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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege­heim in Sachsen: Eigen­anteil im ersten und im vierten Jahr

Ein Heimplatz in Sachsen kostet dich im ersten Jahr im Schnitt 3.152 € im Monat, ab dem vierten Jahr 1.870 €. Damit liegt Sachsen auf Platz 11 von 16 und unter dem Bundesschnitt von 3.364 €. Günstig sind vor allem Unterkunft und Verpflegung.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt
Heim in Sachsen, erstes Jahr, Pflegegrad 3, im Monat4.791 €
Zahlt die Kasse1.639 €
Zahlst du selbst3.152 €
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Kasse 1.319 € für die Pflege und 320 € Zuschlag. Bei Pflegegrad 2, 4 und 5 bleibt dein Eigenanteil gleich, nur der Anteil der Kasse ändert sich.

So sinkt der Eigen­anteil mit jedem Jahr

Der Zuschlag gilt nur für den Pflegeanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
AufenthaltZuschlag der KasseDu zahlst in SachsenDeutschland
1. Jahr320 € (15 Prozent)3.152 €3.364 €
2. Jahr641 € (30 Prozent)2.831 €3.051 €
3. Jahr1.068 € (50 Prozent)2.404 €2.633 €
ab dem 4. Jahr1.602 € (75 Prozent)1.870 €2.111 €

Woraus sich der Betrag zusammensetzt

Durchschnitt aller Heime im Land, im Monat, Stand 1. Juli 2026. Ausbildung ist im Pflegeanteil schon enthalten.
PostenSachsenDeutschland
Pflege (einheitlicher Eigenanteil)2.136 €2.088 €
davon Ausbildung135 €150 €
Unterkunft und Verpflegung881 €1.068 €
Investitionskosten455 €521 €
Eigenanteil ohne Zuschlag3.472 €3.677 €

Woher der niedrigere Betrag kommt

Der Pflegeanteil liegt in Sachsen mit 2.136 € leicht über dem Bundesschnitt von 2.088 €. Den Unterschied machen die anderen Posten: Unterkunft und Verpflegung kosten 881 € statt 1.068 €, die Investitionskosten 455 € statt 521 €.

Weil der Pflegeanteil vergleichsweise hoch ist, wirkt der Zuschlag der Kasse hier gut. Nach drei Jahren im Heim sinkt der Eigenanteil auf 1.870 €, im Bundesschnitt sind es dann 2.111 €.

Sachsen oder Sachsen-Anhalt?

Sachsen und Sachsen-Anhalt sind zwei Flächenländer mit eigenen Heimkosten. In Sachsen-Anhalt zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 2.891 €, so wenig wie in keinem anderen Land. Die Posten dort zeigt die Seite Pflegeheim in Sachsen-Anhalt.

Die übrigen Nachbarn liegen im ersten Jahr so: Thüringen 3.163 €, Brandenburg 3.150 €, Bayern 3.270 €.

Wenn Rente und Erspartes nicht reichen

Den Antrag auf Hilfe zur Pflege stellst du beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Ist eine andere Stelle zuständig, wird er weitergeleitet und gilt trotzdem ab dem Tag, an dem er eingegangen ist.

Vorher werden Rente und Vermögen eingesetzt, bis auf 10.000 € je Person. Der Barbetrag von 152,01 € im Monat bleibt beim Menschen im Heim. Kinder zahlen nur, wenn eines von ihnen mehr als 100.000 € im Jahr an Einkünften hat. Wie das zusammenhängt, steht unter wer das Heim bezahlt.

Vor dem Umzug: Kosten prüfen

  • Frag nach der aktuellen Preisliste. Will ein Heim die Preise erhöhen, muss es das vorher schriftlich ankündigen und begründen.
  • Vergleiche mehrere Heime nach dem Eigenanteil, nicht nach dem Gesamtpreis.
  • Rechne alle vier Jahre mit dem Heimkosten-Rechner durch.
  • Denk an die Steuer: Der Eigenanteil kann als außergewöhnliche Belastung zählen.

Sachsen im Vergleich mit den Nachbarn

Eigenanteil im ersten Jahr mit Zuschlag der Kasse. Ein Umzug ins Nachbarland ist erlaubt, der Anspruch auf die Leistungen der Kasse bleibt.
Bundesland1. Jahr im MonatUnterschied
Sachsen3.152 €
Bayern3.270 €+118 €
Thüringen3.163 €+11 €
Sachsen-Anhalt2.891 €−261 €
Brandenburg3.150 €−2 €

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim in Sachsen?

Im ersten Jahr im Schnitt 3.152 € Eigenanteil im Monat, im zweiten 2.831 €, im dritten 2.404 € und ab dem vierten Jahr 1.870 €.

Wie hoch ist der Eigenanteil in Sachsen-Anhalt im Vergleich?

In Sachsen-Anhalt zahlst du im ersten Jahr im Schnitt 2.891 €, in Sachsen 3.152 €. Ab dem vierten Jahr sind es 1.695 € und 1.870 €.

Hängt der Eigenanteil in Sachsen vom Pflegegrad ab?

Nein, für Pflegegrad 2 bis 5 ist er in jedem Heim gleich. Die Kasse zahlt je nach Grad zwischen 805 € und 2.096 € im Monat an das Heim.

Wo beantrage ich in Sachsen Hilfe zur Pflege?

Beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Mensch vor dem Heim gelebt hat. Ist eine andere Stelle zuständig, wird der Antrag weitergeleitet und gilt trotzdem ab dem Tag, an dem er eingegangen ist.