Pflege-Pauschbetrag: Steuervorteil für Angehörige, die ohne Bezahlung pflegen
Pflegst du einen Menschen mit Pflegegrad persönlich und ohne Bezahlung, ziehst du einen festen Betrag von deinem Einkommen ab, ohne Belege: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Er gilt als Jahresbetrag, auch wenn der Pflegegrad erst im Laufe des Jahres kam.

| Pflegegrad | Pflege-Pauschbetrag im Jahr |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 600 € |
| Pflegegrad 3 | 1.100 € |
| Pflegegrad 4 und 5 | 1.800 € |
Die Bedingungen
- Der Gepflegte hat mindestens Pflegegrad 2 oder das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis.
- Du pflegst persönlich, in deiner Wohnung oder in der des Gepflegten, in Deutschland oder einem anderen Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Du bekommst für die Pflege kein Geld.
- Du gibst in der Steuererklärung die Steuer-Identifikationsnummer des Gepflegten an.
Verwandt musst du nicht sein, auch Nachbarn oder Freunde können den Pauschbetrag nutzen. Ein Pflegedienst darf zusätzlich helfen, du musst nicht alles allein machen. Einen spürbaren Teil der Pflege solltest du aber selbst übernehmen, die Finanzämter setzen dafür etwa ein Zehntel der gesamten Pflege an.
Pflegegeld annehmen oder den Pauschbetrag behalten
Darauf kommt es besonders an. Gibt der Gepflegte das Pflegegeld an dich weiter und du behältst es als Lohn, gilt das als Einnahme, und der Pauschbetrag entfällt. Das Pflegegeld selbst bleibt trotzdem steuerfrei.
Anders ist es, wenn du das Pflegegeld nur verwaltest und nachweislich für den Gepflegten ausgibst, etwa für Einkäufe, Hilfsmittel oder eine Haushaltshilfe. Dann bleibt der Pauschbetrag erhalten. Eltern, die das Pflegegeld für ihr Kind mit Behinderung bekommen, behalten den Pauschbetrag in jedem Fall.
Was mehr bringt, lässt sich leicht einordnen: Das Pflegegeld ist Geld auf die Hand, bei Pflegegrad 2 zum Beispiel 347 € im Monat. Der Pauschbetrag von 600 € im Jahr senkt nur das zu versteuernde Einkommen, zurück kommt davon nur der Anteil deines persönlichen Steuersatzes. Das Pflegegeld ist deshalb fast immer mehr wert. Mehr dazu bei Pflegegeld versteuern.
Mehrere Pflegende, mehrere Gepflegte
Pflegen mehrere Menschen gemeinsam, etwa zwei Geschwister, wird der Pauschbetrag durch die Zahl der Pflegenden geteilt. Gezählt werden alle, die die Bedingungen erfüllen. Pflegst du zwei Menschen, etwa Mutter und Vater, bekommst du den Pauschbetrag zweimal.
Pflege-Pauschbetrag und Behinderten-Pauschbetrag
Die beiden werden oft verwechselt. Den Pflege-Pauschbetrag bekommt, wer pflegt. Den Behinderten-Pauschbetrag bekommt der Mensch mit Behinderung selbst, je nach Grad der Behinderung 384 bis 7.400 €. Mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt er steuerlich als hilflos und bekommt 7.400 €. Beide Beträge können nebeneinander genutzt werden, der eine von der Tochter, der andere von der Mutter.
Im Heim gilt eine Besonderheit: Wer die tatsächlichen Pflegekosten im Heim als außergewöhnliche Belastung absetzt, bekommt dafür nicht zusätzlich den Behinderten-Pauschbetrag. Man wählt, was mehr bringt. Mehr dazu bei Pflegeheim und Steuer.
So trägst du ihn ein
Der Pflege-Pauschbetrag steht in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Anzugeben sind Name und Steuer-Identifikationsnummer des Gepflegten, sein Pflegegrad, ob er in deiner oder in seiner Wohnung gepflegt wird und ob noch andere Personen pflegen. Den Bescheid der Pflegekasse legst du nur bei, wenn das Finanzamt danach fragt. In Elster findest du die Angaben unter demselben Namen.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 einen Pflege-Pauschbetrag?
Nein, er beginnt bei Pflegegrad 2. Kosten für Haushaltshilfe oder Pflegedienst, die du selbst zahlst, kannst du bei Pflegegrad 1 aber mit 20 Prozent absetzen.
Pflegegeld oder Pflege-Pauschbetrag: Was lohnt sich mehr?
Fast immer das Pflegegeld, denn es ist Geld auf die Hand, während der Pauschbetrag nur die Steuer senkt. Beides zusammen geht, wenn du das Pflegegeld nachweislich nur für den Gepflegten ausgibst.
Wie hoch ist der Pauschbetrag bei Pflegegrad 4?
Es sind 1.800 € im Jahr, genauso viel wie bei Pflegegrad 5 und beim Merkzeichen H. Pflegen mehrere Menschen, wird der Betrag geteilt.
Bekomme ich den vollen Betrag, wenn der Pflegegrad erst im Laufe des Jahres kam?
Ja, der Pflege-Pauschbetrag wird nicht nach Monaten gekürzt. Ändert sich der Pflegegrad im Jahr, zählt der höchste.
Können Geschwister den Pauschbetrag teilen?
Geteilt wird er, wenn beide pflegen. Der Betrag wird durch die Zahl der Pflegenden geteilt, die die Bedingungen erfüllen.
Kann ich den Pflege-Pauschbetrag nehmen, wenn die Mutter den Behinderten-Pauschbetrag nutzt?
Ja. Die beiden Pauschbeträge stehen verschiedenen Menschen zu und schließen sich nicht aus.