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PflegeanteilZuschuss-Check

Taschengeld im Pflege­heim: der Barbetrag

Zahlt das Sozialamt einen Teil der Heimkosten, bleiben dem Menschen im Heim jeden Monat mindestens 152,01 € zur freien Verfügung. Das ist der Barbetrag, früher Taschengeld genannt. Für Kleidung kommt eine eigene Pauschale dazu.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt

Wie hoch der Barbetrag ist

Der Barbetrag beträgt mindestens 27 Prozent des Regelsatzes für Alleinstehende. Der Regelsatz liegt bei 563 €, daraus ergeben sich 152,01 € im Monat. Steigt der Regelsatz, steigt auch der Barbetrag.

Er steht allen Erwachsenen im Heim zu, deren Heimkosten das Sozialamt ganz oder teilweise übernimmt. Die Rente wird dann bis auf diesen Betrag für das Heim eingesetzt. Wer die Heimkosten ganz selbst bezahlt, bekommt keinen Barbetrag. Ihm bleibt, was nach dem Eigenanteil von Rente und Erspartem übrig ist. Wie das Sozialamt ins Spiel kommt, steht unter wer das Heim bezahlt.

Wofür das Geld gedacht ist

Das Heim deckt Wohnen, Essen, Pflege, Wäsche und Reinigung ab. Der Barbetrag ist für alles Persönliche darüber hinaus:

  • Friseur und Fußpflege, soweit sie nicht ärztlich verordnet ist
  • Zeitung, Zeitschriften, Bücher
  • Telefon und Handy
  • Kleine Wünsche wie Kaffee beim Bäcker, Süßigkeiten, Geschenke für die Enkel
  • Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel
  • Ausflüge und Fahrten

Das Heim darf den Barbetrag nicht für seine eigenen Leistungen einbehalten. Es darf ihn aber auf Wunsch verwalten, meist auf einem Taschengeldkonto, von dem es etwa Friseur oder Fußpflege direkt bezahlt. Jede Ausgabe muss es belegen können.

Kleidung und Zuzahlungen

Neben dem Barbetrag gibt es Geld für Kleidung, die Bekleidungspauschale. Die Höhe legt jedes Land oder jeder Bezirk selbst fest, oft sind es 25,97 bis 28,00 € im Monat. Manche Ämter zahlen sie einmal im Vierteljahr oder geben Kleidung statt Geld.

Zuzahlungen in der Apotheke fallen auch im Heim an, aber nur bis zu einer Obergrenze im Jahr. Für Menschen mit Sozialhilfe ist diese Grenze niedrig, weil sie sich nach dem Regelsatz richtet. Das Sozialamt zahlt die Zuzahlungen für das ganze Jahr im Voraus als Darlehen an die Krankenkasse und zieht sie in gleichen Raten vom Barbetrag ab, außer du widersprichst. Danach sind Zuzahlungen für den Rest des Jahres erledigt.

Kein Barbetrag in der Kurzzeit­pflege

In der Kurzzeitpflege gibt es in der Regel keinen eigenen Barbetrag. Der Aufenthalt ist nur vorübergehend, die Rente bleibt beim Menschen selbst, und davon laufen Miete und Kosten zu Hause weiter.

Die Pflegekasse zahlt die Pflege in der Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 aus dem Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du selbst, dafür darfst du den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen. Reicht das Geld nicht, kann das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege einspringen. Mehr unter Kurzzeitpflege.

Wenn das Geld nicht ankommt

  • Frag im Heim nach dem Taschengeldkonto und lass dir die Buchungen zeigen.
  • Prüf den Bescheid des Sozialamts. Barbetrag und Kleidungspauschale müssen darin stehen.
  • Bei einer rechtlichen Betreuung verwaltet oft der Betreuer das Geld. Er setzt es nach den Wünschen des Menschen im Heim ein.
  • Ist der Barbetrag zu niedrig berechnet, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was ein Heimplatz insgesamt kostet und was die Kasse davon zahlt, steht unter Pflegeheim Kosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Taschengeld im Pflegeheim 2026?

Mindestens 152,01 € im Monat. Das sind 27 Prozent des Regelsatzes von 563 €. Dazu kommt eine Pauschale für Kleidung, die jedes Land oder jeder Bezirk selbst festlegt.

Wer bekommt den Barbetrag?

Alle Erwachsenen im Heim, deren Kosten das Sozialamt ganz oder zum Teil übernimmt. Wer das Heim komplett selbst zahlt, bekommt keinen Barbetrag, sondern behält, was von der Rente nach dem Eigenanteil bleibt.

Darf das Heim das Taschengeld behalten?

Nein. Der Barbetrag ist für persönliche Ausgaben da. Das Heim darf ihn nur auf Wunsch verwalten und muss jede Ausgabe belegen.

Gibt es in der Kurzzeitpflege Taschengeld?

In der Regel nicht. Die Rente bleibt während der Kurzzeitpflege beim Menschen selbst, weil die Wohnung zu Hause weiterläuft. Den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung kannst du teilweise mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bezahlen.

Muss man vom Taschengeld Medikamente bezahlen?

Nur die gesetzlichen Zuzahlungen, und die sind nach oben begrenzt. Das Sozialamt legt sie zu Jahresbeginn als Darlehen aus und zieht sie in kleinen Raten vom Barbetrag ab. Danach ist man für den Rest des Jahres befreit.