Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1: das Geld, das es bei diesem Grad gibt
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, 1.572 € im Jahr. Die Kasse zahlt ihn nicht aufs Konto, sondern erstattet Rechnungen von anerkannten Helfern. Bei diesem Grad darf er sogar für Hilfe beim Waschen durch einen Pflegedienst verwendet werden.

Wer Pflegegrad 1 hat
Pflegegrad 1 bekommen Menschen, deren Selbständigkeit nur gering beeinträchtigt ist. Typisch sind ältere Menschen, die allein leben und im Haushalt nicht mehr alles schaffen: Fenster putzen, schwere Einkäufe, Bettwäsche wechseln. Manche sind nach einem Sturz unsicher geworden, andere vergessen Termine oder Tabletten. Den Alltag bewältigen sie noch weitgehend, aber nicht mehr ohne Stütze.
Für genau diese Stütze ist der Entlastungsbetrag da. Er ist bei Pflegegrad 1 die einzige Leistung, die jeden Monat Geld für Hilfe bringt. Was sonst zusteht, steht unter Pflegegrad 1.
Wofür der Betrag bei Pflegegrad 1 reicht
- Eine anerkannte Haushaltshilfe für Putzen, Wäsche und Einkauf.
- Eine Alltagsbegleitung, die zum Arzt oder zum Spaziergang mitkommt.
- Ein Pflegedienst, der beim Duschen oder Anziehen hilft. Das geht nur bei Pflegegrad 1, ab Pflegegrad 2 nicht mehr.
- Einige Tage in einer Tagespflege, deren Kosten bei diesem Grad sonst niemand übernimmt.
- Ein Teil der Kosten einer Kurzzeitpflege.
Bei den meisten Anbietern reicht der Betrag für wenige Stunden im Monat. Wer ihn ein paar Monate nicht nutzt, spart ihn an und kann später einmal mehr Hilfe holen, etwa für den Frühjahrsputz oder nach einer Operation.
Wer als anerkannt gilt
Abrechnen lässt sich nur Hilfe von Anbietern, die nach dem Recht des Bundeslands anerkannt sind, etwa Pflegedienste, Betreuungsdienste und viele Haushaltsdienste. Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung zählt nicht. In vielen Ländern können auch Nachbarn nach einem kurzen Kurs und einer Anmeldung als Nachbarschaftshilfe abrechnen. Wie viele Stunden und welche Vergütung erlaubt sind, regelt jedes Land selbst.
Angehörige, die ohnehin helfen, bekommen über den Entlastungsbetrag meist kein Geld. Enge Verwandte und Menschen im selben Haushalt sind als Nachbarschaftshilfe in vielen Ländern ausgeschlossen.
So kommst du an das Geld
Einen eigenen Antrag braucht es nicht, der Anspruch steht im Bescheid über den Pflegegrad. Es gibt zwei Wege:
- Du bezahlst die Rechnung und reichst sie bei der Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet bis zum angesparten Betrag.
- Du unterschreibst beim Anbieter eine Abtretungserklärung. Dann rechnet er direkt mit der Kasse ab, und du bekommst nur eine Rechnung über den Teil, der darüber liegt.
Was in einem Jahr nicht verbraucht wird, lässt sich bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch einsetzen. Danach verfällt es.
SGB XI und SGB XII: zwei Gesetze, ein Betrag
Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse steht in § 45b SGB XI. Das Sozialhilferecht, das SGB XII, kennt in § 66 einen eigenen Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1. Er greift vor allem bei Menschen, die keine Pflegeversicherung haben. Wer gesetzlich oder privat pflegeversichert ist, bekommt ihn von der Pflegekasse.
Auch das Sozialhilferecht sieht bei Pflegegrad 1 nur wenige Leistungen vor, darunter diesen Betrag, Hilfsmittel und Zuschüsse für Umbauten. Eine umfassende Hilfe zur Pflege wie bei höheren Graden gibt es dort nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
131 € im Monat, 1.572 € im Jahr. Er ist genauso hoch wie bei Pflegegrad 2 bis 5.
Muss ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 beantragen?
Nein, er steht mit dem Pflegegrad zu. Du reichst die Rechnungen ein oder lässt den Anbieter direkt mit der Kasse abrechnen.
Soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 wegfallen?
Ein Entwurf für 2027, der nicht beschlossen ist, will ihn nur für neue Fälle streichen, wer ihn dann schon bekommt, soll ihn behalten. Bis ein Gesetz steht, gilt der Betrag von 131 € unverändert, siehe Pflegereform 2027.
Können Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?
Nicht für ihre eigene Hilfe. Das Geld ist für Hilfe von außen gedacht, die die Familie entlastet. Nur wo ein Land Nachbarschaftshilfe auch durch entferntere Verwandte zulässt, ist das anders.
Zahlt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 eine Nachbarschaftshilfe?
Ja, wenn das Bundesland Nachbarschaftshilfe anerkennt und die Helferin sich angemeldet hat. Meist gehört ein kurzer Kurs dazu, und die Stundenzahl ist begrenzt.
Was gibt es bei Pflegegrad 1 außer dem Entlastungsbetrag?
Die Pflegebox mit 42 € im Monat, bis zu 4.180 € je Umbau, Hilfsmittel und den Hausnotruf über die Kasse. Pflegegeld und Pflegedienst über die Sachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.