Zum Inhalt
PflegeanteilZuschuss-Check

Höher­stufung: So beantragst du einen höheren Pflegegrad

Braucht Mutter oder Vater mehr Hilfe als bei der letzten Begutachtung, kannst du jederzeit einen höheren Pflegegrad beantragen. Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht, danach wird neu begutachtet. Mehr Geld gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.

Tochter im Gespräch mit ihrer Mutter

Woran du merkst, dass es Zeit ist

Pflege verändert sich oft schleichend. Ein Antrag lohnt sich, wenn seit der letzten Begutachtung etwas dazugekommen ist:

  • Ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt oder ein Schlaganfall
  • Die Demenz schreitet fort, es braucht mehr Anleitung oder Aufsicht
  • Nachts ist regelmäßig Hilfe nötig
  • Inkontinenz oder Hilfe beim Toilettengang
  • Das Essen muss angereicht oder klein geschnitten werden
  • Medikamente oder Verbände brauchen jetzt täglich Hilfe

Bevor du den Antrag stellst, geh die Fragen im Pflegegrad-Rechner durch. Liegt das Ergebnis deutlich über der Schwelle zum nächsten Grad, stehen die Chancen gut. Liegt es knapp darunter, sammle zuerst Beispiele und Nachweise.

Was jeder Schritt nach oben bringt

  • Von 1 auf 2: Zum ersten Mal Pflegegeld, 347 € im Monat, dazu das Budget für den Pflegedienst, die Tagespflege und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Außerdem zahlt die Kasse ab jetzt Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
  • Von 2 auf 3: Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, das Budget für den Pflegedienst von 796 € auf 1.497 €.
  • Von 3 auf 4: Das Pflegegeld steigt von 599 € auf 800 €, der Pflege-Pauschbetrag der Angehörigen von 1.100 € auf 1.800 €.
  • Von 4 auf 5: Das Pflegegeld steigt von 800 € auf 990 €, der Pflegedienst bekommt bis zu 2.299 €.

Gleich bleibt der Entlastungsbetrag von 131 €. Er ist bei allen Pflegegraden gleich hoch und steigt nicht mit dem Grad. Im Pflegeheim ändert ein höherer Grad am Eigenanteil nichts, weil dort alle mit Pflegegrad 2 bis 5 im selben Haus denselben pflegebedingten Anteil zahlen.

Der Antrag: formlos und mit Datum

Der Antrag auf Höherstufung heißt bei manchen Kassen auch Änderungsantrag oder Verschlechterungsantrag. Er geht formlos an die Pflegekasse, per Brief, Mail, Fax oder im Kundenportal. Hinein gehören Name, Versichertennummer, der heutige Pflegegrad und ein paar Sätze dazu, was sich verändert hat. Aktuelle Arztbriefe helfen. Die Formulare der AOK oder anderer Kassen kannst du nutzen, nötig sind sie nicht.

Wer telefonisch beantragt, sollte sich den Eingang schriftlich bestätigen lassen. Das Datum entscheidet, ab wann es mehr Geld gibt.

Die neue Begutachtung

Nach dem Antrag begutachtet der Medizinische Dienst neu. Bei einer Höherstufung geschieht das oft per Telefon oder Video. Bei Demenz, Bettlägerigkeit oder wenn sich viel verändert hat, lohnt es sich, einen Hausbesuch zu verlangen. Bereite den Termin vor wie beim ersten Mal, mit Pflegetagebuch und Unterlagen, und zeig vor allem, was seit der letzten Begutachtung dazugekommen ist.

Ein Risiko gibt es: Die Gutachterin bewertet den ganzen Alltag neu. Hat sich etwas verbessert, etwa nach einer Reha, kann der Grad auch sinken. Deshalb lohnt es sich, vorher ehrlich zu rechnen.

Abgelehnt oder herabgestuft

Bleibt der Pflegegrad gleich oder sinkt er, hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Die Regeln sind dieselben wie beim ersten Bescheid: Gutachten anfordern, Modul für Modul prüfen, mit Beispielen begründen. Alternativ stellst du später einen neuen Antrag, wenn sich der Zustand weiter verändert hat.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich eine Höherstufung bei der AOK?

Wie bei jeder anderen Kasse: formlos bei der Pflegekasse der AOK, per Brief, Anruf oder im Online-Portal. Das Formular der AOK kannst du nutzen, ein kurzer Brief mit Versichertennummer und den Veränderungen reicht aber auch.

Ab wann gibt es nach der Höherstufung mehr Geld?

Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist. Kommt der Bescheid später, zahlt die Kasse die Differenz für die Monate dazwischen nach.

Kann der Pflegegrad bei einer Höherstufung auch sinken?

Ja, das ist möglich, weil der ganze Alltag neu bewertet wird. Hat sich nichts verbessert, ist das Risiko gering. Gegen eine Herabstufung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wie oft darf ich eine Höherstufung beantragen?

So oft, wie sich der Zustand verändert. Eine Sperrfrist gibt es nicht. Ein neuer Antrag ohne echte Veränderung führt aber meist zum selben Ergebnis.

Steigt der Entlastungsbetrag mit dem Pflegegrad?

Nein, er beträgt bei allen Pflegegraden 131 € im Monat. Mehr Geld für Hilfe im Alltag gibt es ab Pflegegrad 2 über die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistung, und die Sachleistung steigt mit dem Grad.

Was ist ein Verschlechterungsantrag?

Ein anderes Wort für den Antrag auf Höherstufung. Er zeigt der Kasse, dass mehr Hilfe nötig ist als bei der letzten Begutachtung, und löst eine neue Begutachtung aus.