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PflegeanteilZuschuss-Check

Betreuung rund um die Uhr legal: Entsendung, Selbständige oder Arbeitgeber­modell

Legal wird eine Betreuungskraft im Haus auf drei Wegen: über eine Firma, die sie aus dem Ausland entsendet, als selbständige Kraft oder mit euch als Arbeitgeber. Am häufigsten ist die Entsendung für 2.500 bis 3.500 € im Monat. Wer ohne Vertrag und Anmeldung beschäftigt, verstößt gegen das Gesetz, und Nachzahlungen können teuer werden.

Betreuerin und Seniorin auf einer Parkbank
Spannen aus dem Markt, ohne Kost und Logis, wenn nicht anders genannt.
ModellIm Monat
Entsendung über eine Agentur2.500 bis 3.500 €
Selbständige Betreuungskraft2.500 bis 3.500 €
Arbeitgebermodell3.000 bis 4.500 €
Deutsche Agentur, gute Deutschkenntnisse4.000 bis 4.800 €
Kost und Logis285 bis 630 €
Anreise je Wechsel60 bis 250 €

Entsendung über eine Agentur

Die Kraft ist bei einer Firma in ihrem Heimatland angestellt, dort versichert und wird zu euch geschickt. Den Nachweis der Versicherung nennt man A1-Bescheinigung. Eine deutsche Agentur vermittelt meist und bleibt euer Ansprechpartner.

Hier seid ihr Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Um Lohn, Versicherung und Ersatz bei Krankheit kümmert sich die Firma. Das macht dieses Modell für Familien am einfachsten. Auch hier gilt der deutsche Mindestlohn von 13,90 € je Stunde. Die Anweisungen gibt die Firma. Wie der Tag aussieht, legt ihr deshalb im Vertrag fest.

Kosten: 2.500 bis 3.500 € im Monat, je nach Deutschkenntnissen.

Selbständige Betreuungs­kraft

Die Kraft hat ein eigenes Gewerbe und stellt euch eine Rechnung. Das ist erlaubt, wenn sie tatsächlich selbständig arbeitet: mit mehreren Auftraggebern, eigener Zeiteinteilung und eigenen Preisen.

Hier liegt das Risiko. Arbeitet die Kraft nur für euch, wohnt bei euch und richtet sich nach euren Vorgaben, kann das als Scheinselbständigkeit gelten. Dann seid ihr rückwirkend Arbeitgeber und müsst Sozialbeiträge nachzahlen, oft für mehrere Jahre. Wer sicher gehen will, lässt den Status bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.

Kosten: 2.500 bis 3.500 € im Monat.

Arbeitgeber­modell

Hier stellt ihr die Kraft selbst an, mit Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung und Anmeldung bei der Sozialversicherung. Dazu gehören eine Betriebsnummer, die Unfallversicherung, bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Fällt die Kraft aus, sucht ihr selbst Ersatz.

Dafür habt ihr die Absprachen direkt in der Hand, und die Kosten sind sauber belegt. Der Lohn muss mindestens 13,90 € je Stunde betragen, dazu kommen die Anteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.

Kosten: 3.000 bis 4.500 € im Monat.

Arbeitszeit, Pausen und freie Zeit

Eine Person kann nicht rund um die Uhr arbeiten. Sie braucht Nachtruhe, Pausen und jeden Tag ein paar Stunden für sich, dazu freie Tage. Muss sie auch nachts ständig bereitstehen, zählt das als Arbeitszeit, für die der Mindestlohn gilt.

Im Vertrag stehen deshalb feste Stunden. Den Rest des Tages ist die Kraft da, aber nicht im Dienst. Braucht die Person nachts regelmäßig Hilfe, sind eine zweite Kraft, ein Pflegedienst oder Tagespflege nötig, damit die Rechnung aufgeht. Zur Abmachung gehören ein eigenes Zimmer und Verpflegung, das nennt man Kost und Logis.

Woran du ein unseriöses Angebot erkennst

  • Der Preis liegt unter 2.400 € im Monat.
  • Die Agentur kann keine A1-Bescheinigung vorlegen.
  • Es wird Barzahlung ohne Rechnung verlangt.
  • Das Angebot verspricht eine Kraft, die 24 Stunden arbeitet.
  • Niemand sagt, wer bei Krankheit der Kraft Ersatz schickt.
  • Der Vertrag bindet euch für viele Monate ohne Kündigungsrecht.

Was die Modelle im Vergleich kosten und was das Pflegegeld abdeckt, zeigt die Übersicht zur 24-Stunden-Pflege. Wer zahlt, steht unter Finanzierung.

Häufige Fragen

Ist eine 24-Stunden-Pflege aus Polen legal?

Ja, wenn sie über eines der drei Modelle läuft: Entsendung mit A1-Bescheinigung, echte Selbständigkeit oder Anstellung bei euch. Ohne Vertrag und Anmeldung ist sie Schwarzarbeit.

Geht 24-Stunden-Pflege auch ohne Agentur?

Ja, über das Arbeitgebermodell oder mit einer tatsächlich selbständigen Kraft. Ohne Agentur übernehmt ihr aber Lohnabrechnung, Versicherung und die Suche nach Ersatz selbst.

Was bedeutet die A1-Bescheinigung?

Die Bescheinigung belegt, dass die Kraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Bei der Entsendung ist sie Pflicht. Lass sie dir vor der Anreise zeigen.

Was passiert bei Scheinselbständigkeit?

Dann gilt die Familie als Arbeitgeber. Sie muss Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen, oft für mehrere Jahre, dazu kommen Säumniszuschläge.

Welches Modell ist am günstigsten?

Entsendung und Selbständigkeit liegen mit 2.500 bis 3.500 € ähnlich. Das Arbeitgebermodell kostet mit 3.000 bis 4.500 € meist mehr, dafür sind die Kosten am klarsten belegt.

Wie ist es in Österreich?

Dort ist die selbständige Personenbetreuung ein eigenes Modell mit staatlicher Förderung. In Deutschland gibt es das so nicht, hier gelten die drei Modelle oben.