Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5: wie er bei schwerster Pflege nützt
Bei Pflegegrad 5 gibt es denselben Entlastungsbetrag wie bei allen Graden, 131 € im Monat. Weil die Pflege so viel Kraft kostet, rufen ihn viele Familien gar nicht ab. Dabei kann er Stunden am Bett, Hilfe im Haushalt oder einen Teil einer Auszeit bezahlen.

Warum der Betrag bei Pflegegrad 5 oft liegen bleibt
Bei Pflegegrad 5 ist der Tag mit Lagern, Waschen, Essen reichen und Arztterminen gefüllt. Einen weiteren Anbieter zu suchen, Formulare zu unterschreiben und Rechnungen einzureichen, fällt da schwer. Viele denken außerdem, bei so schwerer Pflege passe eine Haushaltshilfe nicht. So sammeln sich die Monate an, bis ein Teil im Sommer des Folgejahres verfällt.
Wer das vermeiden will, fragt einmal bei der Kasse nach dem angesparten Stand und plant dann gezielt.
Was bei Pflegegrad 5 sinnvoll bezahlt werden kann
- Eine Betreuungsperson, die am Bett sitzt, vorliest oder einfach da ist, während die Angehörigen schlafen, einkaufen oder zum eigenen Arzt gehen.
- Eine Haushaltshilfe, die putzt und wäscht, denn bei Pflegegrad 5 fällt viel Wäsche an.
- Der Eigenanteil in der Kurzzeitpflege oder in einer Nachtpflege.
- Begleitung zu Terminen, wenn die gepflegte Person im Rollstuhl noch mitkommen kann.
Körperpflege durch den Pflegedienst ist ausgeschlossen, sie läuft über die Sachleistung bei Pflegegrad 5.
Mit der Verhinderungspflege kombinieren
Für längere Auszeiten reicht der Entlastungsbetrag nicht. Dafür gibt es den Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beide lassen sich verbinden: Die Verhinderungspflege bezahlt die Vertretung durch Nachbarn, Freunde oder einen Dienst, der Entlastungsbetrag die anerkannte Betreuung an anderen Tagen. So lässt sich zum Beispiel ein fester freier Nachmittag in der Woche einrichten.
Beim Umzug ins Heim
Viele Menschen mit Pflegegrad 5 ziehen irgendwann in ein Pflegeheim. Dort gibt es keinen Entlastungsbetrag mehr, er ist an die Pflege zu Hause gebunden. Für Hilfe aus der Zeit davor kann die Kasse noch erstatten, soweit Guthaben da ist. Offene Rechnungen sollten deshalb vor oder kurz nach dem Umzug eingereicht werden. Was das Heim bei diesem Grad kostet, steht unter Pflegeheim bei Pflegegrad 5.
Hilfe, die gar nichts kostet
Neben dem Entlastungsbetrag gibt es bei schwerer Krankheit Unterstützung ohne Rechnung. Ambulante Hospizdienste schicken geschulte Ehrenamtliche nach Hause, die Zeit mit der kranken Person verbringen und mit den Angehörigen sprechen. Sie pflegen nicht, verschaffen aber Stunden, in denen die Familie durchatmen kann. Auch die Pflegekurse der Kasse und die Pflegeberatung kosten nichts. Beides lässt sich mit dem Entlastungsbetrag gut ergänzen, weil keines davon den angesparten Betrag verbraucht.
Abrechnen mit wenig Aufwand
Den geringsten Aufwand macht die Abtretung. Einmal beim Anbieter unterschrieben, rechnet er jeden Monat selbst mit der Pflegekasse ab. Die Familie bekommt nur dann eine Rechnung, wenn der Betrag nicht reicht. Einen eigenen Antrag für den Entlastungsbetrag braucht es nicht.
Häufige Fragen
Wie viel Entlastungsbetrag gibt es bei Pflegegrad 5?
131 € im Monat, 1.572 € im Jahr, genauso viel wie bei Pflegegrad 1 bis 4.
Bekommt man bei Pflegegrad 5 mehr Entlastungsbetrag?
Nein. Der Betrag hängt nicht am Grad. Mehr Geld gibt es bei Pflegegrad 5 über Pflegegeld, Sachleistung und Tagespflege.
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine Nachtwache nutzen?
Wenn ein anerkannter Betreuungsdienst die Nachtwache übernimmt, ja. Der Betrag reicht aber nur für wenige Stunden im Monat.
Wie lange kann ich angesparten Entlastungsbetrag nutzen?
Beträge aus einem Kalenderjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres. Danach verfallen sie.
Gilt das auch bei privater Pflegeversicherung?
Ja. Private Pflegeversicherungen zahlen den Entlastungsbetrag in gleicher Höhe, meist als Erstattung gegen eingereichte Rechnung.