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PflegeanteilZuschuss-Check

Fahrtkosten bei Pflege: was Kasse und Finanzamt übernehmen

Bei Fahrtkosten rund um die Pflege gibt es drei Töpfe. Fahrten zum Arzt zahlt die Krankenkasse ab Pflegegrad 4 und bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität ohne eigene Genehmigung. Die gepflegte Person bekommt mit hohem Grad der Behinderung oder Pflegegrad 4 oder 5 eine Fahrtkostenpauschale bei der Steuer. Und pflegende Angehörige haben ihre Fahrten meist schon mit dem Pflege-Pauschbetrag abgegolten.

Zwei Frauen am Küchentisch mit Unterlagen

Fahrten zum Arzt: die Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt Fahrten zu einer ambulanten Behandlung, etwa zum Hausarzt oder Facharzt, nur in bestimmten Fällen. Für diese Menschen gilt die Genehmigung als erteilt:

  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, Bl oder H

Nötig ist trotzdem eine Verordnung des Arztes für die Fahrt, zum Beispiel mit Taxi oder Mietwagen. Du zahlst 10 Prozent, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt zu, nie mehr als die Fahrt kostet. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Kasse Fahrten zu ambulanten Terminen nur in Ausnahmefällen, etwa zur Dialyse oder Chemotherapie, und nur nach vorheriger Genehmigung. Fahrten zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus zahlt sie, wenn sie medizinisch nötig sind, unabhängig vom Pflegegrad.

Die Fahrtkostenpauschale für die gepflegte Person

Menschen mit Behinderung bekommen bei der Steuer eine feste Pauschale für private Fahrten, die wegen der Behinderung nötig sind. Es gibt zwei Stufen:

  • Die kleinere Pauschale bei einem Grad der Behinderung von mindestens 80, oder von mindestens 70 mit Merkzeichen G
  • Die größere Pauschale bei Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H und bei Pflegegrad 4 oder 5

Die Pauschale deckt alle Fahrten ab, die wegen der Behinderung anfallen. Mehr lässt sich dafür nicht absetzen, auch nicht mit Fahrtenbuch. Sie zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen, das Finanzamt zieht also noch die zumutbare Belastung ab. Fahrten zur Behandlung einer Krankheit sind davon getrennt und können als Krankheitskosten zusätzlich zählen, soweit die Kasse sie nicht zahlt. Den Behinderten-Pauschbetrag gibt es zusätzlich zur Fahrtkostenpauschale.

Fahrten der pflegenden Angehörigen

Wer Mutter oder Vater pflegt, fährt oft viel: zum Einkaufen, zur Apotheke, mit ihr zum Arzt. Steuerlich gilt:

  • Mit dem Pflege-Pauschbetrag, bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800 € im Jahr, sind alle eigenen Kosten der Pflege abgegolten, auch die Fahrten.
  • Wer lieber einzeln abrechnet, verzichtet auf den Pauschbetrag und belegt alle Kosten, auch die Fahrten mit Datum, Ziel und Kilometern, zum Kilometersatz für Dienstreisen. Davon zieht das Finanzamt die zumutbare Belastung ab.
  • Reine Besuchsfahrten zählen nicht, auch wenn sie häufig und weit sind. Nur Fahrten, die der Pflege dienen, kommen in Betracht, und das Finanzamt prüft das streng.

Für die meisten ist der Pauschbetrag der einfachere Weg. Mehr unter Pflege-Pauschbetrag.

Was die Pflege­kasse an Fahrten zahlt

Die Pflegekasse zahlt keine Fahrten zum Arzt. Sie übernimmt Fahrten aber an zwei Stellen:

  • Tagespflege: Die Fahrt von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zur Leistung und wird aus dem Budget für Tagespflege bezahlt, bei Pflegegrad 3 bis 1.357 € im Monat. Viele Einrichtungen holen ab und bringen heim.
  • Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: Die Kasse zahlt bis zum Doppelten des Pflegegelds, dazu nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall, zusammen bis zum Jahresbetrag von 3.539 €.

Wie die Ersatzpflege abgerechnet wird, steht unter Verhinderungspflege, zur Tagespflege unter Tagespflege.

Belege sammeln

  • Verordnungen und Quittungen über Zuzahlungen für Krankenfahrten
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über GdB und Merkzeichen
  • Bescheid über den Pflegegrad
  • Bei Einzelabrechnung ein Fahrtenbuch mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometern

Die Zuzahlungen für Fahrten zählen bei der Belastungsgrenze der Krankenkasse mit. Wer im Jahr mehr als 2 Prozent seines Bruttoeinkommens zuzahlt, bei chronisch Kranken 1 Prozent, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse Fahrten zum Arzt bei Pflegegrad 3?

Ja, wenn neben dem Pflegegrad 3 die Mobilität dauerhaft eingeschränkt ist. Dann gilt die Fahrt als genehmigt, der Arzt muss sie aber verordnen. Du zahlst höchstens zehn Euro je Fahrt zu.

Gibt es bei Pflegegrad 2 Fahrtkosten?

Fahrten zu ambulanten Terminen zahlt die Kasse bei Pflegegrad 2 nur in Ausnahmefällen, etwa zur Dialyse, und nur nach vorheriger Genehmigung. Fahrten zur stationären Behandlung zahlt sie, wenn sie nötig sind.

Gibt es bei Pflegegrad 5 die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale?

Ja. Mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt die größere Stufe der Pauschale, ohne weitere Nachweise über einzelne Fahrten.

Bekommen pflegende Angehörige Fahrtkosten erstattet?

Von der Kasse in der Regel nicht, außer bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige auf Nachweis. Steuerlich sind die Fahrten im Pflege-Pauschbetrag enthalten.

Zahlt die Pflegekasse die Fahrt zur Tagespflege?

Ja. Die Fahrt gehört zur Leistung Tagespflege und wird aus deren Budget bezahlt, bei Pflegegrad 3 bis 1.357 € im Monat.

Kann ich Fahrten zum Pflegeheim absetzen?

Reine Besuche nicht, auch wenn sie regelmäßig sind. Nur Fahrten, die medizinisch nötig sind oder der Pflege selbst dienen, können zählen.