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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflegezeit: Freistellung von der Arbeit für die Pflege eines Angehörigen

Mit der Pflegezeit kannst du dich bis zu 6 Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Einen Anspruch hast du in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Der Lohn fällt weg, dafür gibt es Kündigungsschutz und ein zinsloses Darlehen.

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Drei Wege, frei zu bekommen

Je nachdem, wie lange du gebraucht wirst, gibt es verschiedene Freistellungen:

  • Bis zu 10 Arbeitstage bei einer akuten Pflegesituation, in jedem Betrieb. Dafür gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.
  • Die Pflegezeit mit bis zu 6 Monaten, ganz oder teilweise.
  • Die Familienpflegezeit mit bis zu 24 Monaten und mindestens 15 Wochenstunden Arbeit.

Für die Begleitung eines Angehörigen in der letzten Lebensphase gibt es eine Freistellung von bis zu 3 Monaten, auch wenn er nicht zu Hause, sondern etwa im Hospiz ist. Pflegezeit und Familienpflegezeit dauern zusammen höchstens 24 Monate.

Wer Anspruch hat

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen.
  • Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 15 Beschäftigte.
  • Es geht um einen nahen Angehörigen: Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Stiefeltern, Ehe- oder Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwager und Schwägerinnen, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkel.
  • Der Angehörige hat einen Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht. Den Nachweis bringst du mit dem Bescheid der Pflegekasse oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes.
  • Du pflegst zu Hause. Bei Kindern und Jugendlichen gilt die Freistellung auch, wenn sie außerhalb betreut werden, etwa in einer Klinik.

Ist der Pflegegrad noch nicht festgestellt und hast du die Pflegezeit angekündigt, muss die Begutachtung zu Hause innerhalb von zwei Wochen stattfinden. In kleineren Betrieben kannst du die Pflegezeit beantragen. Der Arbeitgeber muss dann innerhalb von vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen.

So kündigst du die Pflegezeit an

Spätestens 10 Arbeitstage vor dem Beginn sagst du deinem Arbeitgeber in Textform Bescheid, eine E-Mail reicht. Darin steht, ab wann und wie lange du freigestellt werden willst und ob ganz oder teilweise. Bei teilweiser Freistellung schreibst du dazu, wie du die restliche Arbeitszeit verteilen möchtest. Darüber schließt ihr eine schriftliche Vereinbarung. Der Arbeitgeber muss deinen Wünschen folgen, außer es sprechen dringende betriebliche Gründe dagegen.

Plane die Dauer sorgfältig. Für denselben Angehörigen kannst du die Pflegezeit nur einmal nehmen. Hast du weniger als 6 Monate angekündigt, geht eine Verlängerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Ab der Ankündigung, frühestens 12 Wochen vor dem Beginn, bis zum Ende der Pflegezeit darf dir nicht gekündigt werden. Endet die Pflege früher, etwa weil der Angehörige ins Heim zieht, endet die Pflegezeit vier Wochen später.

Geld und Versicherung während der Pflegezeit

Die Pflegezeit ist unbezahlt. Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kannst du ein zinsloses Darlehen beantragen. Es deckt die Hälfte des Nettolohns, der dir fehlt, und wird nach der Freistellung in Raten zurückgezahlt.

  • Krankenversicherung: Viele sind über den Ehepartner familienversichert. Wer das nicht ist, versichert sich freiwillig und bekommt auf Antrag einen Zuschuss der Pflegekasse zum Mindestbeitrag.
  • Rente: Pflegst du mindestens 10 Stunden in der Woche an 2 Tagen und hat der Angehörige mindestens Pflegegrad 2, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge.
  • Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge zahlt in dieser Zeit die Pflegekasse.
  • Unfallversicherung: Bei der Pflege bist du gesetzlich unfallversichert.

Das Pflegegeld der gepflegten Person, bei Pflegegrad 3 599 € im Monat, darf an dich weitergegeben werden und ist dann steuerfrei.

Einzelne Tage und Arzttermine

Für einzelne Arzttermine gibt es im Pflegezeitgesetz keinen eigenen Anspruch auf Freistellung. Oft helfen Gleitzeit, Urlaub oder eine Absprache im Team. Manche Arbeits- und Tarifverträge sehen bezahlte Freistellung bei kurzer Verhinderung vor, frag in der Personalabteilung nach.

Stehen regelmäßig Termine an, kann eine teilweise Pflegezeit passen, etwa mit einem freien Tag in der Woche. Die Pflegezeit muss dafür nicht voll genommen werden.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich Pflegezeit nehmen?

Bis zu 6 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen, ganz oder teilweise. Zusammen mit einer Familienpflegezeit höchstens 24 Monate.

Bekomme ich während der Pflegezeit Geld?

Kein Gehalt. Du kannst ein zinsloses Darlehen für die Hälfte des fehlenden Nettolohns beantragen, und die gepflegte Person darf dir ihr Pflegegeld weitergeben.

Kann mein Arbeitgeber die Pflegezeit ablehnen?

In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nicht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Nur bei der Verteilung der Arbeitszeit darf er dringende betriebliche Gründe einwenden. In kleineren Betrieben muss er einen Antrag innerhalb von vier Wochen beantworten und eine Ablehnung begründen.

Brauche ich für die Pflegezeit einen Pflegegrad?

Ja, mindestens Pflegegrad 1 beim Angehörigen, nachgewiesen durch Bescheid oder Bescheinigung. Für die 10 Tage bei einer akuten Pflegesituation reicht eine ärztliche Bescheinigung.

Bin ich in der Pflegezeit versichert?

Ja. Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und ab Pflegegrad 2 bei mindestens 10 Stunden Pflege zur Rentenversicherung. Für die Krankenversicherung gibt es auf Antrag einen Zuschuss, wenn du nicht familienversichert bist.

Kann ich mich für einzelne Arzttermine freistellen lassen?

Einen eigenen Anspruch dafür gibt es nicht. Hilfreich sind Gleitzeit, Urlaub, Regeln im Arbeitsvertrag oder eine teilweise Pflegezeit mit festen freien Tagen.