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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflege­sach­leistung bei Pflegegrad 2: was der Pflege­dienst dafür leisten kann

Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse bis zu 796 € im Monat an einen zugelassenen Pflegedienst. Das Geld fließt direkt an den Dienst, nicht an dich. Für einen Einsatz an jedem Morgen reicht es meist nicht, für zwei bis drei feste Termine in der Woche schon.

Ältere Frau mit Tasse am Fenster
Pflegedienst jeden Morgen, 30 Tage, Pflegegrad 21.157 €
Zahlt die Kasse796 €
Zahlst du selbst361 €
Große Morgentoilette mit Anfahrt zu Preisen aus Bayern. Die Kasse zahlt bis 796 € im Monat direkt an den Dienst.

Was die Rechnung oben zeigt

Die Beispielrechnung oben nimmt einen Pflegedienst, der jeden Morgen zur großen Morgentoilette kommt, also Waschen am ganzen Körper, Anziehen, Hilfe beim Aufstehen. Mit der Anfahrt kostet das im Monat mehr, als die Kasse bei Pflegegrad 2 zahlt. Den Unterschied trägt die Familie.

Bei Pflegegrad 2 ist ein täglicher Einsatz aber selten nötig. Typisch sind feste Termine: dienstags und freitags Duschen, einmal in der Woche Hilfe im Haushalt. Damit bleibt ein Teil des Budgets frei, und für diesen Teil gibt es anteilig Pflegegeld.

Was nicht aus diesem Budget bezahlt wird

Ein häufiger Irrtum bei Pflegegrad 2: Viele glauben, das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, das Stellen der Tabletten oder das Spritzen von Insulin gehe vom Pflegebudget ab. Das ist Behandlungspflege. Sie zahlt die Krankenkasse zusätzlich, wenn der Arzt sie verordnet. Ohne Verordnung muss die Familie sie selbst bezahlen.

Die Sachleistung deckt dagegen:

  • Körperpflege, Anziehen, Hilfe beim Essen und beim Toilettengang
  • Betreuung, etwa Gespräche, Spaziergänge, Begleitung im Alltag
  • Hilfe im Haushalt, etwa Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche

Bis zu 40 Prozent für Hilfe im Alltag

Nicht jeder Pflegedienst hat Zeit für Putzen oder Einkaufen. Deshalb erlaubt das Gesetz, bis zu 40 Prozent der Sachleistung für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu verwenden, etwa einen Haushaltsdienst oder eine Betreuungsgruppe. Bei Pflegegrad 2 ist das eine häufige Lösung, weil die Hilfe im Haushalt hier oft wichtiger ist als die Körperpflege.

Zusammen mit dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kommen so mehr Stunden Haushaltshilfe zusammen, als er allein hergibt. Was umgewandelt wird, fehlt allerdings beim Pflegegeld, denn es zählt wie verbrauchte Sachleistung.

Wie der Rest zu Pflege­geld wird

Verbraucht der Pflegedienst nur einen Teil der 796 €, zahlt die Kasse den gleichen Anteil des Pflegegelds von 347 € aus. Bei zwei Terminen in der Woche bleibt bei Pflegegrad 2 oft mehr als die Hälfte des Budgets frei, und entsprechend viel Pflegegeld kommt dazu.

Einen Punkt sollten pflegende Angehörige kennen: Wer Rentenbeiträge über die Pflegekasse bekommt, erhält etwas weniger, sobald ein Pflegedienst mitarbeitet. Das spricht nicht gegen den Dienst, gehört aber in die Rechnung.

Einen Pflege­dienst für wenige Einsätze finden

Bei Pflegegrad 2 ist die Suche manchmal mühsam, weil kleine Aufträge für Dienste weniger lohnend sind. Hilfreich ist, mehrere Dienste in der Nähe anzurufen und gleich zu sagen, welche Zeiten gebraucht werden. Vor dem Vertrag muss der Dienst schriftlich sagen, was er voraussichtlich kostet. Den Vertrag kann die gepflegte Person jederzeit ohne Frist kündigen. Eine Übersicht der Preise und Leistungen steht unter Pflegedienst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2?

Bis zu 796 € im Monat, 9.552 € im Jahr. Das Geld bekommt der zugelassene Pflegedienst direkt von der Kasse.

Hat sich die Sachleistung bei Pflegegrad 2 für 2026 geändert?

Nein, der Betrag von 796 € gilt 2026 unverändert.

Reicht die Sachleistung bei Pflegegrad 2 für jeden Tag?

Für die große Morgentoilette an jedem Tag meist nicht, die Kosten liegen dann über dem Budget. Für zwei bis drei Einsätze in der Woche reicht sie in der Regel.

Kann ich Sachleistung und Pflegegeld bei Pflegegrad 2 kombinieren?

Ja. Was der Pflegedienst nicht verbraucht, gibt es anteilig als Pflegegeld. Verbraucht er 60 Prozent, kommen 40 Prozent des Pflegegelds dazu.

Wer bezahlt Tabletten stellen und Kompressionsstrümpfe?

Die Krankenkasse, wenn der Arzt häusliche Krankenpflege verordnet. Das geht nicht vom Budget der Pflegekasse ab.