Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2: wofür er gedacht ist und wie er mehr hergibt
Auch bei Pflegegrad 2 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € im Monat. Er kommt zum Pflegegeld von 347 € hinzu und kürzt es nicht. Meist bezahlt er eine anerkannte Haushaltshilfe oder Betreuung, erstattet gegen Rechnung.

Haushaltshilfe: der häufigste Zweck bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 schafft die Mutter oder der Vater die Körperpflege oft noch mit etwas Hilfe, der Haushalt wird aber zu viel. Genau hier setzen die meisten Familien den Entlastungsbetrag ein: Eine Haushaltshilfe kommt jede Woche oder alle zwei Wochen, putzt, wäscht, kauft ein. Das entlastet die Angehörigen, die sonst am Wochenende alles nachholen.
Die Hilfe muss von einem anerkannten Anbieter kommen. Welche es in der Nähe gibt, wissen die Pflegekasse und der Pflegestützpunkt. Viele Anbieter haben Wartelisten, eine frühe Anfrage lohnt sich.
Mehr Stunden mit umgewandelter Sachleistung
Mit 131 € im Monat kommen bei den meisten Anbietern nur wenige Stunden zusammen. Wer mehr braucht, kann bei Pflegegrad 2 einen Teil der Sachleistung umwidmen: Bis zu 40 Prozent der 796 € dürfen für anerkannte Hilfe im Alltag verwendet werden. Das verringert allerdings das Pflegegeld, denn die Kasse behandelt diesen Teil wie einen Einsatz des Pflegedienstes.
Wie das mit dem Pflegegeld zusammenspielt, steht bei der Sachleistung bei Pflegegrad 2. Meist rechnet es sich, wenn die Familie die Haushaltshilfe sonst ganz aus eigener Tasche zahlen würde.
Wofür der Betrag bei Pflegegrad 2 nicht gedacht ist
Anders als bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2 nicht für Körperpflege durch den Pflegedienst verwendet werden, also nicht für Waschen, Duschen oder Anziehen. Dafür ist die Sachleistung da. Auch eine private Putzhilfe ohne Anerkennung lässt sich nicht abrechnen.
Erlaubt sind dagegen Betreuung und Begleitung, Haushaltshilfe sowie Eigenanteile in der Tagespflege und der Kurzzeitpflege. Gerade bei der Tagespflege ist das praktisch, weil die Kasse dort Essen und Investitionskosten nicht übernimmt.
Beantragen und abrechnen
Der Anspruch steht im Bescheid, einen eigenen Antrag braucht es in der Regel nicht. Üblich ist die Abtretung: Du unterschreibst beim Anbieter ein Formular, und er rechnet selbst mit der Kasse ab. Dann musst du nichts vorstrecken.
Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Jahr an. Zum 30. Juni des Folgejahres verfällt, was aus dem Vorjahr übrig ist. Bei Pflegegrad 2 bleibt das Geld oft liegen, weil die Familie noch alles selbst macht. Wer später eine Pause braucht, hat so ein kleines Polster.
Entlastung für Angehörige, kein Lohn für Angehörige
Der Name führt oft in die Irre. Entlastet werden sollen die pflegenden Angehörigen, bezahlt werden sie aus diesem Topf aber nicht. Wer als Tochter selbst putzt und einkauft, bekommt dafür das Pflegegeld, das die Mutter weitergibt, nicht den Entlastungsbetrag. Für eine Vertretung durch Nachbarn oder Freunde ist dagegen die Verhinderungspflege da, die auch Privatleute bezahlt.
Häufige Fragen
Wie viel Entlastungsbetrag gibt es bei Pflegegrad 2?
131 € monatlich, im ganzen Jahr 1.572 €. 2026 hat sich der Betrag nicht geändert.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 nutzen?
Für anerkannte Haushaltshilfe, Betreuung und Begleitung sowie für Eigenanteile in Tagespflege und Kurzzeitpflege. Nicht für Körperpflege durch den Pflegedienst.
Bekommen pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag?
Nein, nicht als Lohn für die eigene Hilfe. Er bezahlt Hilfe von außen, die ihnen Arbeit abnimmt.
Muss ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 beantragen?
Ein eigener Antrag ist in der Regel nicht nötig. Du reichst die Rechnung ein oder unterschreibst beim Anbieter eine Abtretung.
Gibt es Entlastungsbetrag und Pflegegeld zusammen?
Ja. Das Pflegegeld von 347 € läuft unverändert weiter, der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich. Alle Leistungen dieses Grades stehen unter Pflegegrad 2.