Pflegegeld: Wer es bekommt, wie viel es ist und wofür es gedacht ist
Pflegegeld bekommt, wer mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt wird. Es sind 347 € im Monat bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Das Geld geht an den Gepflegten, der es frei an die Pflegenden weitergeben kann.

- Pflegegrad 2347 €
- Pflegegrad 3599 €
- Pflegegrad 4800 €
- Pflegegrad 5990 €
Im Jahr das Zwölffache: bei Pflegegrad 3 7.188 €.
Wer Pflegegeld bekommt
Voraussetzung sind Pflegegrad 2 oder höher und eine Pflege zu Hause, die die Familie selbst organisiert. Wer pflegt, ist offen: Tochter, Ehemann, Nachbarin, Freunde oder eine Betreuungskraft, die im Haus wohnt. Einen Stundennachweis verlangt die Kasse nicht, sie lässt aber über den Beratungsbesuch prüfen, ob die Pflege gesichert ist.
Pflegegeld gibt es auch für Kinder mit Pflegegrad, etwa bei schweren chronischen Krankheiten oder Behinderungen. Nicht verwechseln: Das Pflegegeld des Jugendamts für Pflegefamilien ist eine ganz andere Leistung.
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, im Pflegeheim ebenfalls nicht.
Antrag und Auszahlung
Pflegegeld beantragst du zusammen mit dem Pflegegrad, im Formular kreuzt du es als Leistung an. Die Kasse zahlt ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist, die ersten Monate kommen als Nachzahlung. Danach überweist sie jeden Monat auf das Konto des Gepflegten oder auf ein anderes Konto, das er angibt, etwa das der pflegenden Tochter. Wie der Antrag abläuft, steht bei Pflegegrad beantragen.
Aufs Jahr gerechnet sind das 4.164 € bei Pflegegrad 2, 7.188 € bei Pflegegrad 3, 9.600 € bei Pflegegrad 4 und 11.880 € bei Pflegegrad 5.
Der Beratungsbesuch ist Pflicht
Wer nur Pflegegeld bezieht, muss sich einmal im Halbjahr zu Hause beraten lassen, von einem Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist das auf Wunsch jedes Vierteljahr möglich. Die Kasse zahlt den Besuch. Die Beraterin schaut, ob die Pflege klappt, gibt Hinweise und meldet der Kasse, dass der Besuch stattgefunden hat.
Wird der Besuch versäumt, kürzt die Kasse das Pflegegeld, im Wiederholungsfall kann sie es ganz streichen. Kommt weniger Pflegegeld an als erwartet, lohnt deshalb ein Blick darauf, ob der Beratungsbesuch fällig war. Wer die Kombination aus Pflegegeld und Pflegedienst nutzt, muss den Beratungsbesuch nicht abrufen.
Wann das Pflegegeld weiterläuft und wann es ruht
- Krankenhaus oder Reha: Das Pflegegeld läuft in den ersten vier Wochen voll weiter.
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Es gibt die Hälfte des Pflegegelds, jeweils bis zu 8 Wochen im Jahr. Am ersten und letzten Tag gibt es den vollen Betrag.
- Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag: Das Pflegegeld läuft voll weiter.
- Aufenthalt im Ausland: In der EU, im übrigen Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz wird weitergezahlt, in anderen Ländern bis zu sechs Wochen im Jahr.
- Tod: Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Gepflegte stirbt. Zurückfordern darf die Kasse es nicht.
Pflegegeld, Steuer und andere Leistungen
Pflegegeld ist steuerfrei, für den Gepflegten und auch für Angehörige, an die er es weitergibt. Beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, und bei der Grundsicherung im Alter zählt es nicht als Einkommen. Gepfändet werden darf es nicht. Mehr zur Steuer steht bei Pflegegeld versteuern.
Einen Haken gibt es: Wer das Pflegegeld als Lohn für die Pflege behält, verliert den Pflege-Pauschbetrag in der eigenen Steuererklärung.
Pflegegeld oder Pflegedienst
Das Budget für den Pflegedienst ist in jedem Grad deutlich höher als das Pflegegeld. Es fließt aber nur an zugelassene Dienste. Oft passt eine Mischung: der Dienst für die schweren Handgriffe, die Familie für den Rest, und der ungenutzte Anteil als Pflegegeld. Wie das gerechnet wird, zeigt die Kombinationsleistung.
Alles zu Pflegegeld
- Pflegegrad 2Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 € Pflegegeld im Monat, im Jahr sind das 4.164 €.
- Pflegegrad 3Bei Pflegegrad 3 gibt es 599 € Pflegegeld im Monat, 7.188 € im Jahr.
- Pflegegrad 4Pflegegrad 4 bringt 800 € Pflegegeld im Monat, 9.600 € im Jahr.
- Pflegegrad 5Bei Pflegegrad 5 zahlt die Kasse 990 € Pflegegeld im Monat, 11.880 € im Jahr.
Häufige Fragen
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Jeden Monat, den genauen Tag legt die Kasse fest. Die Zahlung für die Zeit zwischen Antrag und Bescheid kommt als Nachzahlung in einer Summe.
Kann das Pflegegeld direkt an die pflegende Tochter gehen?
Ja, wenn der Gepflegte das möchte. Er gibt der Kasse einfach ein anderes Konto an. Rechtlich bleibt es sein Geld, das er weitergibt.
Wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt gekürzt?
In den ersten vier Wochen nicht. Dauert der Aufenthalt länger, ruht das Pflegegeld ab der fünften Woche bis zur Entlassung. Melde den Aufenthalt der Kasse.
Warum wurde mein Pflegegeld gekürzt?
Häufige Gründe sind ein versäumter Beratungsbesuch, ein Pflegedienst, der einen Teil der Sachleistung genutzt hat, oder eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege, in der nur die Hälfte gezahlt wird. Der Bescheid über die Kürzung nennt den Grund.
Ist das Pflegegeld Einkommen der Pflegeperson?
Steuerlich nicht, wenn Angehörige oder Menschen aus dem nahen Umfeld pflegen. Auch bei Sozialleistungen wie dem Grundsicherungsgeld zählt es nicht. Es kann aber den Pflege-Pauschbetrag kosten, wenn die Pflegeperson es für sich behält.
Wird das Pflegegeld 2027 erhöht?
Beschlossen ist keine Erhöhung. Ein Entwurf will das Pflegegeld 2027 in ein etwas höheres Budget umbauen, verabschiedet ist er nicht.
Wann steigt das Pflegegeld wieder?
Die nächste Anpassung im Gesetz ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Ein Entwurf für eine Reform will das Pflegegeld schon 2027 in ein neues Budget umbauen, beschlossen ist das aber nicht. Die Beträge auf dieser Seite gelten, bis sich das Gesetz ändert.
Gibt es eine Tabelle für das Pflegegeld?
Ja, die Übersicht oben zeigt das Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 im Monat, die Tabelle unter Leistungen alle übrigen Beträge je Grad.