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PflegeanteilZuschuss-Check

Behinderten-Pausch­betrag bei Pflegebedürftigkeit: Höhe, Nachweis, Wahl

Menschen mit Behinderung ziehen ohne Belege einen festen Betrag von ihrem Einkommen ab, je nach Grad der Behinderung 384 bis 7.400 € im Jahr. Mit Pflegegrad 4 oder 5 gibt es den Höchstbetrag von 7.400 €, auch ohne Schwerbehindertenausweis. Wer ihn nimmt, kann die laufenden Pflegekosten nicht zusätzlich absetzen, deshalb lohnt es, beides durchzurechnen.

Zwei Frauen am Küchentisch mit Unterlagen

Wie hoch der Pausch­betrag ist

Der Pauschbetrag hängt am Grad der Behinderung, kurz GdB. Er beginnt bei GdB 20 mit 384 € und steigt in Zehnerschritten bis GdB 100. Den höchsten Betrag von 7.400 € gibt es für Menschen, die hilflos sind, also mit Merkzeichen H im Ausweis, für blinde und taubblinde Menschen und für alle mit Pflegegrad 4 oder 5.

Der Pauschbetrag gilt für das ganze Jahr, auch wenn der GdB oder der Pflegegrad erst im Dezember festgestellt wurde. Maßgeblich ist der höchste Grad im Jahr. Wird ein GdB rückwirkend anerkannt, kannst du ältere Steuerbescheide ändern lassen.

Pflegegrad und Grad der Behinderung sind zwei verschiedene Dinge

Viele fragen, welcher Pflegegrad zu welchem GdB passt. Die Antwort: keiner automatisch. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest, nach der Selbständigkeit im Alltag. Den GdB stellt das Versorgungsamt fest, nach den Folgen von Krankheiten und Behinderungen. Wer GdB 100 hat, kann Pflegegrad 1 haben oder gar keinen, und umgekehrt.

Für den Pauschbetrag heißt das: Mit Pflegegrad 2 oder 3 gibt es ihn nur, wenn zusätzlich ein GdB anerkannt ist. Den Antrag stellst du beim Versorgungsamt, das in manchen Ländern anders heißt. Ab Pflegegrad 4 reicht der Bescheid der Pflegekasse. Wie die Punkte für den Pflegegrad entstehen, steht unter Pflegegrad.

Pausch­betrag oder tatsächliche Pflegekosten

Der Pauschbetrag deckt die typischen laufenden Kosten einer Behinderung ab, dazu gehören Hilfe im Alltag und Pflege. Deshalb gilt: Nimmst du ihn, kannst du Kosten für Pflegedienst, Betreuung oder Heim nicht zusätzlich absetzen, weder als außergewöhnliche Belastung noch mit den 20 Prozent für Pflege und Betreuung.

Du hast die Wahl:

  • Pauschbetrag: ohne Belege, einfach, günstig bei niedrigen Pflegekosten
  • Tatsächliche Kosten: mit Belegen, abzüglich Kassenleistungen und zumutbarer Belastung, dazu 20 Prozent Steuerermäßigung auf den Rest, günstig bei hohen Kosten wie einem Heimplatz oder einer Betreuungskraft im Haus

Krankheitskosten wie Zuzahlungen und Medikamente bleiben in beiden Fällen extra absetzbar, ebenso die Pauschale für Fahrtkosten. Rechne beides durch oder lass es durchrechnen.

Im Pflege­heim

Wer dauerhaft im Heim lebt, zahlt hohe Eigenanteile, im Schnitt 3.364 € im Monat im ersten Jahr. Dann liegt der Abzug der tatsächlichen Kosten meist deutlich über dem Pauschbetrag. Beides zusammen geht nicht für dieselben Kosten.

Zieht jemand im Laufe des Jahres ins Heim, lohnt der Vergleich besonders: Für die Monate zu Hause fallen oft nur geringe Pflegekosten an, im Heim dafür hohe. Wie der Abzug der Heimkosten gerechnet wird, steht unter Pflegeheim und Steuer.

Ehepaare, Kinder, pflegende Angehörige

  • Ehepaare: Jeder Partner bekommt seinen eigenen Pauschbetrag, wenn bei ihm ein GdB oder Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt.
  • Kinder mit Behinderung: Der Pauschbetrag eines Kindes, für das es Kindergeld gibt, kann auf die Eltern übertragen werden, wenn das Kind ihn selbst nicht nutzt.
  • Erwachsene Kinder, die Eltern pflegen: Der Pauschbetrag der Mutter lässt sich nicht auf das Kind übertragen. Das pflegende Kind bekommt stattdessen den Pflege-Pauschbetrag, bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 € im Jahr.

Beide Pauschbeträge können nebeneinander bestehen: Die Mutter nimmt ihren, das Kind seinen. Mehr unter Pflege-Pauschbetrag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag bei Pflegegrad 4?

7.400 € im Jahr, genauso viel wie bei Pflegegrad 5. Als Nachweis reicht der Bescheid der Pflegekasse, ein Schwerbehindertenausweis ist nicht nötig.

Welcher GdB gehört zu Pflegegrad 3?

Keiner automatisch. Pflegegrad und GdB werden getrennt festgestellt, von verschiedenen Stellen und nach verschiedenen Regeln. Für einen GdB stellst du einen eigenen Antrag beim Versorgungsamt.

Kann ich Pflegekosten und Behinderten-Pauschbetrag gleichzeitig absetzen?

Nicht für dieselben Kosten. Du wählst entweder den Pauschbetrag oder die tatsächlichen Pflegekosten. Krankheitskosten und die Fahrtkostenpauschale gehen in beiden Fällen zusätzlich.

Bekomme ich mit GdB 50 einen Pflegegrad?

Nicht automatisch. Für den Pflegegrad zählt, wie selbständig jemand im Alltag ist. Das prüft der Medizinische Dienst bei einer eigenen Begutachtung.

Gilt der Pauschbetrag für das ganze Jahr?

Ja. Er ist ein Jahresbetrag, auch wenn der GdB oder Pflegegrad erst im Laufe des Jahres kam. Maßgeblich ist der höchste Grad im Jahr.

Pflegeheim oder Pauschbetrag: was bringt mehr?

Bei einem Dauerplatz im Heim meist der Abzug der tatsächlichen Kosten, weil die Eigenanteile hoch sind. Beides zusammen für dieselben Kosten geht nicht.