Pflegekosten für Mutter oder Vater: was Kinder von der Steuer absetzen
Zahlst du Pflegekosten deiner Eltern, weil deren Rente und Erspartes nicht reichen, kannst du sie in deiner eigenen Steuererklärung ansetzen. Kosten für Pflege zählen als außergewöhnliche Belastung, Geld für den Lebensunterhalt als Unterhalt bis 12.348 € im Jahr. Für Pflegedienst und Betreuung in der Wohnung der Eltern gibt es außerdem 20 Prozent Steuerermäßigung.

Die Grundregel: nur wenn die Eltern es nicht selbst können
Das Finanzamt erkennt Zahlungen an Eltern nur an, wenn du sie leisten musstest. Das ist der Fall, wenn Mutter oder Vater die Kosten nicht aus eigener Rente und eigenem Vermögen tragen können. Haben die Eltern nennenswertes Vermögen, etwa Erspartes oder eine Wohnung, die sie nicht selbst bewohnen, zahlst du freiwillig, und das zählt nicht.
Auch ein früheres Geschenk der Eltern kann den Abzug verhindern. Haben sie dir ein Haus oder Geld übertragen, zählen deine Zahlungen bis zum Wert dieses Geschenks nicht als außergewöhnliche Belastung.
Pflege oder Lebensunterhalt: zwei Töpfe
Das Finanzamt trennt nach dem Zweck:
- Pflegekosten, also Pflegedienst, Betreuung, Tagespflege oder der Pflegeanteil im Heim: Sie zählen als außergewöhnliche Belastung. Abgezogen werden die Leistungen der Kasse und deine zumutbare Belastung, die von deinem Einkommen, Familienstand und deinen Kindern abhängt.
- Kosten für den Lebensunterhalt, also Miete, Essen, Kleidung: Sie zählen als Unterhalt, bis 12.348 € im Jahr je Elternteil. Eigene Einkünfte der Eltern über einer kleinen Grenze werden angerechnet, eine zumutbare Belastung gibt es hier nicht.
Beide Töpfe lassen sich nebeneinander nutzen, aber nicht für denselben Euro. Heb die Belege so auf, dass du zeigen kannst, wofür welches Geld war.
20 Prozent auf Pflege in der Wohnung der Eltern
Für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt eine Sonderregel: Sie zählen auch dann für dich, wenn sie in der Wohnung deiner Mutter erbracht werden. Zahlst du den Pflegedienst oder eine Betreuungskraft, zieht das Finanzamt 20 Prozent der Kosten von deiner Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr zusammen mit deinen eigenen haushaltsnahen Kosten.
Das gilt nicht für eine Putzhilfe bei den Eltern und nicht für Handwerker in deren Haus, die zählen nur im eigenen Haushalt. Was du schon als außergewöhnliche Belastung ansetzt, kann nicht noch einmal in die 20 Prozent. Mehr zu dieser Regel unter haushaltsnahe Dienstleistungen.
Wenn du selbst pflegst
Pflegst du Mutter oder Vater selbst und ohne Bezahlung, steht dir der Pflege-Pauschbetrag zu, ohne Belege: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5. Er gilt anstelle der einzelnen Belege für deine eigenen Kosten der Pflege, auch für Fahrten. Hast du deutlich höhere eigene Kosten, kannst du stattdessen alle Belege einreichen.
Wichtig: Nimmst du das Pflegegeld der Mutter als Bezahlung an, entfällt der Pauschbetrag. Einzelheiten stehen unter Pflege-Pauschbetrag.
Belege und Formulare
- Bescheid über den Pflegegrad der Eltern
- Rechnungen von Pflegedienst, Tagespflege oder Heim, mit dem Anteil der Kasse
- Kontoauszüge, die deine Überweisungen zeigen
- Nachweise über Rente und Vermögen der Eltern, etwa Rentenbescheid und Kontostand
Pflegekosten trägst du in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen ein, Unterhalt in der Anlage Unterhalt, die 20 Prozent in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen. Zahlen mehrere Geschwister, setzt jeder seinen eigenen Anteil an. Für Heimkosten steht mehr unter Pflegeheim und Steuer. Ob Kinder für das Heim überhaupt zahlen müssen, hängt von der Grenze von 100.000 € Jahreseinkommen ab, siehe Elternunterhalt.
Häufige Fragen
Kann ich die Pflegekosten meiner Mutter von der Steuer absetzen?
Ja, wenn du sie tatsächlich zahlst und deine Mutter sie nicht aus eigener Rente und eigenem Vermögen tragen kann. Pflegekosten zählen als außergewöhnliche Belastung, für Pflegedienst und Betreuung in ihrer Wohnung gibt es alternativ 20 Prozent Steuerermäßigung.
Ist Elternunterhalt für das Pflegeheim steuerlich absetzbar?
Ja. Zahlungen an das Sozialamt oder direkt an das Heim zählen je nach Zweck als außergewöhnliche Belastung oder als Unterhalt mit Obergrenze.
Was ist, wenn meine Eltern ein Haus haben?
Bewohnen sie es selbst, zählt es meist nicht als Vermögen gegen den Abzug. Ein Haus oder eine Wohnung, die sie nicht bewohnen, spricht dagegen, dass du zahlen musst. Haben sie dir das Haus geschenkt, zählen deine Zahlungen bis zu dessen Wert nicht.
Können Geschwister die Kosten teilen?
Ja. Jeder setzt an, was er selbst gezahlt hat. Beim Unterhalt teilen sich die Geschwister den Höchstbetrag im Verhältnis ihrer Zahlungen.
Kann ich Pflegekosten der Großeltern absetzen?
Grundsätzlich ja, denn auch Enkel sind mit den Großeltern in gerader Linie verwandt. Es gelten dieselben Regeln wie bei den Eltern.
Wo trage ich die Pflegekosten der Eltern ein?
Pflegekosten in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen, Unterhalt in der Anlage Unterhalt, die 20 Prozent für Pflege und Betreuung in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen.