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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflegegrad beantragen: So geht der Antrag Schritt für Schritt

Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse, die zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen gehört. Ein Anruf oder ein kurzer Brief reicht, das Formular kommt danach. Entscheidend ist das Datum: Die Leistungen gelten ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht.

Tochter im Gespräch mit ihrer Mutter

Wer den Antrag stellt und wo

Antragsteller ist der Mensch, der Pflege braucht. Kinder, Partner oder Nachbarn können den Antrag für ihn stellen, wenn er einverstanden ist oder eine Vollmacht vorliegt. Zuständig ist die Pflegekasse bei seiner Krankenkasse, also etwa bei der AOK, der Barmer, der TK, der DAK, einer IKK oder einer BKK. Jede Kasse hat eigene Formulare, gefragt wird überall dasselbe, und die Beträge sind gleich.

Viele Kassen bieten den Antrag online an, im Kundenportal oder in der App. Wer lieber Papier hat, lässt sich das Formular schicken oder lädt es als PDF zum Ausdrucken herunter. Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung. Beamte informieren zusätzlich die Beihilfe.

Erst anrufen, dann das Formular

Der erste Kontakt zählt als Antrag, das Formular darf nachkommen. Die Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem die Kasse davon erfährt, sofern die Pflegebedürftigkeit da schon bestand. Braucht der Vater schon seit Monaten Hilfe und rufst du am 29. an, zahlt die Kasse für diesen ganzen Monat. Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe braucht.

Bitte die Kasse, den Eingang schriftlich zu bestätigen, oder notiere dir am Telefon Datum, Uhrzeit und Namen. Kommt das Formular, füll es zügig aus und schick es zurück.

Was im Formular gefragt wird

  • Welche Leistung ihr wollt: Pflegegeld, Pflegedienst oder beides. Wer unsicher ist, kreuzt Pflegegeld an und ändert es später.
  • Wer pflegt und wie viele Stunden in der Woche. Das ist wichtig für die Rentenbeiträge der Pflegeperson.
  • Bankverbindung, Hausarzt und behandelnde Ärzte.
  • Das Einverständnis, dass Ärzte Auskunft geben dürfen.
  • Ob ihr das Gutachten zugeschickt bekommen wollt. Sag ja, du brauchst es für einen möglichen Widerspruch.

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und Umbau beantragst du später gesondert. Oft empfiehlt die Gutachterin solche Hilfen schon bei der Begutachtung. Stimmt ihr zu, gilt ihre Empfehlung bereits als Antrag.

Checkliste vor der Begutachtung

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst für einen Termin. Diese Unterlagen sollten dann bereitliegen:

  • Arztbriefe und Entlassungsberichte aus Krankenhaus und Reha
  • Der aktuelle Medikamentenplan
  • Eine Liste der Hilfsmittel, vom Rollator bis zur Einlage
  • Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: wann welche Hilfe nötig war, auch nachts
  • Namen und Telefonnummern von Ärzten, Pflegedienst und Therapeuten
  • Vollmacht oder Betreuerausweis, falls vorhanden

Vorab lohnt ein Blick in den Pflegegrad-Rechner: Er geht dieselben Fragen durch und zeigt, wo die Punkte entstehen. Wie der Termin selbst abläuft, steht bei der Begutachtung.

Fristen der Pflege­kasse

Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. Liegt der Pflegebedürftige im Krankenhaus oder in einer Reha und muss die Versorgung danach geklärt werden, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche stattfinden. Wird zu Hause gepflegt und hat die Pflegeperson beim Arbeitgeber Pflegezeit angekündigt, gilt eine Frist von zwei Wochen. Überschreitet die Kasse die 25 Arbeitstage ohne triftigen Grund, zahlt sie für jede angefangene Woche einen festen Ausgleich.

Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst beim Antrag. Frag dort früh nach, am besten schon in den ersten Tagen des Aufenthalts.

Nach dem Bescheid

Mit dem Bescheid kommt das Pflegegeld jeden Monat von selbst, die Nachzahlung ab dem Antragsmonat gleich mit. Andere Leistungen musst du abrufen: den Entlastungsbetrag mit Rechnungen, die Pflegebox über einen Anbieter, den Umbau-Zuschuss vor dem Einbau. Welche Leistungen es je Pflegegrad gibt, zeigt die Übersicht der Leistungen der Pflegeversicherung.

Ist der Bescheid zu niedrig oder wurde der Antrag abgelehnt, bleibt ein Monat für den Widerspruch.

Häufige Fragen

Kann ich den Pflegegrad online beantragen?

Ja, bei den meisten Kassen im Kundenportal oder in der App, oft auch per Mail. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Nachricht bei der Kasse eingeht. Heb die Eingangsbestätigung auf.

Wo bekomme ich das Formular zum Ausdrucken, etwa bei der AOK?

Jede Kasse stellt ihr Formular als PDF bereit oder schickt es auf Anruf zu. Du brauchst es aber nicht, um den Antrag zu stellen. Ruf zuerst an, damit das Datum feststeht, und reiche das Formular nach.

Kann ich gleich Pflegegrad 3 beantragen?

Nein, du beantragst Leistungen der Pflegeversicherung, nicht einen bestimmten Grad. Welcher Grad es wird, ergibt sich aus den Punkten der Begutachtung. Beschreib im Antrag aber ruhig, wie viel Hilfe nötig ist.

Muss man den Pflegegrad jedes Jahr neu beantragen?

Nein. Der Pflegegrad gilt, bis sich etwas ändert oder die Kasse ihn wie im Bescheid angekündigt neu prüft. Nur wenn mehr Hilfe nötig wird, stellst du einen Antrag auf Höherstufung.

Was ist das Urlaubsgeld bei Pflegegrad 2?

Gemeint ist meist die Verhinderungspflege. Macht die pflegende Person Urlaub oder ist krank, zahlt die Kasse eine Ersatzpflege aus bis zu 3.539 € im Jahr, zusammen mit der Kurzzeitpflege. Das Geld gibt es nur gegen Nachweis der Kosten.

Brauche ich einen Pflegegrad für einen Rollator oder Rollstuhl?

Nein. Rollator und Rollstuhl verordnet der Arzt, die Krankenkasse zahlt bis auf eine kleine Zuzahlung. Einen Pflegegrad brauchst du für Leistungen der Pflegekasse, etwa die Pflegebox oder den Umbau-Zuschuss.

Pflegegrad abgelehnt: Wann kann ich neu beantragen?

Jederzeit, eine Sperrfrist gibt es nicht. Sinnvoll ist ein neuer Antrag aber nur, wenn sich seit der Begutachtung etwas verändert hat. Hältst du das Gutachten für falsch, ist der Widerspruch innerhalb eines Monats der bessere Weg.