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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflegegrad 1 im Pflege­heim: Was die Kasse zahlt und was nicht

Mit Pflegegrad 1 gibt die Pflegekasse im Heim nur einen Zuschuss von 131 € im Monat. Den Zuschlag, der den Eigenanteil ab Pflegegrad 2 senkt, gibt es nicht, und auch das Sozialamt zahlt Hilfe zur Pflege im Heim in der Regel erst ab Pflegegrad 2. Den Rest zahlst du selbst.

Seniorin im Rollstuhl an einem hellen Fenster, eine Pflegerin schiebt
Heim mit Pflegegrad 1, Beispiel im Monat4.683 €
Zahlt die Kasse131 €
Zahlst du selbst4.552 €
Mit Pflegegrad 1 zahlt die Kasse nur 131 €. Den Pflegeanteil trägst du ganz, hier grob mit dem Durchschnitt gerechnet.

Warum Pflegegrad 1 im Heim so teuer ist

Pflegegrad 1 bedeutet geringe Einschränkungen im Alltag, in der Begutachtung ab 12,5 Punkten. Die Pflegeversicherung geht davon aus, dass diese Menschen noch gut zu Hause leben können, und zahlt für das Heim deshalb nur einen kleinen Zuschuss.

Zum Vergleich: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Kasse 805 € im Monat für die Pflege, dazu den Zuschlag von 15 Prozent bis 75 Prozent auf den Pflegeanteil. Mit Pflegegrad 1 fällt beides weg, es bleibt bei 131 €.

Was du im Heim mit Pflegegrad 1 zahlst

Der einheitliche Eigenanteil für die Pflege gilt nur für Pflegegrad 2 bis 5. Für Pflegegrad 1 hat jedes Heim einen eigenen Satz für die Pflege. Davon zieht die Kasse ihre 131 € ab, den Rest zahlst du. Dazu kommen wie bei allen Bewohnern:

  • Unterkunft und Verpflegung, im Bundesschnitt 1.068 € im Monat
  • Investitionskosten, im Bundesschnitt 521 € im Monat

Frag das Heim vor dem Einzug nach seinem Preis für Pflegegrad 1. Er steht in der Preisliste, die das Heim dir vor dem Vertrag geben muss. Was ein Heimplatz ab Pflegegrad 2 kostet, steht unter Pflegeheim Kosten.

Das Sozialamt hilft nur im Ausnahmefall

Reichen Rente und Erspartes nicht, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege im Heim normalerweise erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 gilt ein Heimplatz aus Sicht des Gesetzes nicht als nötig. Nur in besonderen Lagen kann das Amt trotzdem helfen, etwa wenn jemand allein nicht mehr zurechtkommt und es keinen anderen Weg gibt. Das entscheidet es im Einzelfall.

Deshalb lohnt es sich, vor einem Heimplatz die Einstufung prüfen zu lassen. Hat sich der Zustand verschlechtert, stell einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 ändert sich die Rechnung deutlich. Wie das geht, steht unter Höherstufung.

Hilfe zu Hause mit Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 gibt es für ein Leben zu Hause mehr Unterstützung als für das Heim:

  • 131 € Entlastungsbetrag im Monat für Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Tagespflege
  • Bis zu 4.180 € je Umbau, etwa für einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche
  • 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Den Hausnotruf, für den die Kasse 27 € im Monat zahlt
  • Betreutes Wohnen als Mittelweg: eine eigene Wohnung mit Hilfe im Haus

Was bei Pflegegrad 1 im Einzelnen zusteht, steht unter Pflegegrad 1.

Häufige Fragen

Was zahlt die Pflegekasse im Heim bei Pflegegrad 1?

Einen Zuschuss von 131 € im Monat, im Jahr 1.572 €. Einen Zuschlag nach Aufenthaltsdauer gibt es bei Pflegegrad 1 nicht.

Kann man mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim?

Ja, das ist möglich. Du zahlst dann aber fast alles selbst, und das Sozialamt springt in der Regel nicht ein, wenn das Geld ausgeht. Kläre die Finanzierung deshalb vor dem Einzug.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim mit Pflegegrad 1?

Das hängt vom Heim ab, weil es für Pflegegrad 1 einen eigenen Pflegesatz hat. Dazu kommen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, im Bundesschnitt 1.068 € und 521 € im Monat. Von der Summe zieht die Kasse nur 131 € ab.

Zahlt das Sozialamt das Heim bei Pflegegrad 1?

In der Regel nicht. Hilfe zur Pflege im Heim gibt es erst ab Pflegegrad 2. Nur in besonderen Lagen kann das Amt im Einzelfall anders entscheiden.

Lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung vor dem Heim?

Oft ja. Wenn ein Umzug ins Heim nötig wird, hat sich die Lage meist verändert. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Kasse 805 € im Monat und den Zuschlag, und das Sozialamt kann helfen.