Haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege: was du absetzen kannst
Für Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr. Das gilt nur für den Teil, den du selbst zahlst, nicht für Geld der Pflegekasse. Einen Pflegegrad braucht es dafür nicht.

Was zählt
- Ambulanter Pflegedienst, soweit du ihn selbst zahlst
- Betreuungskraft, die im Haus wohnt
- Haushaltshilfe, Putzhilfe, Alltagsbegleitung in der Wohnung
- Hausnotruf, der Teil, den die Kasse nicht zahlt
- Tagespflege und Kurzzeitpflege, der Anteil für Pflege und Dienstleistungen in der Rechnung
- Im Heim die Kosten für Dienste, die mit Hilfe im Haushalt vergleichbar sind
Absetzbar sind nur Arbeitskosten, kein Material. Bezahlt wird per Überweisung auf ein Konto, Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Du brauchst eine Rechnung, auf der die Leistung beschrieben ist.
Entlastungsbetrag, Pflegegeld, Kassenleistungen
Was die Pflegekasse bezahlt, kannst du nicht absetzen. Das betrifft die Pflegesachleistung und den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, der zweckgebunden für Hilfe im Alltag ist. Wird eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet, zählt nur, was du darüber hinaus selbst zahlst.
Das Pflegegeld wird dagegen nicht abgezogen, weil es nicht an einen bestimmten Dienst gebunden ist. Zahlt die Mutter von ihrem Pflegegeld eine Putzhilfe, bleibt der Abzug für diese Kosten möglich. Wie der Entlastungsbetrag genutzt wird, steht unter Entlastungsbetrag.
Wer absetzen darf: Eltern oder Kinder
Absetzen darf, wer die Kosten trägt. Für Pflege- und Betreuungsleistungen gilt eine Besonderheit: Sie zählen auch dann, wenn sie im Haushalt der gepflegten Person erbracht werden. Zahlt eine Tochter den Pflegedienst ihrer Mutter, kann sie die 20 Prozent in ihrer eigenen Steuererklärung ansetzen.
Für reine Haushaltshilfe gilt das nicht. Putzt jemand bei der Mutter, zählt das nur bei der Person, in deren Haushalt geputzt wird. Oft ist es deshalb sinnvoll, dass die Mutter solche Rechnungen selbst zahlt, wenn sie Steuern zahlt. Zahlt sie keine, bringt ihr der Abzug nichts, und die Familie sollte die Aufteilung überdenken.
Außergewöhnliche Belastung oder 20 Prozent
Hohe Pflegekosten kannst du auch als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dieselben Kosten dürfen aber nur einmal zählen. Üblich ist: Den großen Teil setzt du als außergewöhnliche Belastung an. Für den Teil, den das Finanzamt dort als zumutbare Belastung abzieht, nimmst du die 20 Prozent. So wirkt am Ende fast alles.
Wer für die gepflegte Person den Behinderten-Pauschbetrag nutzt, kann Pflege- und Betreuungskosten für sie nicht zusätzlich mit 20 Prozent ansetzen. Mehr dazu unter Behinderten-Pauschbetrag.
Handwerker und Umbau
Für Handwerker gilt ein eigener Topf: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Das betrifft etwa den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau im Bad. Was die Pflegekasse als Zuschuss gezahlt hat, kannst du nicht noch einmal ansetzen. Für Arbeiten, die mit einem zinsverbilligten Förderkredit oder einem steuerfreien Förderzuschuss bezahlt wurden, gibt es die Ermäßigung nicht. Einzelheiten stehen unter Treppenlift und Steuer.
Häufige Fragen
Sind Pflegekosten haushaltsnahe Dienstleistungen?
Pflege- und Betreuungsleistungen fallen unter dieselbe Regel: 20 Prozent der selbst gezahlten Kosten gehen von der Steuer ab, zusammen mit Haushaltshilfe höchstens 4.000 € im Jahr.
Kann ich den Entlastungsbetrag als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?
Nein. Was die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag zahlt, zählt nicht. Absetzen kannst du nur, was du darüber hinaus selbst bezahlst.
Ist der Hausnotruf eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Ja, der Teil, den du selbst zahlst. Mehr unter Hausnotruf und Steuer.
Brauche ich für die 20 Prozent einen Pflegegrad?
Nein. Auch ohne Pflegegrad zählen Haushaltshilfe und Betreuung. Wichtig sind Rechnung und Überweisung.
Außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung: was ist besser?
Meist beides zusammen: den großen Teil als außergewöhnliche Belastung, den Teil unterhalb der zumutbaren Belastung mit 20 Prozent. Nur dieselben Kosten dürfen nicht doppelt zählen.
Kann ich Verhinderungspflege als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen?
Den Teil, den du selbst zahlst, wenn ein Dienst die Ersatzpflege übernimmt und eine Rechnung schreibt. Was die Pflegekasse erstattet, zählt nicht.