Pflegeheim und eigenes Haus: verkaufen, vermieten oder behalten?
Das eigene Haus bleibt geschützt, solange der Ehepartner darin wohnt und es angemessen ist. Steht es leer oder wohnen dort nur andere Verwandte, zählt es als Vermögen, und das Sozialamt kann verlangen, dass es vermietet oder verkauft wird. Bis dahin zahlt das Amt die Heimkosten oft als Darlehen.

Wann das Haus geschützt bleibt
Das Haus spielt erst eine Rolle, wenn Rente und Erspartes nicht reichen und das Sozialamt helfen soll. Wer die Heimkosten selbst zahlen kann, muss nichts verkaufen.
Braucht es das Sozialamt, gilt ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung als geschützt, wenn beides zutrifft:
- Der Mensch im Heim oder sein Ehepartner wohnt noch darin, allein oder mit Angehörigen.
- Das Haus ist angemessen. Das Amt schaut auf die Zahl der Bewohner, die Wohnfläche, das Grundstück und den Wert.
Zieht der einzige Bewohner dauerhaft ins Heim, fällt dieser Schutz weg. Dass ein Kind im Haus wohnt, reicht in der Regel nicht. Nur wenn der Verkauf eine besondere Härte wäre, kann das Amt darauf verzichten. Wohnt der Ehepartner noch im Haus, gilt das unter Ehepartner im Pflegeheim Beschriebene.
Vermieten, verkaufen oder Darlehen
Ist das Haus nicht mehr geschützt, muss es eingesetzt werden. Dafür gibt es drei Wege:
- Vermieten: Die Miete zählt als Einkommen und geht in die Heimkosten. Das Haus bleibt in der Familie, macht aber Arbeit und Kosten.
- Verkaufen: Der Erlös zählt als Vermögen. Er wird für das Heim eingesetzt, bis nur noch 10.000 € übrig sind.
- Darlehen vom Sozialamt: Lässt sich das Haus nicht sofort verkaufen oder wäre das eine Härte, zahlt das Amt die Heimkosten als Darlehen. Es lässt sich dafür eine Grundschuld eintragen. Das Geld wird fällig, wenn das Haus verkauft wird, spätestens aus dem Erbe.
Ein Verkauf unter Wert, etwa an ein Kind, hilft nicht. Der Unterschied zum Marktwert kann als Schenkung gelten. Wie Haus, Rente und Sozialamt zusammenspielen, steht unter wer das Heim bezahlt.
Das Haus wurde schon an ein Kind übertragen
Viele Eltern überschreiben ihr Haus früh an ein Kind. Ob das die Heimkosten berührt, hängt vor allem von der Zeit ab:
- Lagen zwischen der Übertragung und dem Moment, in dem das Geld für das Heim nicht mehr reicht, mehr als zehn Jahre, ist eine Rückforderung ausgeschlossen.
- Sind es weniger als zehn Jahre, kann das Sozialamt vom Kind verlangen, einen Teil der Heimkosten zu zahlen, bis der Wert des Geschenks erreicht ist. Das Kind kann stattdessen auch das Haus zurückgeben.
Hat sich der Elternteil ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten, kommt es auf den Vertrag an. Das ist eine Frage für eine Beratung im Einzelfall. Wichtig: Die Grenze von 100.000 € beim Elternunterhalt schützt vor der Rückforderung einer Schenkung nicht.
Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Leerstand
Solange nicht klar ist, ob der Heimplatz auf Dauer ist, muss nichts verkauft werden. Wer zunächst in die Kurzzeitpflege geht und zurück nach Hause will, behält sein Haus als Wohnung.
Muss jemand aus dem Heim ins Krankenhaus, bleibt der Heimplatz frei. Das Heim hält ihn bis zu 42 Tage im Jahr frei, bei einem Krankenhausaufenthalt auch länger. Ab dem vierten Tag der Abwesenheit sinken die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung um mindestens 25 Prozent. Die Investitionskosten laufen voll weiter.
Ein leer stehendes Haus kostet weiter Geld: Grundsteuer, Versicherung, Heizung gegen Frost. Plane diese Kosten ein, wenn ihr über Vermieten oder Verkaufen entscheidet.
Häufige Fragen
Muss man das Haus verkaufen, wenn man ins Pflegeheim kommt?
Nur wenn das Geld für das Heim nicht reicht und niemand aus dem Haushalt mehr darin wohnt. Wohnt der Ehepartner noch dort, bleibt ein angemessenes Haus geschützt. Oft ist Vermieten eine Alternative zum Verkauf.
Kann das Sozialamt das Haus der Kinder nehmen?
Ein Haus, das den Kindern selbst gehört, bleibt unberührt, solange ihre Einkünfte unter 100.000 € im Jahr liegen. Anders ist es, wenn die Eltern ihnen das Haus in den letzten zehn Jahren geschenkt haben. Dann kann das Amt das Geschenk zurückfordern.
Was kostet das Pflegeheim, wenn der Bewohner im Krankenhaus liegt?
Der Platz bleibt frei, und die Kasse zahlt weiter. Ab dem vierten Tag der Abwesenheit sinken die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung um mindestens 25 Prozent. Die Investitionskosten zahlst du in voller Höhe weiter.
Zählt eine Eigentumswohnung wie ein Haus?
Ja, es gelten dieselben Regeln. Eine selbst bewohnte, angemessene Wohnung ist geschützt, solange der Mensch im Heim oder sein Partner darin lebt. Eine vermietete Wohnung zählt dagegen von Anfang an als Vermögen, die Miete als Einkommen.
Wie lange vorher muss man das Haus überschreiben?
Eine Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn zwischen der Übertragung und dem Beginn der Geldnot mehr als zehn Jahre liegen. Eine Überschreibung kurz vor dem Heim hilft also nicht. Vor einer Übertragung lohnt sich eine Beratung beim Notar.
Was passiert mit dem Geld aus dem Hausverkauf?
Es zählt als Vermögen und wird für die Heimkosten eingesetzt, bis 10.000 € übrig sind. Erst danach zahlt das Sozialamt. Hat das Amt vorher als Darlehen gezahlt, wird das Darlehen aus dem Erlös zurückgezahlt.