Heimvertrag: was drinstehen muss und worauf Angehörige achten
Der Heimvertrag ist ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Er legt fest, was das Heim leistet, was es kostet und wie beide Seiten kündigen können. Viele Regeln darin sind gesetzlich vorgegeben und dürfen nicht zum Nachteil der Bewohner geändert werden.

Vor dem Vertrag: die Informationen des Heims
Bevor der Vertrag unterschrieben wird, muss das Heim schriftlich und verständlich informieren: über Zimmer und Ausstattung, über die Leistungen, über die Preise mit allen Bestandteilen und über die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen. Es muss auch sagen, in welchen Fällen es Leistungen nicht anpasst, etwa wenn jemand später eine Beatmung braucht. Diese Angaben werden Teil des Vertrags. Weicht der Vertrag davon ab, muss das Heim darauf deutlich hinweisen.
Was im Vertrag stehen muss
- Die Leistungen für Wohnen, Pflege, Betreuung und Verpflegung, einzeln beschrieben.
- Das Entgelt, aufgeteilt in Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, mit dem Anteil, den die Pflegekasse trägt.
- Zusatzleistungen, etwa ein größeres Zimmer, getrennt und nur mit eigener Vereinbarung.
- Die Regeln für Abwesenheit, Kündigung und den Todesfall.
- Die Pflicht des Heims, Leistungen an einen veränderten Pflegebedarf anzupassen, und die Fälle, in denen es das ausschließt.
Der Vertrag gilt in der Regel unbefristet. Eine Befristung ist nur erlaubt, wenn sie den Interessen der Bewohner nicht widerspricht.
Zahlungsbeginn, Kaution und Abwesenheit
Bezahlt wird ab dem Tag des Einzugs. Für die Zeit davor, etwa um ein Zimmer freizuhalten, darf ein Heim mit Kassenzulassung kein Entgelt verlangen. Eine Kaution darf ein Heim, das seine Preise mit den Kassen vereinbart hat, von Bewohnern mit Leistungen der Pflegekasse für die Heimpflege nicht fordern. Was ein Platz im Schnitt kostet, zeigt der Rechner für die Heimkosten.
Ist jemand länger abwesend, etwa im Krankenhaus, hält das Heim den Platz bis zu 42 Tage im Jahr frei. Dauert die Abwesenheit länger als drei Tage, muss es für diese Zeit Abschläge von mindestens 25 Prozent machen. Die genaue Höhe regelt der Rahmenvertrag im Land.
Wenn die Preise steigen
Das Heim darf die Preise erhöhen, wenn sich die Grundlage der Berechnung ändert, etwa durch höhere Löhne. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt und begründet werden, mit einer Gegenüberstellung von alten und neuen Beträgen. Fällig wird sie frühestens vier Wochen nach Zugang des Schreibens. Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Was bei Erhöhungen sonst gilt, steht unter wenn die Heimkosten steigen.
Kündigung durch Bewohner und Heim
Bewohner können bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende desselben Monats kündigen. In den ersten zwei Wochen nach Beginn des Vertrags geht es jederzeit ohne Frist. Bei einem wichtigen Grund ist eine fristlose Kündigung möglich.
Das Heim selbst kann nur aus einem wichtigen Grund kündigen, zum Beispiel wenn der Betrieb eingestellt wird, wenn es den Pflegebedarf trotz Anpassungspflicht nicht mehr erfüllen kann oder bei einem erheblichen Zahlungsrückstand.
Tod, Unterschrift und Vollmacht
Mit dem Tod endet der Vertrag. Für die Überlassung des Zimmers darf das Heim höchstens zwei Wochen nach dem Sterbetag noch ein Entgelt vereinbart haben, gekürzt um das, was es dadurch spart. Die Pflegekasse zahlt bis einschließlich des Sterbetags.
Unterschreibt ein Kind den Vertrag für die Mutter, sollte klar sein, in welcher Rolle: als Bevollmächtigter oder rechtlicher Betreuer in ihrem Namen, nicht als eigener Vertragspartner. Klauseln, nach denen Angehörige persönlich für die Kosten haften, etwa als Bürge oder Mitschuldner, muss niemand unterschreiben. Ob Kinder für die Heimkosten aufkommen müssen, regelt allein der Elternunterhalt.
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Heimvertrag kündigen?
Als Bewohner bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende dieses Monats, schriftlich. In den ersten zwei Wochen geht es jederzeit ohne Frist, bei einer Preiserhöhung zum Zeitpunkt der Erhöhung.
Was passiert mit dem Heimvertrag beim Tod?
Er endet mit dem Tod. Für das Zimmer darf höchstens für zwei Wochen danach noch ein Entgelt vereinbart sein, gekürzt um das, was das Heim spart.
Darf das Pflegeheim eine Kaution verlangen?
Ein zugelassenes Heim, das mit den Kassen Preise vereinbart hat, darf von Bewohnern mit Leistungen der Pflegekasse keine Kaution fordern. Bei anderen Heimen ist sie auf das Doppelte eines Monatsentgelts begrenzt.
Müssen Angehörige den Heimvertrag unterschreiben?
Nein, Vertragspartner ist die Person, die einzieht. Angehörige unterschreiben nur mit Vollmacht oder als Betreuer in ihrem Namen.
Was kostet es, wenn die Bewohnerin im Krankenhaus ist?
Das Heim hält den Platz bis zu 42 Tage im Jahr frei. Bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen muss es Abschläge von mindestens 25 Prozent machen.
Kann das Heim einfach kündigen?
Nein, nur aus wichtigem Grund, etwa bei Schließung, bei einem Pflegebedarf, den es trotz Anpassung nicht leisten kann, oder bei erheblichen Zahlungsrückständen.