Geld für pflegende Angehörige: Pflegegeld und alle anderen Wege
Die Pflegekasse zahlt kein Gehalt an Angehörige. Das Pflegegeld von 347 € bei Pflegegrad 2 bis 990 € bei Pflegegrad 5 geht an die gepflegte Person, und sie darf es an dich weitergeben. Weitergegeben ist es steuerfrei. Dazu kommen Rentenbeiträge, Verhinderungspflege und Hilfen bei Auszeiten vom Job.

Pflegegeld je Pflegegrad
Das Pflegegeld gibt es, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege zu Hause übernehmen. Im Monat sind es:
- Pflegegrad 2: 347 €
- Pflegegrad 3: 599 €
- Pflegegrad 4: 800 €
- Pflegegrad 5: 990 €
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Kommt zusätzlich ein Pflegedienst, sinkt das Pflegegeld anteilig, das nennt man Kombinationsleistung. Während einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege läuft die Hälfte weiter, bei Pflegegrad 3 zum Beispiel 299,50 €. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht.
Weitergeben: steuerfrei, aber mit einem Haken
Gibt die gepflegte Person das Pflegegeld an dich weiter, musst du es nicht versteuern, solange du Angehöriger bist oder dich aus persönlicher Verbundenheit kümmerst. Beim Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, zählt es in der Regel nicht als Einkommen. Beim Unterhalt bleibt es grundsätzlich außen vor, mit wenigen Ausnahmen.
Der Haken liegt in der Steuererklärung: Den Pflege-Pauschbetrag von 600 € bis 1.800 € im Jahr bekommst du nur, wenn du für die Pflege kein Geld erhältst. Weitergegebenes Pflegegeld zählt hier als Geld. Nur Eltern eines Kindes mit Behinderung dürfen beides nutzen. Rechne kurz nach, was für dich mehr bringt. Mehr steht unter Pflegegeld versteuern.
Verhinderungspflege: Geld auch an die Familie
Fällt die Hauptpflegeperson aus, weil sie Urlaub macht oder krank ist, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €. Springen dabei andere Angehörige ein, kann das Geld an sie gehen:
- Sind sie bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert, also etwa Kinder, Enkel, Geschwister oder Schwiegerkinder, oder leben sie im selben Haushalt, zahlt die Kasse bis zum Doppelten des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 2 sind das höchstens 694 €, bei Pflegegrad 3 1.198 €, bei Pflegegrad 4 1.600 € und bei Pflegegrad 5 1.980 €.
- Dazu kommen nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall, zusammen bis zum Jahresbetrag.
- Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte können den ganzen Jahresbetrag abrechnen.
Wie die Abrechnung funktioniert, steht bei der Verhinderungspflege.
Geld, das du nicht auf dem Konto siehst
Manche Leistungen fließen nicht als Überweisung an dich, sind aber viel wert:
- Rentenbeiträge ab Pflegegrad 2, wenn du mindestens 10 Stunden in der Woche an 2 Tagen pflegst und höchstens 30 Stunden arbeitest. Wie viel das bringt, steht unter Rente für pflegende Angehörige.
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn du für die Pflege den Job aufgibst.
- Die gesetzliche Unfallversicherung bei der Pflege, kostenlos.
- Pflegehilfsmittel für 42 € im Monat und der Entlastungsbetrag von 131 €, die dir Arbeit abnehmen.
Geld bei Auszeiten vom Job
Musst du bei einer plötzlichen Pflegesituation kurzfristig fehlen, zahlt die Pflegekasse für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld: 90 Prozent deines Nettolohns, höchstens 135,63 € am Tag.
Für längere Freistellungen, die Pflegezeit bis 6 Monate und die Familienpflegezeit bis 24 Monate, gibt es ein zinsloses Darlehen für die Hälfte des Nettolohns, der wegfällt. Ein eigenes Lohnersatzgeld für längere Pflegephasen gibt es bisher nicht.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekommen pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3?
Das Pflegegeld beträgt 599 € im Monat und geht an die gepflegte Person, die es an dich weitergeben darf. Dazu kommen Rentenbeiträge, wenn du mindestens 10 Stunden in der Woche pflegst, und bei Verhinderungspflege bis zu 1.198 € im Jahr für nahe Angehörige, die einspringen.
Bekommen Angehörige bei Pflegegrad 1 Geld?
Nein. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wird nur gegen Rechnung anerkannter Angebote erstattet und nicht an die Familie ausgezahlt.
Muss ich weitergegebenes Pflegegeld versteuern?
Nein, wenn du Angehöriger bist oder aus persönlicher Verbundenheit pflegst. Du verlierst aber den Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung, außer du pflegst dein Kind mit Behinderung.
Wer bekommt das Pflegegeld, die gepflegte Person oder ich?
Die gepflegte Person. Sie entscheidet, ob und wie viel sie an dich weitergibt. Ist sie dazu nicht mehr in der Lage, regelt das eine bevollmächtigte Person oder die rechtliche Betreuung.
Ändert sich das Pflegegeld ab 2027?
Ein Entwurf für eine Reform will Leistungen ab 2027 umbauen, beschlossen ist das nicht. Den Stand zeigt die Seite zur Pflegereform 2027.
Zählt das Pflegegeld für meine Rente?
Das Pflegegeld selbst nicht. Für die Rente zählen die Beiträge, die die Pflegekasse zusätzlich für dich einzahlt, ab Pflegegrad 2 und mindestens 10 Stunden Pflege in der Woche.