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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege und Steuer: Drei Wege, Kosten zurückzuholen

Pflege kostet Geld, und ein Teil davon kommt über die Steuer zurück. Wer Angehörige ohne Bezahlung pflegt, zieht den Pflege-Pauschbetrag ab, bis zu 1.800 € im Jahr. Wer Pflegedienst, Haushaltshilfe oder Heim selbst bezahlt, bekommt 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer abgezogen, bis zu 4.000 € im Jahr.

Zwei Frauen am Küchentisch mit Unterlagen
Pflege-Pauschbetragbis 1.800 €im Jahr für pflegende Angehörige
Für Angehörige, die ohne Geld zu Hause pflegen.
PflegegradPflege-Pauschbetrag im Jahr
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 und 51.800 €

Weg 1: Der Pflege-Pausch­betrag für pflegende Angehörige

Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher persönlich und unentgeltlich pflegt, bekommt einen festen Betrag, ohne Belege: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Er senkt das zu versteuernde Einkommen. Bei Pflegegrad 1 gibt es ihn nicht. Alle Bedingungen stehen beim Pflege-Pauschbetrag.

Weg 2: 20 Prozent auf Pflege, Betreuung und Handwerker

Für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie haushaltsnahe Dienste zieht das Finanzamt 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuer ab, zusammen höchstens 4.000 € im Jahr. Dazu zählen:

  • Der Eigenanteil für den Pflegedienst, soweit die Kasse ihn nicht zahlt
  • Haushaltshilfe und Betreuung
  • Eine Betreuungskraft, die im Haus wohnt
  • Der Anteil für Pflege und Dienstleistungen in der Rechnung von Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Heim

Für Handwerkerarbeiten, etwa beim Umbau des Bades, gibt es zusätzlich 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.200 € im Jahr. Bedingung ist immer eine Rechnung und eine Überweisung, Barzahlung zählt nicht. Absetzen darf auch das Kind, das die Pflege der Eltern in deren Wohnung bezahlt.

Weg 3: Außergewöhnliche Belastungen

Größere Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung abziehen: Heimkosten, Pflegekosten, Krankheitskosten oder ein Umbau, der medizinisch nötig ist. Das Finanzamt zieht davon eine zumutbare Belastung ab, die von Einkommen und Familienstand abhängt. Bei Heimkosten wird außerdem eine Haushaltsersparnis von 12.348 € im Jahr abgezogen, wenn der eigene Haushalt aufgelöst ist. Einzelheiten stehen bei Pflegeheim und Steuer.

Dieselben Kosten dürfen nur einmal zählen: entweder als außergewöhnliche Belastung oder mit 20 Prozent Steuerermäßigung. Der Teil, der wegen der zumutbaren Belastung nicht abgezogen wird, kann aber noch über die 20 Prozent laufen.

Was der Gepflegte selbst absetzt

Der Mensch mit Pflegebedarf hat eigene Steuervorteile. Mit einem Grad der Behinderung gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, je nach Grad 384 bis 7.400 € im Jahr. Mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt er als hilflos, dann sind es 7.400 €. Hat er kein steuerpflichtiges Einkommen, etwa bei einer kleinen Rente, bringt das allerdings nichts.

Was steuerfrei bleibt

Pflegegeld und alle anderen Leistungen der Pflegekasse sind steuerfrei. Gibt der Gepflegte das Pflegegeld an Angehörige weiter, die ihn pflegen, ist es auch bei ihnen steuerfrei. In die Steuererklärung gehört es nicht, mehr dazu bei Pflegegeld versteuern.

Alles zu Pflege und Steuer

Häufige Fragen

Kann ich Tagespflege und Kurzzeitpflege steuerlich absetzen?

Ja, den Eigenanteil, den du selbst trägst und nicht über den Entlastungsbetrag erstattet bekommst. Er zählt als Pflege- und Betreuungsleistung mit 20 Prozent Steuerermäßigung oder als außergewöhnliche Belastung, je nachdem, was mehr bringt. Was die Kasse übernimmt, zählt nicht.

Kann ich einen Treppenlift von der Steuer absetzen?

Ja, den Teil, den du nach Abzug der Zuschüsse selbst zahlst. Ist der Lift wegen Krankheit oder Behinderung nötig, zählt er als außergewöhnliche Belastung. Sonst bleiben 20 Prozent des Arbeitslohns für den Einbau als Handwerkerleistung.

Muss ich das Pflegegeld in der Steuererklärung angeben?

Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, für den Gepflegten und für Angehörige, die es für die Pflege bekommen. Es gibt dafür keine Zeile in der Steuererklärung.

Gibt es bei Pflegegrad 1 einen Steuerfreibetrag?

Einen Pflege-Pauschbetrag gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 lassen sich aber Kosten für Haushaltshilfe oder Pflegedienst mit 20 Prozent absetzen, soweit die Kasse sie nicht erstattet hat.

Wo trage ich Pflegekosten in der Steuererklärung ein?

Pflege-Pauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, die 20 Prozent für Dienstleistungen in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. In Elster heißen die Formulare genauso.

Wie viel Vermögen darf man bei Hilfe zur Pflege behalten?

Wer Hilfe zur Pflege vom Sozialamt bekommt, darf 10.000 € je Person behalten, dazu ein angemessenes Haus, solange er oder seine Familie darin wohnt. Wer was zahlt, wenn das Geld nicht reicht, steht bei Pflegeheim: Wer zahlt.

Wo trage ich das in der Steuererklärung ein?

Den Pflege-Pauschbetrag und Kosten als außergewöhnliche Belastung trägst du in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen ein. Kosten für Pflegedienst, Betreuung oder Hausnotruf, die du selbst zahlst, gehören als haushaltsnahe Dienstleistung in die Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen. Belege und den Bescheid über den Pflegegrad solltest du bereithalten.