Wer zahlt das Pflegeheim? Die Reihenfolge Schritt für Schritt
Zuerst zahlt die Pflegekasse ihren Teil, dann der Mensch im Heim mit Rente und Erspartem. Reicht das nicht, springt das Sozialamt ein, und 10.000 € Vermögen je Person bleiben geschützt. Kinder zahlen erst, wenn ihre Einkünfte über 100.000 € im Jahr liegen.

| Posten | Im Monat |
|---|---|
| Eigenanteil im Heim | 3.364 € |
| Rente, Beispiel | 1.600 € |
| Fehlt | 1.764 € |
| Barbetrag, bleibt dir mindestens | 152,01 € |
Schritt 1: Die Pflegekasse
Die Pflegekasse zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad direkt an das Heim, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 1.319 € im Monat. Dazu kommt ein Zuschlag auf den Pflegeanteil, der mit der Zeit im Heim von 15 Prozent auf 75 Prozent steigt. Beantragen musst du bei der Pflegekasse nur den Wechsel in die vollstationäre Pflege, abgerechnet wird dann zwischen Heim und Kasse.
Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlt die Kasse nichts. Diese Posten sind der Grund, warum auch nach Jahren im Heim ein hoher Eigenanteil bleibt.
Schritt 2: Rente und andere Einnahmen
Den Eigenanteil zahlt der Mensch im Heim zuerst aus seinen laufenden Einnahmen: Rente, Betriebsrente, Witwenrente, Mieteinnahmen, Zinsen. Das Pflegegeld aus der Zeit zu Hause fällt weg, sobald der Heimplatz auf Dauer ist.
Zwei Zuschüsse werden oft übersehen:
- Wohngeld: Auch im Heim kann es einen Zuschuss zu den Wohnkosten geben, solange keine Grundsicherung und keine Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen wird. Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde.
- Pflegewohngeld: In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es bei kleinem Einkommen und Vermögen einen Zuschuss zu den Investitionskosten. Mehr unter Pflegewohngeld.
In Bayern kommt einmal im Jahr das Landespflegegeld dazu, ab Pflegegrad 2 und auch im Heim.
Schritt 3: Das eigene Vermögen
Reichen die Einnahmen nicht, wird das Ersparte eingesetzt: Konto, Sparbuch, Wertpapiere, Lebensversicherung, auch ein Haus, in dem niemand aus dem Haushalt mehr wohnt. Geschützt bleiben:
- 10.000 € Erspartes je Person, bei Ehepaaren für jeden
- Ein angemessenes Haus oder eine Eigentumswohnung, solange der Ehepartner darin wohnt
- Ein angemessenes Auto, Hausrat und staatlich geförderte Altersvorsorge wie die Riester-Rente
- Ein angemessener Betrag für die eigene Bestattung, wenn er fest angelegt ist, etwa in einem Bestattungsvorsorgevertrag
Warte mit dem Antrag beim Sozialamt nicht, bis nur noch 10.000 € übrig sind. Stell ihn, sobald absehbar ist, dass das Vermögen bis zur Grenze sinkt. Was mit dem Elternhaus passiert, steht unter Haus und Pflegeheim.
Schritt 4: Das Sozialamt
Fehlt danach Geld, zahlt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege. Die Rente wird dann bis auf einen Barbetrag für das Heim eingesetzt. Der Barbetrag liegt bei mindestens 152,01 € im Monat, dazu kommt Geld für Kleidung.
Drei Dinge helfen:
- Früh beantragen. Das Amt zahlt ab dem Tag, an dem es von der Not erfährt, nicht für die Zeit davor. Ein formloses Schreiben reicht für den Anfang.
- Vorher nach dem Heim fragen. Das Amt zahlt in der Regel nur Preise, die es mit dem Heim vereinbart hat.
- Unterlagen sammeln: Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten Monate, Heimvertrag, Bescheid über den Pflegegrad.
Das Sozialamt prüft auch, ob in den letzten zehn Jahren größere Geschenke gemacht wurden. Solche Schenkungen kann es zurückfordern, zum Beispiel ein Haus, das an ein Kind übertragen wurde.
Schritt 5: Ehepartner und Kinder
Ehepartner stehen füreinander ein. Das Sozialamt schaut deshalb auf Einkommen und Vermögen beider, lässt dem Partner zu Hause aber die Wohnung und genug zum Leben. Wie das gerechnet wird, steht unter Ehepartner im Pflegeheim.
Kinder kommen ganz am Ende und nur, wenn eines von ihnen im Jahr mehr als 100.000 € an Einkünften hat. Enkel und Schwiegerkinder zahlen nie. Einzelheiten stehen unter Elternunterhalt im Pflegeheim.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?
Zuerst das eigene Vermögen bis auf 10.000 € je Person. Danach zahlt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege. Der Mensch im Heim behält mindestens 152,01 € im Monat als Barbetrag.
Muss das Sozialamt die Heimkosten übernehmen?
Ja, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Bei Pflegegrad 1 hilft das Amt im Heim nur in Ausnahmefällen. Vorher kann es verlangen, dass andere Hilfen wie Wohngeld oder Pflegewohngeld beantragt werden.
Wie viel Vermögen darf man behalten, wenn das Sozialamt zahlt?
10.000 € je Person, bei Ehepaaren also für jeden diesen Betrag. Dazu kommen ein angemessenes Haus, in dem der Partner noch wohnt, ein angemessenes Auto, Hausrat und geförderte Altersvorsorge.
Wird das Vermögen der Kinder angerechnet?
Nicht, solange das Kind im Jahr höchstens 100.000 € an Einkünften hat. Unter dieser Grenze fragt das Amt weder nach Einkommen noch nach Vermögen des Kindes. Erst darüber kann auch Vermögen zählen, mit Freibeträgen für das eigene Haus und die eigene Altersvorsorge.
Kann das Sozialamt Geschenke zurückfordern?
Ja. Hat der Mensch im Heim in den letzten zehn Jahren etwas verschenkt, kann das Amt das Geschenk zurückverlangen, soweit es für die Heimkosten gebraucht wird. Übliche Geschenke zu Geburtstagen oder Weihnachten gehören nicht dazu.
Zahlt das Sozialamt auch die Investitionskosten?
Ja, sie gehören zu den Heimkosten, die das Amt übernimmt, wenn das Geld nicht reicht. In der Regel muss das Heim dafür eine Vereinbarung über seine Preise mit dem Amt haben. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kommt vorher das Pflegewohngeld.