Wer zahlt die 24-Stunden-Pflege? Pflegekasse, Krankenkasse und Sozialamt
Einen eigenen Betrag für eine Betreuungskraft im Haus zahlt weder die Pflegekasse noch die Krankenkasse. Mehrere Leistungen helfen trotzdem: das Pflegegeld von 347 € bis 990 € im Monat, die Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 € und die Steuerermäßigung bis 4.000 € im Jahr. Den größeren Teil tragen meist Rente und Erspartes der Person.

Pflegegeld: frei einsetzbar
Das Pflegegeld bekommt die Person, wenn Angehörige oder andere Helfer die Pflege sicherstellen. Wofür sie es ausgibt, entscheidet sie selbst, auch für eine Betreuungskraft.
- Pflegegrad 2: 347 € im Monat
- Pflegegrad 3: 599 € im Monat
- Pflegegrad 4: 800 € im Monat
- Pflegegrad 5: 990 € im Monat
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen. Er kostet euch nichts. Mehr unter Pflegegeld.
Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag
Fällt die Person aus, die sonst pflegt, etwa wegen Urlaub, Krankheit oder eigener Termine, zahlt die Kasse eine Vertretung. Das kann auch eine Betreuungskraft sein. Das Geld kommt aus dem Jahresbetrag von 3.539 €, den du auch für Kurzzeitpflege nutzen kannst, für bis zu 8 Wochen im Jahr.
Während der Vertretung zahlt die Kasse die Hälfte des Pflegegelds weiter. Wird nur stundenweise vertreten, weniger als 8 Stunden am Tag, bleibt das Pflegegeld ganz. Du reichst die Rechnung bei der Kasse ein. Einzelheiten unter Verhinderungspflege.
Entlastungsbetrag und Sachleistung: nur mit Zulassung
Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zahlt die Kasse nur für anerkannte Angebote. Agenturen für Betreuungskräfte sind das in aller Regel nicht. Du kannst ihn aber für die Tagespflege oder für anerkannte Helfer im Alltag nutzen und damit die Kraft entlasten.
Die Sachleistung zahlt die Kasse nur an zugelassene Pflegedienste. Das lässt sich gut verbinden: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege am Morgen, die Kraft den Rest des Tages. Das Pflegegeld sinkt dann im selben Verhältnis, in dem ihr die Sachleistung nutzt. Wie das rechnet, zeigt die Kombinationsleistung.
Was die Krankenkasse übernimmt
Die Krankenkasse zahlt keine Betreuung, aber medizinische Hilfe zu Hause. Mit ärztlicher Verordnung kommt ein Pflegedienst für Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe oder das Stellen von Medikamenten. Das belastet weder Pflegegeld noch Sachleistung.
Braucht jemand rund um die Uhr Fachpflege, etwa bei Beatmung, zahlt die Krankenkasse die außerklinische Intensivpflege. Dann kommen Fachkräfte im Schichtdienst, und eine Betreuungskraft ist meist nicht mehr nötig.
Wenn Rente und Erspartes nicht reichen
Dann kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen. Vorher wird eigenes Vermögen eingesetzt, ein Schonvermögen von 10.000 € bleibt. Ob das Amt eine Betreuungskraft im Haus mitbezahlt, entscheidet es im Einzelfall und schaut dabei auch auf die Kosten im Vergleich zum Heim. Klärt das vor dem Vertrag.
Kinder werden erst herangezogen, wenn sie im Jahr mehr als 100.000 € verdienen.
Die Steuer als letzter Baustein
Was ihr nach allen Leistungen selbst zahlt, senkt die Einkommensteuer. Das Finanzamt zieht 20 Prozent der Kosten für die Kraft direkt von der Steuer ab, höchstens 4.000 € im Jahr. Das Pflegegeld müsst ihr dabei nicht abziehen. Wie das geht und wer absetzen darf, steht unter 24-Stunden-Pflege absetzen.
Häufige Fragen
Was zahlt die Pflegekasse bei 24-Stunden-Pflege?
Keinen eigenen Betrag. Das Pflegegeld von 347 € bis 990 € darfst du frei einsetzen, dazu kommt die Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag von 3.539 €, wenn die Familie ausfällt.
Kann ich den Entlastungsbetrag für die 24-Stunden-Pflege nutzen?
Meist nicht, weil Agenturen für Betreuungskräfte keine anerkannten Angebote sind. Nutze die 131 € lieber für Tagespflege oder anerkannte Helfer im Alltag.
Gibt es eine 24-Stunden-Pflege mit Kassenzulassung?
Mit der Kasse abrechnen dürfen nur zugelassene Pflegedienste. Sie kommen stundenweise. Eine Betreuungskraft, die im Haus lebt, hat keine Kassenzulassung.
Übernimmt das Sozialamt die 24-Stunden-Pflege?
Im Einzelfall ja, über die Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft, ob die Pflege zu Hause angemessen ist und was sie kostet. Frag vor dem Vertrag nach.
Zahlt die Krankenkasse die 24-Stunden-Pflege zu Hause?
Nein. Sie zahlt medizinische Behandlungspflege mit Verordnung und bei Beatmung die Intensivpflege rund um die Uhr, aber keine Betreuungskraft.
Was gilt für Beamte mit Beihilfe?
Die Beihilfe trägt ihren Anteil an den Leistungen wie Pflegegeld oder Verhinderungspflege, die private Pflegeversicherung den Rest. Eine Betreuungskraft zahlt auch sie nicht direkt.