Pflegegeld und Steuer: Muss man das versteuern?
Nein, in aller Regel nicht. Das Pflegegeld ist für den Gepflegten steuerfrei, und gibt er es an Angehörige weiter, die ihn pflegen, ist es auch bei ihnen steuerfrei. In die Steuererklärung gehört es deshalb nicht.

Steuerfrei für den Gepflegten
Alle Leistungen der Pflegeversicherung sind steuerfrei, vom Pflegegeld über die Sachleistung bis zum Zuschuss für den Umbau. Das Pflegegeld erhöht auch nicht den Steuersatz auf das übrige Einkommen, wie es etwa beim Krankengeld der Fall ist. In der Steuererklärung des Gepflegten taucht es nirgends auf.
Steuerfrei für Angehörige, die pflegen
Gibt der Gepflegte das Pflegegeld weiter, bleibt es auch beim Empfänger steuerfrei, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Die pflegende Person ist ein Angehöriger oder hilft aus einer sittlichen Pflicht, etwa eine enge Freundin oder ein langjähriger Nachbar.
- Die pflegende Person bekommt nicht mehr als das Pflegegeld des jeweiligen Grades, also je nach Pflegegrad 347 bis 990 € im Monat.
Das gilt auch für Pflegegeld aus einer privaten Pflegeversicherung und für die Pauschale, die Beamte über die Beihilfe für die häusliche Pflege bekommen.
Wann Geld für Pflege doch zählt
Steuerpflichtig kann es werden, wenn jemand ohne familiäre Bindung und ohne sittliche Pflicht gegen Bezahlung pflegt, etwa als Nebenjob. Auch wer mehr bekommt als das Pflegegeld, muss den Teil darüber unter Umständen versteuern.
Eine Betreuungskraft, die im Haus wohnt, versteuert ihren Lohn ganz normal. Für die Familie, die sie bezahlt, sind diese Kosten dagegen teilweise absetzbar. Wie, steht bei Pflege und Steuer.
Pflegegeld und Pflege-Pauschbetrag
Steuerfrei heißt nicht folgenlos. Wer das weitergegebene Pflegegeld als Lohn behält, verliert den Pflege-Pauschbetrag von bis zu 1.800 € im Jahr. Wer es nur verwaltet und nachweislich für den Gepflegten ausgibt, behält ihn. Für Eltern eines Kindes mit Behinderung gilt diese Einschränkung nicht.
Pflegegeld und Sozialleistungen
Weitergegebenes Pflegegeld zählt bei der pflegenden Person nicht als Einkommen, wenn sie Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, oder Grundsicherung im Alter bezieht. Auch bei Unterhaltsansprüchen bleibt es in der Regel außen vor, von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Die Familienversicherung in der Krankenkasse gefährdet es ebenfalls nicht, weil sie am steuerpflichtigen Einkommen hängt. Wer also als pflegende Ehefrau oder Tochter familienversichert ist, bleibt es auch mit weitergegebenem Pflegegeld.
Was in die Steuererklärung gehört
Das Pflegegeld selbst nicht, weder beim Gepflegten noch bei den Pflegenden. Eintragen lohnt sich dagegen der Pflege-Pauschbetrag, wenn ohne Bezahlung gepflegt wird, und die Kosten für Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Heim, die ihr selbst bezahlt. Wie viel Pflegegeld es je Grad gibt, steht beim Pflegegeld.
Häufige Fragen
Muss ich Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei und hat keine eigene Zeile in der Steuererklärung, weder beim Gepflegten noch bei Angehörigen, die es bekommen.
Ist Pflegegeld Einkommen der Pflegeperson?
Steuerlich nicht, solange Angehörige oder Menschen aus sittlicher Pflicht pflegen und nicht mehr als das Pflegegeld bekommen. Auch beim Grundsicherungsgeld wird es nicht angerechnet.
Was gilt, wenn die Pflegeperson mehr als das Pflegegeld bekommt?
Steuerfrei ist nur der Teil bis zur Höhe des Pflegegelds des jeweiligen Grades. Was darüber hinausgeht, kann steuerpflichtig sein. Gleiches gilt, wenn jemand ohne familiäre oder sittliche Bindung gegen Bezahlung pflegt.
Gefährdet weitergegebenes Pflegegeld die Familienversicherung?
Nein. Die Familienversicherung in der Krankenkasse hängt am steuerpflichtigen Einkommen, und dazu zählt das Pflegegeld nicht.
Muss eine Nachbarin, die pflegt, das Pflegegeld versteuern?
In der Regel nicht, wenn sie aus einer sittlichen Pflicht hilft, etwa nach Jahrzehnten guter Nachbarschaft, und nicht mehr als das Pflegegeld bekommt. Pflegt sie dagegen wie in einem Nebenjob gegen Bezahlung, kann das Geld bei ihr steuerpflichtig sein.
Zählt das Pflegegeld bei der Rente oder beim Arbeitslosengeld?
Nein, weitergegebenes Pflegegeld ist kein Arbeitslohn. Es wird deshalb nicht wie ein Hinzuverdienst behandelt. Die Pflege selbst kann dagegen Rentenbeiträge bringen, wenn mindestens 10 Stunden in der Woche an 2 Tagen gepflegt wird.
Muss das Pflegegeld beim Jobcenter angegeben werden?
Angeben ja, angerechnet wird es aber nicht. Weitergegebenes Pflegegeld zählt beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, nicht als Einkommen der Pflegeperson.