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PflegeanteilZuschuss-Check

So rechnen wir

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine feste Herkunft. Was die Kasse zahlt, steht im Gesetz. Was du zahlst, rechnen wir offen vor.

Leistungen der Pflege­kasse

Alle Beträge der Pflegeversicherung stehen so im Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, in der Fassung, die seit Januar 2025 gilt. Der gemeinsame Betrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt seit Juli 2025, der Betrag für den Hausnotruf seit April 2026. Ein Entwurf für eine Reform ab 2027 ist nicht beschlossen, deshalb rechnen wir mit dem geltenden Recht.

Pflegegrad nach Punkten

Der Pflegegrad-Rechner nutzt die Einzelpunkte und die Bewertung der sechs Module, wie sie in den Anlagen 1 und 2 zu § 15 im Gesetz stehen. Er vereinfacht nur die Fragen zu Modul 5 (Häufigkeiten), das Ergebnis ist eine Einschätzung, keine Begutachtung.

Heim­kosten

Die Eigenanteile je Bundesland sind die Durchschnitte aller Heime zum 1. Juli 2026. Dein Heim kann darüber oder darunter liegen. Den Zuschlag der Kasse rechnen wir wie das Gesetz: 15 Prozent bis 75 Prozent auf den Pflegeanteil, je nach Zeit im Heim.

Preise für Umbauten und Dienste

Treppenlift, Bad, Hausnotruf, Betreuung und Pflegedienst haben keine festen Preise. Wir zeigen Spannen aus Preislisten und Angeboten des Marktes mit Einbau. Als Beispiel rechnen wir mit der Mitte der Spanne. Dein Angebot kann abweichen, deshalb lohnt es sich, mehrere einzuholen.

Was wir nicht tun

Wir beraten nicht im Einzelfall, vermitteln keine Versicherung und empfehlen keinen bestimmten Anbieter. Wenn du über einen gekennzeichneten Knopf Angebote anforderst, erhalten wir unter Umständen eine Vergütung. Für dich kostet das nichts, und an unseren Zahlen ändert es nichts.