Hausnotruf in der Steuererklärung: So holst du 20 Prozent zurück
Den Teil, den du für den Hausnotruf selbst zahlst, gibst du als haushaltsnahe Dienstleistung an. Das Finanzamt zieht 20 Prozent davon direkt von deiner Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr, zusammen mit Putzhilfe, Pflegedienst und anderen Hilfen im Haushalt. Was die Pflegekasse zahlt, zählt nicht mit.

| Posten | Betrag |
|---|---|
| Dein Anteil im Monat | 37,90 € |
| Im Jahr | 454,80 € |
| Davon 20 Prozent zurück | 90,96 € |
Was du absetzen kannst und was nicht
Absetzen kannst du nur, was du selbst bezahlt hast. Mit Pflegegrad übernimmt die Kasse das Basisgerät, dann bleiben meist nur die Extras:
- Schlüssel beim Anbieter und Einsatzdienst vor Ort, meist 28,00 bis 33,40 € im Monat
- Tagestaste, Sturzsensor und anderes Zubehör, das monatlich berechnet wird
- Ohne Pflegegrad die ganze Monatsgebühr
Den Betrag, den die Kasse an den Anbieter überweist, rechnest du heraus. Er steht auf der Rechnung meist als eigene Zeile.
Ein Beispiel in Worten
Angenommen, die Kasse zahlt das Basisgerät, und du zahlst für Schlüssel und Einsatzdienst 28,00 bis 33,40 € im Monat. Übers Jahr zusammengezählt ergibt das deine Kosten, und ein Fünftel davon zieht das Finanzamt von der Steuer ab. Es mindert also nicht dein Einkommen, sondern direkt die Steuer, die du zahlen musst.
Ohne Pflegegrad ist es die ganze Gebühr. Auch dann holst du ein Fünftel zurück.
Was das Finanzamt sehen will
- Eine Rechnung oder Jahresbescheinigung des Anbieters. Viele schicken sie zu Beginn des Jahres von selbst, sonst forderst du sie an.
- Die Zahlung auf ein Konto, per Überweisung oder Lastschrift. Bar bezahlte Beträge erkennt das Finanzamt nicht an.
In der Steuererklärung gehört der Betrag in die Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen, zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Belege schickst du nur mit, wenn das Finanzamt danach fragt.
Umsatzsteuer: warum manche Anbieter mehr berechnen
Wohlfahrtsverbände berechnen den Hausnotruf meist ohne Umsatzsteuer, private Anbieter mit. Deshalb zahlt die Kasse an die einen 27 € und an die anderen 32,13 € im Monat. Für dich ändert sich beim Basisgerät nichts, die Kasse deckt beides.
Bei den Extras zahlst du bei privaten Anbietern die Umsatzsteuer mit. Für die Steuererklärung zählt der Betrag, den du tatsächlich überwiesen hast.
Wann sich das Absetzen nicht lohnt
Die Ermäßigung hilft nur, wenn überhaupt Einkommensteuer anfällt. Viele Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente zahlen keine. Dann bringt der Eintrag nichts, schadet aber auch nicht.
Absetzen darf, wer die Rechnung bezahlt und in dessen Haushalt das Gerät steht. Zahlst du für Mutter oder Vater, ist das beim Hausnotruf nicht immer anerkannt. Einfacher ist es, wenn die Eltern selbst zahlen und selbst absetzen. Und dieselben Kosten zählen nie zweimal, also nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastung.
Wie es bei anderen Umbauten läuft, steht unter Treppenlift absetzen, alles zur Pflege und Steuer unter Steuer.
Häufige Fragen
Ist der Hausnotruf steuerlich absetzbar?
Ja, als haushaltsnahe Dienstleistung. Das Finanzamt zieht 20 Prozent deiner eigenen Kosten von der Steuer ab, zusammen mit anderen Hilfen im Haushalt höchstens 4.000 € im Jahr. Was die Pflegekasse zahlt, zählt nicht.
Wo trage ich den Hausnotruf in der Steuererklärung ein?
In der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen, bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dort steht der Betrag, den du im Jahr selbst bezahlt hast.
Stellen Johanniter, Malteser oder ASB eine Bescheinigung aus?
Die meisten Anbieter schicken eine Jahresbescheinigung für die Steuer, oft ohne Anfrage. Kommt keine, genügt ein kurzer Anruf beim Anbieter.
Kann ich den Hausnotruf meiner Mutter absetzen?
Das ist nicht sicher. Die Ermäßigung setzt voraus, dass die Leistung in deinem Haushalt erbracht wird. Zahlt die Mutter selbst und hat sie steuerpflichtige Einkünfte, setzt sie die Kosten am besten selbst ab.
Ist der Hausnotruf eine außergewöhnliche Belastung?
In der Regel läuft er als haushaltsnahe Dienstleistung. Dieselben Kosten kannst du nicht zusätzlich als außergewöhnliche Belastung angeben.
Ist der Hausnotruf umsatzsteuerfrei?
Bei vielen Wohlfahrtsverbänden ja, bei privaten Anbietern nicht. Deshalb zahlt die Kasse an private Anbieter 32,13 € statt 27 €. Für das Basisgerät zahlst du in beiden Fällen nichts.