Kombinationsleistung: So rechnet die Kasse Pflegegeld und Pflegedienst zusammen
Kommt ein Pflegedienst, schöpft er die Sachleistung oft nicht ganz aus. Den ungenutzten Anteil zahlt die Kasse als Pflegegeld aus, im selben Verhältnis. Nutzt der Dienst 70 Prozent der Sachleistung, gibt es noch 30 Prozent des Pflegegelds.

Die Regel
Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wurde. Maßgeblich ist also der Anteil in Prozent. So steht es in § 38 SGB XI. Die Kombination gibt es ab Pflegegrad 2. Beantragt wird sie formlos bei der Kasse oder gleich im Antrag auf den Pflegegrad.
Schritt für Schritt gerechnet
- Nimm die Monatsrechnung des Pflegedienstes, soweit sie über die Kasse läuft.
- Teile sie durch die Sachleistung deines Pflegegrads. Das ergibt den genutzten Anteil.
- Der Rest bis 100 Prozent ist der Anteil am Pflegegeld, den die Kasse auszahlt.
Ein Beispiel bei Pflegegrad 3: Der Dienst rechnet ein Viertel von 1.497 € ab. Genutzt sind 25 Prozent, also zahlt die Kasse 75 Prozent von 599 € als Pflegegeld. Den Betrag in Euro für eure Zahlen zeigt der Rechner auf dieser Seite.
Warum sich die Mischung oft lohnt
Die Sachleistung ist in jedem Pflegegrad deutlich höher als das Pflegegeld. Ein Prozent Sachleistung ist deshalb mehr Geld wert als ein Prozent Pflegegeld. Für die Familie heißt das: Jeder Euro, den der Pflegedienst verbraucht, kostet weniger als einen Euro Pflegegeld.
Typisch ist diese Aufteilung: Der Dienst übernimmt, was körperlich schwer ist oder Fachwissen braucht, etwa das Duschen zweimal in der Woche. Die Familie macht den Rest und behält den größeren Teil des Pflegegelds. Behandlungspflege wie Verbände oder Kompressionsstrümpfe zählt dabei nicht mit, weil sie die Krankenkasse zahlt.
Was mitzählt und was nicht
- Zählt mit: alle Einsätze des Pflegedienstes, die über die Sachleistung laufen, und der Teil der Sachleistung, den du für Hilfe im Alltag umwandelst, bis zu 40 Prozent.
- Zählt nicht mit: Tagespflege, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Behandlungspflege der Krankenkasse.
Wer Betreuung braucht, nutzt deshalb zuerst den Entlastungsbetrag, der das Pflegegeld nicht senkt, und erst danach die Umwandlung.
Auszahlung und Bindung
Die Kasse kennt den genutzten Anteil erst, wenn die Rechnung des Dienstes da ist. Das anteilige Pflegegeld kommt deshalb oft erst nachträglich. An das gewählte Verhältnis bist du nach dem Gesetz sechs Monate gebunden. Ändert sich der Bedarf deutlich, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sprich mit der Kasse über eine Anpassung.
Wer die Kombination nutzt, muss keinen Beratungsbesuch abrufen, darf es aber. Für die Rente der Pflegeperson gilt: Mit Kombination zahlt die Kasse etwas geringere Beiträge als bei reinem Pflegegeld, nämlich 85 Prozent davon.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Kombinationsleistung?
Teile die Rechnung des Pflegedienstes durch die Sachleistung deines Pflegegrads. Der Prozentsatz, der übrig bleibt, gilt fürs Pflegegeld. Nutzt der Dienst 40 Prozent, gibt es 60 Prozent des Pflegegelds.
Lohnt sich die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 2?
Oft ja, gerade wenn der Dienst nur für einzelne Aufgaben kommt. Bei Pflegegrad 2 ist die Sachleistung mit 796 € aber schneller aufgebraucht als bei höheren Graden. Kommt der Dienst täglich, bleibt vom Pflegegeld von 347 € meist wenig übrig.
Was bekommt man bei Pflegegrad 5 mit Kombinationsleistung?
Das hängt davon ab, wie viel der Dienst von 2.299 € nutzt. Braucht er die Hälfte, gibt es die Hälfte von 990 € als Pflegegeld. Den Betrag für eure Rechnung zeigt der Rechner auf dieser Seite.
Zahlt die Kasse das anteilige Pflegegeld sofort?
Meist erst, wenn die Abrechnung des Pflegedienstes vorliegt. Deshalb kommt das Geld oft einige Wochen später. Frag bei deiner Kasse nach, wie sie das handhabt.
Kann ich das Verhältnis jeden Monat ändern?
Das Gesetz sieht eine Bindung von sechs Monaten an das gewählte Verhältnis vor. In der Praxis rechnen viele Kassen monatlich nach der tatsächlichen Rechnung ab. Ändert sich der Bedarf deutlich, sprich mit der Kasse.
Zählt die Tagespflege bei der Kombinationsleistung mit?
Nein. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget und kürzt weder die Sachleistung noch das Pflegegeld. Das gilt auch für den Entlastungsbetrag.