Pflegegeld bei Pflegegrad 5: der höchste Betrag und wann er entfällt
Bei Pflegegrad 5 zahlt die Kasse 990 € Pflegegeld im Monat, 11.880 € im Jahr. Das ist der höchste Betrag, den es gibt, aber nur bei Pflege zu Hause. Im Pflegeheim gibt es kein Pflegegeld, dort zahlt die Kasse 2.096 € direkt an das Heim.

Pflegegrad 5 zu Hause
Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Viele Menschen mit diesem Grad liegen die meiste Zeit im Bett, müssen regelmäßig umgelagert werden, können nicht mehr sicher schlucken oder sich kaum noch mitteilen. Manche werden über eine Sonde ernährt.
Wer so jemanden zu Hause pflegt, schafft das selten allein. Das Pflegegeld zeigt, dass die Kasse die Arbeit der Familie anerkennt. Eine Fachkraft ersetzt es nicht, und bei diesem Grad kommt fast immer Unterstützung von außen dazu.
Pflegegeld, Pflegedienst und Krankenkasse
Bei Pflegegrad 5 kommen drei Geldquellen zusammen, die man auseinanderhalten sollte:
- Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse für die Pflege durch Angehörige.
- Die Sachleistung bei Pflegegrad 5 bezahlt einen Pflegedienst für Waschen, Lagern und Anziehen. Nutzt die Familie beides, gibt es das Pflegegeld nur noch anteilig.
- Die Krankenkasse zahlt die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung, etwa Sondenernährung, Absaugen, Wundversorgung oder Katheter. Das kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistung.
Viele Familien lassen den Pflegedienst morgens und abends kommen und übernehmen den Tag selbst. Der Rest des Pflegegelds hilft dann bei allem, was sonst anfällt.
Warum es im Heim kein Pflegegeld gibt
Zieht jemand mit Pflegegrad 5 in ein Pflegeheim, endet das Pflegegeld mit dem Einzug. Die Kasse zahlt stattdessen 2.096 € im Monat an das Heim und dazu einen Zuschlag, der mit jedem Jahr im Heim wächst. Auf das eigene Konto kommt nichts mehr.
Der Eigenanteil im Heim ist bei Pflegegrad 5 nicht höher als bei Pflegegrad 2. Was ein Platz kostet, steht unter Pflegeheim bei Pflegegrad 5.
Was Angehörigen bei Pflegegrad 5 zusteht
Das Pflegegeld gehört der gepflegten Person. Angehörige, die pflegen, haben daneben eigene Rechte:
- Rentenbeiträge: Bei Pflegegrad 5 fallen sie am höchsten aus, wenn allein mit Pflegegeld gepflegt wird. Mit Pflegedienst sinken sie etwas.
- Pflege-Pauschbetrag: 1.800 € im Jahr in der Steuererklärung, wenn das Pflegegeld nicht als eigene Einnahme behalten wird.
- Freistellung im Beruf: bis zu 6 Monate Pflegezeit oder bis zu 24 Monate Familienpflegezeit mit weniger Stunden.
- Pflegekurse, die die Kasse bezahlt, etwa zum rückenschonenden Umlagern.
Wenn die gepflegte Person stirbt
Bei Pflegegrad 5 ist das ein Thema, das Familien früher oder später beschäftigt. Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem die gepflegte Person stirbt. Für diesen Monat fordert die Kasse nichts zurück.
Zahlungen für spätere Monate verlangt die Kasse dagegen zurück. Deshalb sollte die Familie sie nach dem Todesfall zügig informieren, zusammen mit dem Pflegedienst und anderen Stellen, die regelmäßig abrechnen.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
990 € im Monat, 11.880 € im Jahr, wenn zu Hause privat gepflegt wird. Mehr gibt es in keinem Pflegegrad.
Bekommt man bei Pflegegrad 5 im Heim Pflegegeld?
Nein. Im Heim zahlt die Kasse 2.096 € im Monat direkt an das Heim und dazu einen Zuschlag. Pflegegeld gibt es nur bei Pflege zu Hause.
Können Pflegegeld und Sachleistung bei Pflegegrad 5 zusammen genutzt werden?
Ja. Der Pflegedienst verbraucht einen Teil des Budgets von 2.299 €, und für den unverbrauchten Anteil gibt es den gleichen Anteil des Pflegegelds. Nutzt der Dienst die Hälfte, bleibt die Hälfte des Pflegegelds.
Gibt es bei Pflegegrad 5 mit Demenz mehr Pflegegeld?
Nein, die Höhe hängt allein am Grad. Pflegegrad 5 ist ohnehin der höchste, eine weitere Stufe gibt es nicht.
Ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 im Jahr 2026 gestiegen?
Nein, 2026 gibt es keine neue Anhebung. Es bleibt bei 990 € im Monat.
Bekommen Angehörige das Pflegegeld direkt?
Nein, es geht auf das Konto der gepflegten Person. Sie oder wer eine Vollmacht hat, gibt es an die Pflegenden weiter, steuerfrei.