, dass es vermietet oder verkauft wird.

Zählt das Konto des Ehepartners mit?

Ja. Das Sozialamt zählt das Vermögen beider zusammen, egal auf wessen Namen es liegt. Jeder von euch behält 10.000 €, dazu die weiteren geschützten Dinge wie Hausrat und ein angemessenes Auto.

Gilt die Grenze von 100.000 € auch für Ehepartner?

Nein. Die Grenze schützt Kinder und Eltern. Zwischen Ehepartnern gilt sie nicht, hier zählen Einkommen und Vermögen beider von Anfang an.

Muss das Kind zahlen, wenn der Vater im Heim ist und die Mutter zu Hause lebt?

Nur wenn das Kind im Jahr mehr als 100.000 € an Einkünften hat. Vorher werden Einkommen und Vermögen beider Eltern herangezogen. Das Einkommen des Ehepartners des Kindes zählt nicht.