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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege­heim in Mecklenburg-Vorpommern: Was du im Monat zahlst

In Mecklenburg-Vorpommern zahlst du für einen Heimplatz im ersten Jahr im Schnitt 3.031 € im Monat selbst, ab dem vierten Jahr 1.789 €. Das ist Platz 14 von 16 und damit eines der günstigeren Länder. Vor allem Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten liegen deutlich unter dem Bundesschnitt.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt
Heim in Mecklenburg-Vorpommern, erstes Jahr, Pflegegrad 3, im Monat4.661 €
Zahlt die Kasse1.630 €
Zahlst du selbst3.031 €
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Kasse 1.319 € für die Pflege und 311 € Zuschlag. Bei Pflegegrad 2, 4 und 5 bleibt dein Eigenanteil gleich, nur der Anteil der Kasse ändert sich.

So sinkt der Eigen­anteil mit jedem Jahr

Der Zuschlag gilt nur für den Pflegeanteil, nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
AufenthaltZuschlag der KasseDu zahlst in Mecklenburg-VorpommernDeutschland
1. Jahr311 € (15 Prozent)3.031 €3.364 €
2. Jahr621 € (30 Prozent)2.721 €3.051 €
3. Jahr1.035 € (50 Prozent)2.307 €2.633 €
ab dem 4. Jahr1.553 € (75 Prozent)1.789 €2.111 €

Woraus sich der Betrag zusammensetzt

Durchschnitt aller Heime im Land, im Monat, Stand 1. Juli 2026. Ausbildung ist im Pflegeanteil schon enthalten.
PostenMecklenburg-VorpommernDeutschland
Pflege (einheitlicher Eigenanteil)2.070 €2.088 €
davon Ausbildung148 €150 €
Unterkunft und Verpflegung901 €1.068 €
Investitionskosten371 €521 €
Eigenanteil ohne Zuschlag3.342 €3.677 €

Warum das Heim hier weniger kostet

Der Pflegeanteil liegt mit 2.070 € fast genau im Bundesschnitt von 2.088 €. Der Unterschied entsteht bei den übrigen Posten: Unterkunft und Verpflegung kosten 901 € statt 1.068 €, die Investitionskosten 371 € statt 521 €.

Genau diese Posten senkt der Zuschlag der Pflegekasse nicht. Dass sie in Mecklenburg-Vorpommern niedrig sind, hilft deshalb in jedem Jahr im Heim, vom ersten bis zum letzten.

Flächenland mit weiten Wegen

Mecklenburg-Vorpommern ist das am dünnsten besiedelte Land, zwischen Wohnort und Heim können viele Kilometer liegen. Plane die Wege für Besuche mit ein, wenn du Heime vergleichst.

Die Nachbarn liegen im ersten Jahr nah beieinander: In Schleswig-Holstein zahlst du 3.148 €, in Brandenburg 3.150 € und in Niedersachsen 3.008 €. Ein Umzug über die Landesgrenze spart hier im Schnitt also wenig.

Vor dem Heim: was zu Hause möglich ist

Wer lieber zu Hause bleiben will, bekommt dafür Hilfe. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 € je Umbau, etwa für einen Treppenlift oder ein bodengleiches Bad, und 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Eine Tagespflege entlastet Angehörige tagsüber, dafür gibt es ab Pflegegrad 2 ein eigenes Budget der Kasse. Was zu Hause alles zusammenkommt, rechnet der Zuschuss-Check aus.

Wenn das Geld nicht reicht

Dann zahlt das Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt den Rest als Hilfe zur Pflege. Geschützt bleiben 10.000 € je Person und ein Haus, in dem der Ehepartner noch lebt. Dem Menschen im Heim bleibt ein Barbetrag von 152,01 € im Monat. Die ganze Reihenfolge steht unter wer das Heim bezahlt, alles zum Barbetrag unter Taschengeld im Pflegeheim.

Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich mit den Nachbarn

Eigenanteil im ersten Jahr mit Zuschlag der Kasse. Ein Umzug ins Nachbarland ist erlaubt, der Anspruch auf die Leistungen der Kasse bleibt.
Bundesland1. Jahr im MonatUnterschied
Mecklenburg-Vorpommern3.031 €
Schleswig-Holstein3.148 €+117 €
Niedersachsen3.008 €−23 €
Brandenburg3.150 €+119 €

Häufige Fragen

Was kostet ein Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern?

Im ersten Jahr im Schnitt 3.031 € Eigenanteil im Monat, im zweiten 2.721 €, im dritten 2.307 € und ab dem vierten Jahr 1.789 €.

Warum ist das Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern günstiger?

Vor allem, weil Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten niedriger sind als in den meisten Ländern. Der Pflegeanteil liegt dagegen nahe am Bundesschnitt.

Gilt der Eigenanteil für alle Pflegegrade?

Für Pflegegrad 2 bis 5 ja, er ist in jedem Heim gleich. Mit Pflegegrad 1 zahlt die Kasse im Heim nur 131 € im Monat, dann wird es deutlich teurer.

Wo stelle ich den Antrag auf Hilfe zur Pflege?

Beim Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Mensch vor dem Heim gewohnt hat. Ein formloses Schreiben reicht für den Anfang, das Amt zahlt ab dem Tag, an dem es davon erfährt.