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PflegeanteilZuschuss-Check

Unfall­versicherung für pflegende Angehörige: automatisch versichert bei der Pflege

Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, ist dabei gesetzlich unfallversichert, kostenlos und ohne Antrag. Voraussetzung ist, dass du mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen pflegst und dafür kein Gehalt bekommst. Zuständig ist die Unfallkasse in dem Bundesland, in dem gepflegt wird.

Tochter umarmt ihre Mutter im Park

Wer versichert ist

  • Angehörige, Freunde und Nachbarn, die ohne Gehalt pflegen. Das weitergegebene Pflegegeld ändert daran nichts.
  • Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Bei Pflegegrad 1 gilt der Schutz nicht.
  • Du pflegst mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage.
  • Die Pflege findet zu Hause statt, in der Wohnung der gepflegten Person oder in deiner. Besuche im Pflegeheim gehören nicht dazu.

Der Schutz gilt für alle Pflegegrade von 2 bis 5 gleich. Ob Pflegegrad 3 oder Pflegegrad 5, die Leistungen nach einem Unfall sind dieselben. Du musst dich nirgends anmelden und zahlst keinen Beitrag. Die Pflegekasse kennt dich aus dem Gutachten, oft aus demselben Fragebogen wie für die Rentenbeiträge.

Was versichert ist

Versichert ist alles, was zur Pflege gehört:

  • Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Essen und Trinken, auf der Toilette.
  • Umsetzen, Aufstehen, Treppen, Begleiten in der Wohnung.
  • Aufsicht und Betreuung, etwa bei Demenz.
  • Hilfe im Haushalt der gepflegten Person: kochen, putzen, Wäsche waschen, einkaufen für sie.
  • Begleitung zum Arzt, zur Therapie oder zu Behörden.
  • Der direkte Weg zur Wohnung der gepflegten Person und zurück, wenn ihr nicht zusammen wohnt.

Rutschst du beim Duschen des Vaters auf den nassen Fliesen aus oder stürzt auf dem Weg zu ihm, ist das ein Unfall bei der Pflege.

Was nicht versichert ist

  • Freizeit zusammen, etwa ein Ausflug, ein Konzert oder ein Café-Besuch, der nicht zur Pflege gehört.
  • Dein eigener Haushalt und deine eigenen Erledigungen.
  • Umwege auf dem Weg zur Pflege, zum Beispiel für den eigenen Einkauf.
  • Beschwerden, die sich langsam entwickeln. Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis. Rückenschmerzen nach Jahren des Hebens zählen in der Regel nicht dazu.

Wer beruflich pflegt, etwa bei einem Pflegedienst, ist über den Arbeitgeber versichert und nicht über diese Regel.

Nach einem Unfall

Sag beim Arzt oder in der Notaufnahme sofort, dass der Unfall bei der Pflege eines Angehörigen passiert ist. Bei ernsteren Verletzungen schickt dich die Praxis zu einem Durchgangsarzt, der auf solche Unfälle spezialisiert ist. Die Kosten rechnet die Praxis direkt mit der Unfallkasse ab.

Melde den Unfall außerdem bald selbst bei der Unfallkasse deines Bundeslandes. Sie schickt einen Fragebogen und übernimmt dann:

  • Behandlung, Medikamente und Reha, ohne Zuzahlung.
  • Verletztengeld, wenn du wegen des Unfalls in deinem Beruf nicht arbeiten kannst.
  • Eine Rente, wenn dauerhafte Schäden bleiben.

Kannst du nach dem Unfall eine Weile nicht pflegen, hilft die Verhinderungspflege, damit die gepflegte Person versorgt bleibt.

Unfälle vermeiden

Besonders riskant sind Heben, Umsetzen und alles im Bad. Drei Dinge helfen:

  • Ein kostenloser Pflegekurs, in dem du rückenschonende Handgriffe lernst.
  • Hilfsmittel wie ein höhenverstellbares Pflegebett, ein Lifter, ein Duschstuhl oder Haltegriffe. Umbauten bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  • Hilfe holen, wo es allein nicht mehr geht, etwa einen Pflegedienst für das Duschen.

Einige Unfallkassen bieten eigene Seminare und Informationen für pflegende Angehörige an.

Häufige Fragen

Sind pflegende Angehörige unfallversichert?

Ja, wenn sie einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause mindestens 10 Stunden in der Woche an 2 Tagen pflegen, ohne dafür bezahlt zu werden. Der Schutz ist kostenlos und gilt automatisch.

Gilt der Schutz bei Pflegegrad 3 und Pflegegrad 5 gleich?

Ja. Ab Pflegegrad 2 bist du bei jedem Pflegegrad gleich versichert. Der Pflegegrad ändert nichts an den Leistungen nach einem Unfall.

Muss ich mich bei der Unfallversicherung anmelden?

Nein. Der Schutz besteht kraft Gesetz. Wichtig ist nur, einen Unfall zu melden und beim Arzt zu sagen, dass er bei der Pflege passiert ist.

Ist der Weg zur Pflege versichert?

Ja, der direkte Weg zur Wohnung der gepflegten Person und zurück. Umwege für eigene Erledigungen sind nicht versichert.

Zahlt die Unfallversicherung, wenn ich mir beim Heben den Rücken verletze?

Wenn es ein plötzliches Ereignis war, etwa ein Sturz beim Umsetzen, ja. Beschwerden, die sich über Monate entwickeln, gelten in der Regel nicht als Unfall.

Gilt die Unfallversicherung auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Der gesetzliche Schutz beginnt erst ab Pflegegrad 2.