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PflegeanteilZuschuss-Check

Pflegeberatung: Wer dich berät, was es kostet und wann der Besuch Pflicht ist

Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt oder beantragt, hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, auf Wunsch bei sich zu Hause. Davon zu trennen ist der Beratungsbesuch für alle, die Pflegegeld beziehen: Er ist einmal im Halbjahr Pflicht, sonst kann die Kasse das Pflegegeld kürzen.

Zwei Frauen am Küchentisch mit Unterlagen

Zwei Arten von Beratung

Hinter dem Wort Pflegeberatung stecken zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden:

  • Die Pflegeberatung nach § 7a: Eine Pflegeberaterin der Kasse hilft, die Pflege zu planen. Sie klärt, welche Leistungen passen, hilft bei Anträgen, sucht Dienste in der Nähe und schreibt auf Wunsch einen Plan für die Versorgung. Diese Beratung ist freiwillig.
  • Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3: Wer nur Pflegegeld bekommt, muss ihn regelmäßig abrufen. Ein Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle kommt nach Hause, schaut, ob die Pflege gut läuft, und gibt Tipps. Danach geht eine kurze Bestätigung an die Kasse.

Dazu kommen Pflegekurse, in denen Angehörige Handgriffe lernen. Wie die ablaufen, steht beim Pflegekurs für Angehörige.

Die Pflegeberatung der Kasse nach § 7a

Anspruch haben alle, die Leistungen der Pflegekasse bekommen oder beantragt haben, auch mit Pflegegrad 1. Angehörige können mit Einverständnis der gepflegten Person dazukommen oder die Beratung allein nutzen.

Stellst du zum ersten Mal einen Antrag auf Leistungen, muss die Kasse dir einen Termin für eine Beratung anbieten, der innerhalb von zwei Wochen stattfindet, oder einen Gutschein für eine andere Beratungsstelle ausstellen. Die Beratung findet auf Wunsch bei euch zu Hause statt, in einer Beratungsstelle oder am Telefon.

Privat Versicherte bekommen die Beratung über die compass private pflegeberatung. In vielen Regionen gibt es außerdem Pflegestützpunkte, in denen Pflegekassen und Kommune gemeinsam beraten, unabhängig davon, bei welcher Kasse jemand versichert ist.

Der Pflichtbesuch bei Pflege­geld

Wer ausschließlich Pflegegeld bekommt, muss den Beratungsbesuch abrufen:

  • Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr.
  • Bei Pflegegrad 4 und 5 ebenfalls einmal im Halbjahr, auf Wunsch einmal im Vierteljahr.
  • Bei Pflegegrad 1 und bei Pflegedienst über die Sachleistung ist der Besuch freiwillig, einmal im Halbjahr möglich.

Den Besuch zahlt die Kasse, für euch ist er kostenlos. Der Dienst bekommt dafür je nach Region 71,58 bis 102,15 €. Bis zum 31. März 2027 kann jede zweite Beratung per Video stattfinden, die erste muss vor Ort sein.

Wird der Besuch nicht abgerufen, muss die Kasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall kann sie es ganz streichen. Manche Kassen erinnern rechtzeitig, verlassen solltest du dich darauf nicht. Mehr zum Geld steht beim Pflegegeld.

Was ein guter Beratungsbesuch bringt

Der Pflichtbesuch ist keine Kontrolle mit erhobenem Zeigefinger und auch keine Begutachtung. Er entscheidet nicht über den Pflegegrad. Nutzt ihn für eure Fragen:

  • Passen die Hilfsmittel noch, fehlt ein Pflegebett oder ein Duschstuhl?
  • Wird der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat schon genutzt?
  • Lohnt sich ein Umbau, für den die Kasse bis zu 4.180 € zahlt?
  • Hat sich der Bedarf so verändert, dass eine Höherstufung sinnvoll ist?
  • Wie schafft die pflegende Angehörige eine Pause, etwa über Verhinderungspflege?

Schreib die Fragen vorher auf. Mit eurem Einverständnis kann die Beraterin in der Bestätigung an die Kasse vermerken, dass die Pflegesituation neu geprüft werden sollte.

Wo du Beratung findest

  • Bei der Pflegekasse der gepflegten Person, ob AOK, Barmer, TK, DAK oder eine Betriebskrankenkasse. Die Nummer steht auf der Versichertenkarte.
  • Im Pflegestützpunkt, wenn es in eurer Region einen gibt. Die Kommune oder die Kasse nennt die Adresse.
  • Bei Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie, AWO oder ASB, die oft auch Beratungsbesuche anbieten.
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die für den Pflichtbesuch zugelassen sind.

Welche Stelle ihr wählt, entscheidet ihr. Alle Wege sind für euch kostenlos.

Häufige Fragen

Ist die Pflegeberatung kostenlos?

Ja. Die Pflegeberatung der Kasse, die Beratung im Pflegestützpunkt und der Pflichtbesuch bei Pflegegeld kosten euch nichts. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.

Wie oft muss die Pflegeberatung bei Pflegegeld sein?

Einmal im Halbjahr, bei allen Pflegegraden von 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 darf es auf Wunsch auch jedes Vierteljahr sein.

Gibt es Pflegeberatung bei Pflegegrad 1?

Ja. Die Beratung der Kasse steht allen mit Pflegegrad offen, auch Pflegegrad 1. Den Beratungsbesuch zu Hause könnt ihr einmal im Halbjahr freiwillig abrufen.

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?

Die Kasse muss das Pflegegeld dann angemessen kürzen, beim nächsten Versäumnis kann sie es streichen. Hol den Besuch schnell nach, wenn du merkst, dass er fällig war.

Wer darf den Beratungsbesuch machen?

Zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen und Pflegeberaterinnen der Kassen. Ihr sucht euch aus, wen ihr beauftragt.

Ändert sich die Pflegeberatung ab 2027?

Die Beratung per Video für jeden zweiten Besuch gilt nach heutigem Stand bis zum 31. März 2027. Was eine Reform darüber hinaus ändert, ist noch nicht beschlossen. Den Stand zeigt die Seite zur Pflegereform 2027.