Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5: einen passenden Platz finden
Auch bei Pflegegrad 5 zahlt die Kasse für Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr, für bis zu 8 Wochen. Die Hürde ist bei diesem Grad weniger das Geld als ein Platz, der schwerste Pflege leisten kann. Das Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter, 495 € im Monat.

Nicht jede Einrichtung nimmt Pflegegrad 5 auf
Menschen mit Pflegegrad 5 brauchen oft Lagerung rund um die Uhr, Sondenernährung, Absaugen oder eine enge Begleitung am Lebensende. Kurzzeitpflegen mit wenig Personal lehnen solche Aufnahmen manchmal ab. Deshalb lohnt es sich, beim ersten Anruf genau zu beschreiben, was gebraucht wird: Sonde, Katheter, Wechseldruckmatratze, nächtliches Umlagern. So erfährt die Familie gleich, ob das Haus passt.
Oft klappt es besser in Häusern, die auch Menschen mit hohem Pflegebedarf dauerhaft versorgen, und in Einrichtungen mit eigener Station für Kurzzeitgäste.
Für den Übergang hilft ein kurzer schriftlicher Bericht der Familie oder des Pflegedienstes: Lagerungsplan, Essgewohnheiten, wie sich Schmerzen zeigen, was beruhigt. Sondennahrung und Verbandsmaterial sind verordnet und sollten für die ersten Tage mitkommen, bis die Einrichtung selbst bestellt hat.
Kosten bei Pflegegrad 5
Der Pflegesatz ist bei Pflegegrad 5 am höchsten. Damit ist der Jahresbetrag schneller verbraucht als bei den anderen Graden, oft deutlich vor dem Ende der 8 Wochen. Der Eigenanteil für Unterkunft, Essen und Investitionskosten ist dagegen nicht höher als bei anderen Graden, meist 35 bis 65 € pro Tag.
Für diesen Eigenanteil lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen, soweit er angespart ist.
Wenn die pflegende Person in die Reha muss
Braucht die pflegende Person selbst eine stationäre Reha, kann die gepflegte Person in eine Kurzzeitpflege in der Nähe oder, wo das angeboten wird, mit in die Reha-Einrichtung. Auch das zahlt die Pflegekasse aus dem Jahresbetrag. Für Paare, bei denen einer den anderen mit Pflegegrad 5 versorgt, ist das oft der einzige Weg, eine Reha überhaupt anzutreten. Die Reha-Klinik und die Pflegekasse sollten früh davon wissen.
Kurzzeitpflege oder Hospiz
Ist bei Pflegegrad 5 die letzte Lebensphase erreicht, kann statt der Kurzzeitpflege ein stationäres Hospiz in Frage kommen. Die Aufnahme setzt eine ärztliche Bescheinigung voraus. Für die Gäste und ihre Familien fällt dort kein Eigenanteil an.
Pflegegeld und das gemeinsame Budget
Während der Kurzzeitpflege gibt es die Hälfte des Pflegegelds, bei Pflegegrad 5 495 € im Monat. Wer Pflegegeld und Pflegedienst mischt, erhält die Hälfte des bisherigen Anteils. Der Jahresbetrag gilt gemeinsam mit der Verhinderungspflege: Was für Vertretungen zu Hause verbraucht ist, fehlt hier.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Kasse für Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5?
Bis zu 3.539 € im Jahr für die Pflege, gemeinsam mit der Verhinderungspflege. Unterkunft, Essen und Investitionskosten trägt die Familie.
Wie lange kann jemand mit Pflegegrad 5 in die Kurzzeitpflege?
Bis zu 8 Wochen im Jahr. Weil der Pflegesatz bei Pflegegrad 5 hoch ist, endet die Kostenübernahme oft früher, danach zahlt die Familie selbst.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 5?
Meist 35 bis 65 € pro Tag für Unterkunft, Essen und Investitionskosten, genauso viel wie bei niedrigeren Graden. Teurer wird es erst, wenn der Jahresbetrag verbraucht ist und die Familie auch den Pflegesatz trägt.
Nimmt jede Kurzzeitpflege Pflegegrad 5 auf?
Nein. Die Einrichtung entscheidet nach Personal und Ausstattung. Wer die nötige Pflege genau beschreibt, bekommt schneller eine klare Antwort.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5 noch?
Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten. Alles zusammen steht unter Pflegegrad 5.