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PflegeanteilZuschuss-Check

Familien­pflege­zeit: Weniger arbeiten, um einen Angehörigen zu pflegen

Mit der Familienpflegezeit kannst du deine Arbeitszeit bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden in der Woche verringern, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Einen Anspruch hast du in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten, Auszubildende zählen dabei nicht mit. Für das fehlende Einkommen gibt es ein zinsloses Darlehen.

Tochter umarmt ihre Mutter im Park

Familien­pflege­zeit oder Pflegezeit?

Beide Freistellungen sind für die Pflege zu Hause gedacht, sie unterscheiden sich aber deutlich:

  • Dauer: Pflegezeit bis zu 6 Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate.
  • Arbeit: Bei der Pflegezeit kannst du ganz aufhören, bei der Familienpflegezeit arbeitest du im Schnitt mindestens 15 Stunden in der Woche weiter.
  • Betrieb: Pflegezeit ab mehr als 15 Beschäftigten, Familienpflegezeit ab mehr als 25 Beschäftigten ohne Auszubildende.
  • Ankündigung: Pflegezeit 10 Arbeitstage vorher, Familienpflegezeit 8 Wochen vorher.

Beide zusammen dauern höchstens 24 Monate und müssen direkt aneinander anschließen. Wie die kürzere Variante funktioniert, steht bei der Pflegezeit.

Die Voraussetzungen

  • Du bist beschäftigt, auch in Ausbildung.
  • Dein Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 25 Beschäftigte, Auszubildende nicht mitgezählt.
  • Du pflegst einen nahen Angehörigen zu Hause, etwa Eltern, Schwiegereltern, Partner, Geschwister oder Kinder. Bei minderjährigen Kindern geht es auch, wenn sie außer Haus betreut werden.
  • Der Angehörige hat einen Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht. Du weist ihn mit dem Bescheid der Pflegekasse nach.
  • Deine Arbeitszeit bleibt bei mindestens 15 Stunden in der Woche. Schwankt sie, zählt der Durchschnitt über bis zu ein Jahr.

In kleineren Betrieben kannst du die Familienpflegezeit beantragen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen.

Ankündigen und vereinbaren

Spätestens 8 Wochen vor dem Beginn kündigst du die Familienpflegezeit schriftlich an. Du schreibst, ab wann, wie lange und mit wie vielen Stunden du arbeiten möchtest und wie die Stunden verteilt sein sollen.

Danach schließt du mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über die neue Arbeitszeit. Er muss deinen Wünschen folgen, außer es sprechen dringende betriebliche Gründe dagegen.

Soll die Familienpflegezeit an eine Pflegezeit anschließen, musst du sie spätestens 3 Monate vor ihrem Beginn ankündigen. Umgekehrt, also Pflegezeit nach Familienpflegezeit, gilt die Frist von 8 Wochen.

Das zinslose Darlehen

Beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben kannst du ein zinsloses Darlehen beantragen. Es gleicht die Hälfte des Nettolohns aus, der dir durch die kürzere Arbeitszeit fehlt, und wird monatlich ausgezahlt. Du darfst auch weniger nehmen.

Nach dem Ende der Freistellung zahlst du das Darlehen in Raten zurück, spätestens innerhalb von 48 Monaten nach dem Beginn der Familienpflegezeit. Gerätst du in eine finanzielle Notlage, lässt sich die Rückzahlung auf Antrag stunden.

Neben dem Darlehen hilft das Pflegegeld der gepflegten Person, das sie an dich weitergeben darf, bei Pflegegrad 2 347 €, bei Pflegegrad 4 800 € im Monat. Arbeitest du höchstens 30 Stunden und pflegst mindestens 10 Stunden in der Woche, zahlt die Pflegekasse außerdem Rentenbeiträge für dich, ab Pflegegrad 2.

Kündigungsschutz und Rückkehr

Ab der Ankündigung, frühestens 12 Wochen vor dem Beginn, bis zum Ende der Familienpflegezeit darf dir nicht gekündigt werden.

Nach dem Ende kehrst du zu deiner vorherigen Arbeitszeit zurück. Endet die Pflege früher, weil der Angehörige ins Heim zieht oder stirbt, endet die Familienpflegezeit vier Wochen danach. Sag dem Arbeitgeber dann sofort Bescheid.

Das Pflegegeld, das an dich weitergeht, ist steuerfrei und zählt nicht als Lohn. Wie es bei Pflegegrad 2 bis 5 gezahlt wird, steht beim Pflegegeld.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Familienpflegezeit?

Bis zu 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen. Zusammen mit einer Pflegezeit dürfen es insgesamt ebenfalls höchstens 24 Monate sein.

Wie viele Stunden muss ich in der Familienpflegezeit arbeiten?

Mindestens 15 Stunden in der Woche. Schwankt die Arbeitszeit, zählt der Durchschnitt über bis zu ein Jahr.

Wird die Familienpflegezeit bezahlt?

Du bekommst Lohn für die Stunden, die du weiter arbeitest. Für die Hälfte des fehlenden Nettolohns gibt es ein zinsloses Darlehen, das du später zurückzahlst. Ein eigenes Lohnersatzgeld gibt es nicht.

Kann ich Familienpflegezeit und Pflegezeit kombinieren?

Ja, wenn beide direkt aneinander anschließen und zusammen nicht länger als 24 Monate dauern. Beachte die längere Ankündigungsfrist von 3 Monaten, wenn die Familienpflegezeit auf eine Pflegezeit folgt.

Was passiert, wenn die Pflege früher endet?

Dann endet die Familienpflegezeit vier Wochen nachdem sich die Lage geändert hat, etwa durch den Umzug ins Heim oder den Tod des Angehörigen. Danach arbeitest du wieder wie vorher.

Gibt es Familienpflegezeit auch in kleinen Betrieben?

Einen Anspruch nicht, aber du kannst sie beantragen. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen.